1 Jahr nicht versichert - Beitragsrückstände

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Hami
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1 Jahr nicht versichert - Beitragsrückstände

Beitragvon Hami » 26.06.2011, 00:11

Hallo zusammen,

ich habe ein großes Problem und hoffe, jemand kann mir hier weiterhelfen. Zur Vorgeschichte: ich bin 22, habe vor fast 2 Jahren meine Ausbildung abgebrochen, 1/2 Jahr Arbeitslosengeld bekommen. Danach bin ich zu Hause ausgezogen, das Verhältnis zu meinen Eltern war schwierig. Ich habe nun 1,5 Jahre bei verschiedenen Freunden gelebt, nicht sozialversicherungspflichtig gearbeit und war während dieser Zeit nicht krankenversichert.

Ich weiß, das war Mist. Ich habe mich mit meinen Eltern ausgesprochen, kann übergangsweise dort wieder wohnen. Ich habe ALG II beantragt. Aber nun kommt die Krankenkasse /das Hauptzollamt und fordert fast 4000 euro. Die Kasse hat mich in der höchsten Beitragsstufe eingeordnet, da ich nichts von mir hören lassen habe. Ich habe keine Post von denen erhalten, meine Eltern haben meine Post zurückgehen lassen. Ich werde voraussichtlich Hartz 4 erhalten, davon kann ich diesen Betrag nicht zurückzahlen. Ich suche zur Zeit nach einem Ausbildungsplatz, aber auch vom Ausbildungsgehalt kann ich ja nichts zahlen.

Die Krankenkasse hat mir am Telefon erklärt, grundsätzlich bestehen sie auf ihrer Forderung. Jeder wäre verpflichtet, sich zu versichern, Unwissenheit würde nicht vor Strafe schützen. Ich soll meine Situation nochmals schriftlich schildern.

Gibt es in euren Augen eine Möglichkeit, diese Summe zu ermäßigen? Ich war nicht krank, besteht dann die Chance, dasss die Kasse ganz auf die Zahlung verzichtet? Wie beantrage ich das am Besten?

Danke vorab, hami

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 26.06.2011, 09:10

Sind deine Eltern gesetzlich versichert?

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Beitragvon Rossi » 26.06.2011, 11:07

Hattest Du in den 1,5 Jahren einen festen Wohnsitz? D.h. bist Du in dieser Zeit bei irgendeinem Einwohnermeldeamt mit einer Adresse gemeldet gewesen?

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Beitragvon Hami » 26.06.2011, 11:54

Hallo,

nein, meine Eltern sind privat versichert. Ihre Krankenkasse nimmt mich nicht mehr auf, weil ich 1,5 Jahre lange selber gesetzlich versichert war.

Und auch die zweite Frage muss ich verneinen. Ich habe eine zeitlang bei verschiedenen Freunden gewohnt, die letzte Zeit dann fast immer bei meiner Freundin. Ich war dort aber nicht gemeldet.

Gruß, hami

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Beitragvon Rossi » 26.06.2011, 12:14

Okay, dann stelle gem. § 186 Abs. 11 SGB V einen Antrag auf Erlass der nachzuzahlenden Beiträge mit der Begründung, dass Du im Nachzahlungszeitraum keinen festen Wohnsitz gehabt hast. Genau diese Problematik wurde schon mehrfach im Bundestag besprochen. Gerade bei Nichtseßhaften soll auf die Nachzahlung verzichtet werden.


Gucke mal hier:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/109/1610991.pdf

Dort ist eine Anfrage aus dem Bundestag beantwortet worden.

Auf Seite 5 findest Du dann:

Eine Ermäßigung oder Nichterhebung der nachträglich zu entrichtenden Beiträge kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Betroffenen in der Zwischenzeit keine oder nur Leistungen in geringem Umfang in Anspruch genommen haben. Hierauf weist bereits die amtliche Begründung hin. Insoweit wird vermieden, dass die Nachzahlungspflicht bei unverschuldet verspäteter Anzeige zu unbilligen Härten für die Versicherten führt.

Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Gesundheit die Spitzenverbände
der Krankenkassen und nachrichtlich die Aufsichtsbehörden angeschrieben und darum gebeten, darauf hinzuwirken, dass von der Möglichkeit eines Beitragsnachlasses bei sozial schwachen Betroffenen, insbesondere bei Wohnungslosen, in der Regel auch Gebrauch gemacht wird und insoweit eine einheitliche Praxis der Krankenkassen herbeizuführen.

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Beitragvon Hami » 26.06.2011, 13:08

Danke Rossi,

dann werde ich mal einen Antrag auf Erlass stellen.

Gruß, hami

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Beitragvon Hami » 06.08.2011, 14:01

Hallo zusammen,

so, gestern kam nun endlich eine Antwort der Krankenkasse. Ich hatte ja einen Antrag nach § 186 Abs.11 SGBV gestellt, aber die TKK hat mir darauf nicht direkt geschrieben. Ich bekam nur eine Übersicht über meine Beiträge ab September 2010 und die Aufforderung zur Nachzahlung (monatlich ca. 140 euro). Ich werde dort nochmal um Antwort wegen dem Antrag auf §186 hinschreiben, oder was meint ihr? Oder muss ich da gleich Widerspruch einlegen?

Allerdings habe ich da noch den Zeitraum von Februar - August 2010. Da habe ich ALG 1 erhalten, hatte allerdings ein paar Wochen Sperrzeit/war abgemeldet wegen Meldeversäumnis. Für diese Zeit wurden die Beträge nicht gemindert auf den Satz von 140 euro, ich habe eine neue Zahlungsaufforderung vom Hauptzollamt, da gehen die von 650 euro monatlich aus.

Müsste nicht für diese Zeit die gleiche Regelung zutreffen? 140 euro pro Monat anteilig für die jeweiligen Tage der Meldeversäumnisse? Oder ist das wärend der Sperrzeiten anders?

Danke für Antworten, hami

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Beitragvon Momo4 » 07.08.2011, 14:26

Hallo,
ich bin bei der Barmer mit meiner Frau versichert.
Ich habe seit Juli 2011 eine feste Arbeit.
Vorher habe ich als Übungsleiter an der Uni gearbeitet.
Im letzen Jahr habe ich 8 Monaten kein Einkommen gehabt.
Ich beziehe auch keine Hilfe.
Aber nun kommt die Krankenkasse /das Hauptzollamt und fordert fast Ca. 7000 euro.
Die Kasse hat mich in der höchsten Beitragsstufe eingeordnet.
Sie verlangen von mir für jeden Monat ca. 680 Euro.
Kann jemand mir mal helfen?
Gruß

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Beitragvon Vergil09owl » 07.08.2011, 14:31

Hami hat geschrieben:Hallo zusammen,

so, gestern kam nun endlich eine Antwort der Krankenkasse. Ich hatte ja einen Antrag nach § 186 Abs.11 SGBV gestellt, aber die TKK hat mir darauf nicht direkt geschrieben. Ich bekam nur eine Übersicht über meine Beiträge ab September 2010 und die Aufforderung zur Nachzahlung (monatlich ca. 140 euro). Ich werde dort nochmal um Antwort wegen dem Antrag auf §186 hinschreiben, oder was meint ihr? Oder muss ich da gleich Widerspruch einlegen?

Allerdings habe ich da noch den Zeitraum von Februar - August 2010. Da habe ich ALG 1 erhalten, hatte allerdings ein paar Wochen Sperrzeit/war abgemeldet wegen Meldeversäumnis. Für diese Zeit wurden die Beträge nicht gemindert auf den Satz von 140 euro, ich habe eine neue Zahlungsaufforderung vom Hauptzollamt, da gehen die von 650 euro monatlich aus.

Hast du da noch den Bescheid vom Arbeitsamt vorliegen? Grundsätzlich müßte den die Agentur nach 4 Wochen melden. Also zumindest die Krankenkassenbeiträge zahlen. Meines Wissens nach. Es müßte denn also noch geklärt werden inwieweit denn Meldeversäumnisse vorliegen.

Müsste nicht für diese Zeit die gleiche Regelung zutreffen? 140 euro pro Monat anteilig für die jeweiligen Tage der Meldeversäumnisse? Oder ist das wärend der Sperrzeiten anders?

