20 jahre japan, rueckkehr mit jap. frau

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roland emil
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20 jahre japan, rueckkehr mit jap. frau

Beitragvon roland emil » 21.06.2011, 16:47

kehre aus naheliegenden gruenden mit meiner jap. frau nach d zurueck. bin 62 frau 54. letzte krankenversicherung kkh. seitdem in jap gesetl. vers.
ich gehe davon aus, dass mich die kkh nehmen muss, doch wie berechnet sich der beitrag? ist da meine frau mitversichert wie das frueher so war? bin nicht reich aber auch nicht arm. bekomme (mini) rente aus der deutschen gesetzl. rentenversicherung (krankenvers. fuer rentner? gibts so was?
vielen dank

Rossi
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Beitragvon Rossi » 21.06.2011, 22:31

Jooh, da Du zuletzt GKV versichert gewesen bist, muss Dich die letzte GKV in Deutschland (KKH) auch wieder als Solidarmitglied herzlich begrüßen.

Die Beitragshöhe hängt von der Höhe der Rente ab. Wenn die Rente und sonstigen Einnahmen unterhalb von 851,67 Euronen liegt, dann geht es mit ca. 145,00 Euroen im Monat los.

Was ist mit der Pflichtversicherung über die Rente? Wenn man gewisse Vorversicherungszeiten zum Zeitpunkt der Rentenantragstellung erfüllt, dann ist man ggf. über eine Minirente komplett versichert.

Es gibt Fälle, in denen die Rente 35,00 Euro beträgt, so einen Fall habe ich schon gehabt, wo dann 3,57 Euro für die KV/PV abgezogen wurden und ein Vollschutz in der Solidargmeinschaft besteht.

roland emil
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Beitragvon roland emil » 22.06.2011, 04:54

vielen dank. ist meine frau bei mir mitversichert oder muss die sich selbst versichern?
und - gibt es bei der einkommensfeststellung abschlaege die beruecksichtigt werden (wie bei der berechnung des steuersatzes) bzw wie steigt der versiucherungsbeitrag im verhaeltnis zum einkommen?
nochmals besten dank

Dipling
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Beitragvon Dipling » 22.06.2011, 11:24

Die Ehefrau ist kostenlos mitversichert, wenn ihre eigenen Einkünfte 365 EUR monatlich nicht überschreiten und sie ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.

Bei freiwilligen Mitgliedern werden grundsätzlich alle Einkünfte herangezogen, mindestens aber ca. 851 EUR und maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 3712,50 EUR:

0-851 EUR Einkommen monatlich: Beitrag ca. 145 EUR (Mindestbeitrag)

851-3712,50 EUR: 14,9% der Einkünfte für die Krankenversicherung + 1,95% für die Pflegeversicherung, also zwischen ca. 145 EUR und ca. 630 EUR Monatsbeitrag

ab 3712,50 EUR bis unendlich: ca. 630 EUR monatlich


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