PKV zur GKV, bitte um Hilfe

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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utu
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Beitragvon utu » 24.06.2011, 11:30

Wie sieht es denn nun mit einer freiwilligen Versicherung in einer GKV aus, die Frage ist noch offen. Eine Versicherungspflicht besteht also nicht mehr in einer GKV bei aktueller Versicherung in einer PKV und ALG2 Antrag. Aber kann mich eine GKV auch auf freiwilliger Basis aufnehmen, so dass ich meine PKV kündigen kann?

DKV-Service-Center
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Beitragvon DKV-Service-Center » 24.06.2011, 12:05

Nein

utu
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Beitragvon utu » 24.06.2011, 13:26

DKV-Service-Center hat geschrieben:Nein


Und das ist wie begründet, bzw. auf welcher Tatsache beruht das. Dass ich kein pflichtmitglied werden kann ist ja geklärt, aber wieso ist eine freiwillige Mitgliedschaft auch ausgeschlossen.

Dipling
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Beitragvon Dipling » 24.06.2011, 13:49

"Freiwillig" bedeutet nicht, dass die GKV über die Aufnahme frei entscheiden könnte. Im Gegenteil, wen die Kasse als freiwilliges Mitglied aufnehmen darf, hat der Gesetzgeber verbindlich festgelegt.

In aller Regel ist eine freiwillige Versicherung nur im Anschluß an eine Pflichtversicherung oder Familienversicherung zulässig.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__9.html

utu
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Beitragvon utu » 24.06.2011, 15:10

Dipling hat geschrieben:In aller Regel ist eine freiwillige Versicherung nur im Anschluß an eine Pflichtversicherung oder Familienversicherung zulässig.


Das heisst genau was? Ich dachte immer eine "Familienversicherung" gibt es in der PKV nicht, für nicht Kinder, das es sich dabei immer um einen eigenen Vertrag handelt, der zwar günstiger ist, aber eigenständig. Wann genau gilt diese Voraussetzung?

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Beitragvon Dipling » 24.06.2011, 15:28

Auch die Familienversicherung bezog sich ausschließlich auf die GKV.


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