Danke für Antworten, hami

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Beitragvon Vergil09owl » 07.08.2011, 14:39

Klar keine Problem, wenn du Übungsleiter bei der Uni warst und dein Einkommen unter 365 € lag und besteht grundsätzlich die Möglichkeit zur Familienversicherung bei deiner Frau , kann hier auch ggf rückwirkend die Lücke geschlossen werden. Sollte es sich allerdings um eine RV pflichtige selbst Tätigkeit gehandelt haben muß gegenüber der Kasse ein Nachweis geführt werden das deine Einnahmen nicht zum Höchstbeitrag zu verbeitragen sind. Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, Prüfen der hauptberuflich selbst. Tätigkeit. Rücksprache mit der Kasse, Beibringen von Einnahmeunterlagen usw. Der Rest wurde hier in dem Forum schon ausführlichst geschildert.

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Beitragvon Momo4 » 07.08.2011, 16:15

Übrigens meine Frau ist Hausfrau.
Ich habe in den Monaten, wo ich als Übungsleiter gearbeitet habe, zwischen 800 bis 1300/1400 Euro verdient.

Gruß

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Beitragvon Vergil09owl » 07.08.2011, 18:26

also ist keine Familienversichersicherung möglich. das heißt meines Erachtens müßte denn von der mindetsbemessungsgrenze aus gegangen werden also rund 149 ,-€, da die Übungleitertätigkeit keine huaptberuflich selbständige tätigkeit ist. Gibt es entsprechende Hinweise zu. 149 x 8 = 1192,- € Beiträge noch ohne Säumniszuschläge.

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Beitragvon Momo4 » 07.08.2011, 21:28

vielen dank

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Beitragvon Vergil09owl » 08.08.2011, 07:14

bitte

blubb
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Beitragvon blubb » 08.08.2011, 16:56

Hallo zusammen,

ich habe ein ähnliches Problem und suche Rat und hoffe Ihr könnt mri weiterhelfen.

Wie ich kürzlich erfahren habe, bin ich seit dem 30.04.2010 nicht mehr versichert.
Bis dahin war ich über meinen Vater familienversichert. Weder er noch die Versicherung haben mir mitgeteilt, dass die Versicherung beendet wurde.
Am 27.10.2010 bin ich 23 Jahre alt geworden und wie ich jetzt weiß, hatte ich nur bis dahin einen Anspruch auf die Familienversicherung.Nun würde mich die alte Versicherung freiwillig versichern, allerdings ab dem 1.5.2010 was ja beachtliche Nachzahlungen nach sich ziehen würde.
Zudem hätte mir ja eine Familienversicherung bis zu meinem Geburtstag zugestanden.Was soll ich nun tun? Ich konnte die neuen KK meiner Eltern nicht ausfindig machen- fast jeder beruft sich auf Datenschutz- damit ich wenigstens bis zu meinem Geburtstag noch rückwirkend familienversichert gewesen bin und so geringere Nachzahlungen habe...
Zudem habe ich kein Geld dafür... ich lebe zusammen mit meinem Partner und unserem Baby und erhalte nur noch diesen Monat Elterngeld.Danach arbeiten gehen würde ich nur zu gerne, allerdings gibt es keinerlei städtische oder private betreuungsmöglichkeiten für meinen Kleinen. Beim Jobcenter wurde mir ausgerechnet, dass ich nichts von denen bekommen würde, würde ich eine Antrag stellen auf grund des Einkommens meines Freundes. Dort wurde allerdings sein zu leistender Unterhalt nicht mit angerechnet, da es keinen Unterhaltstitel gibt und bei den bei uns höher liegenden Werbungskosten wurde auch nur die allg. Pauschale angerechnet. Zudem standen in der Rechnung der guten Frau vom Jobcenter die 140€ für die KK bei uns auf der Seite. Ich dachte bisher immer, dass man seitens des Amtes versichert wird, sobald man auch nur einen Anspruch von einem Euro hat...

Bin sehr dankbar um jede hilfreiche Antwort!
Danke!


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