Schlaganfall - und keine KV

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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exodia
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Schlaganfall - und keine KV

Beitragvon exodia » 26.06.2011, 14:14

Hallo zusammen,
ich suche dringend Rat und versuche die Situation meines Vaters zu schildern in der Hoffnung, dass mir jemand Unterstützung geben kann.

Mein Vater ist 71 Jahre alt und Rentner.
Er ist seit ca 20 Jahren ohne KV. Nach der Scheidung von meiner Mutter (sie war selbstständig-und er über sie mitversichert) hat er sich nicht mehr versichert.

Sein Einkommen besteht aus

450 € Unterhalt (auf freiwilliger Basis von meiner Mutter)
ca 300 € Mieteinnahmen (er wohnt in einem Abrissreifen in Thüringen, was ihm zu 25% gehört und hat noch 2 Wohnungen vermietet)
ca 75 € Rente

Besteht eine Chance ihn wieder in eine Versicherung zu bekommen? Die letzte KV ist bekannt. Laut der Auskunft dieser KV ist dies möglich, er müsste aber ab dem 1.4.2007 Beiträge nachbezahlen, also ca 7500 €. Dieses Geld hat er aber einfach nicht, auch nicht, wenn er es in Raten abbezahlen könnte.

Für Antworten wäre ich mehr als dankbar, da er auch einen Schlaganfall hatte und dringend ärztliche Hilfe braucht. Ich wohne ca 500 km weit weg und bin nicht vor Ort.

Schöne Grüße
exodia

Rossi
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Beitragvon Rossi » 26.06.2011, 14:53

Aha,

Die letzte KV ist bekannt. Laut der Auskunft dieser KV ist dies möglich, er müsste aber ab dem 1.4.2007 Beiträge nachbezahlen, also ca 7500 €.


Woher nimmt denn die Kasse die Rechtsgrundlage hiefür? Will heissen, erst die Beiträge nachzahlen und dann wird die Mitgliedschaft eingetragen.

Völliger Quatsch und total rechtswidrig.

Gehe jetzt am besten hin und reiche den sog. Anzeigebogen zur Versicherungspflicht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V bei der Kasse ein.

Beantrage gleichzeitig gem. § 186 Abs. 11 SGB V die Ermäßigung der nachzuzahlenden Beiträge. Begründe diesen Antrag damit, dass der über 70-jährige Vater von dieser Versicherungspflicht nichts wusste. Weise gleichzeitig darauf hin, dass die Ehefrau zuletzt selbständig war. In den Medien wurde immer verbreitet, dass ehemals Selbständige eher dem Personenkreis der PKV zuzuordnen sind.

Auch wenn Du die Rückstände nicht zahlst, hat der Vater auf jeden Fall auf nachfolgende Leistungen einen Anspruch:

- Vorsorgeuntersuchungen
- Leistungen bei akuter Erkrankungen
- Leistungen bei Schmerzen


Darunter fällt sehr viel; wenn nicht sogar fast alles. D.h.; auch bei einem Rückstand bekommt der Vater eine Grundversorgung.

Versuche mit der Kasse eine vernünftige Lösung zu finden und ggf. auch eine verträgliche Ratenzahlung. Denn in dieser Konstellation (Ratenzahlung) bekommt der Vater die volle Pallette.

exodia
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Beitragvon exodia » 26.06.2011, 22:57

Hallo Rossi,
vielen Dank für deine Antwort. Werde das mal so machen und hoffen, dass ich weiterkomme.

LG
exodia

exodia
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Beitragvon exodia » 27.06.2011, 14:24

Hallo Rossi,
mein Vater hatte vor ca 3 Jahren eine Notoperation (Nierensteine), die er selber bezahlt hat. Wenn die KV die Beiträge einfordert - bezahlen sie dann auch rückwirkend diese OP?

Schöne Grüße
exodia

Rossi
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Beitragvon Rossi » 27.06.2011, 20:13

Grundsätzlich besteht auch eine Leistungspflicht durch die Kasse ab April 2007.

Aber die Krankenkassen erbringen in der Regel nur Sachleistungen. Dies bedeutet, dass die Kasse an das Krankenhaus zahlen muss. Aber Du hast die Rechnung ja schon bezahlt.

Hier im Forum haben wir es dann schon mal erlebt, dass das Krankenhaus die Kosten wieder an den Patienten erstattet hat und danach mit der Kasse abgerechnet hat. Aber dann geht es wieder los. Das Krankenhaus hat Dir damals mit Sicherheit als Privatpatient eine wesentlich höhere Rechnung ausgestellt. Wenn das Krankenkaus dies nun wieder erstattet, dann schneidet sich das Krankenhaus selber ins Fleisch.

Am besten mal bei der Kasse nachfragen.


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