Hallo zusammen,
ich bin momentan am überlegen zur PKV zu wechseln. Ich bin 29Jahre alt, unverheiratet, es gibt keine große Familienplanung. Ich bin mir jedoch unschlüssig ob der Schritt richtig ist, da ein zurück in die GKV nahezu unmöglich scheint...
Ich hatte bereits ein Beratungsgespräch, dabei wurde mir der Tarif GesundheitPrivat 300 der BBKK empfohlen. Auf den ersten Blick sehen die Leistungen wirklich gut aus.
Wir würdet ihr den Tarif beurteilen? Wie hoch ist die Chance das er längerfristig "stabil" beim Beitrag bleibt? Wenn der Tarif im Beitrag steigt könnte ich ja einfach in einen neu eröffneten Tarif mit ähnlichen Leistungen wechseln.
Hat jemand Erfahrungen zur BBKK? Wenn man im Internet sucht findet man zu jeder Kasse negative Berichte...
Gerechnet wurde der Tarif auf 320€, inklusive 150€ für Altersrückstellung und PVN. Mehr wie 150€ sind bei der BBKK nach meiner Information nicht möglich... Von den 320€ würde ja hälftig der Arbeitgeber bezuschussen. Das wäre im Vergleich zu den 575€ zzgl. Pflegeversicherung die ich jetzt zahle eine Ersparnis... zudem ich aktuell noch Zusatzversichert bin.
Bitte um Eure Hilfe / Beratung
Vielen Dank
Angestellter - PKV, welcher Tarif, welche KV
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Hallo ubatl,
wenn Sie ein wenig im hier Forum stöbern, werden Sie von allen ernst zu nehmenden Teilnehmern die Aussage hören, dass man auf diese allgemein gestellte Frage keine Antwort erwarten kann. Das erinnert stark an die Frage: "Also ich habe den Führerschein - welches Auto soll ich jetzt kaufen? Mir gefällt der XX - die Leistungen sehen auf den ersten Blick wirklich gut aus. Wie würdet ihr den XX beurteilen."
Bitte nicht krumm nehmen - aber die Krankenversicherung ist eine existenziell wichtige Absicherung, die Sie lebenslang begleiten wird. Die Frage, ob GKV oder PKV für Sie passt, ist sehr vielschichtig (es geht nicht nur um Familenplanung). Nebenbei zahlen Sie ja nicht nur die ca. 575.- € für die Krankenversicherung sondern auch noch die ca. 82.- € für die Pflege.
Falls Ihre Wahl dann tatsächlich auf die PKV fällt, geht die "Arbeit" erst los. Weil Ihre Entscheidung für einen bestimmten Tarif eines bestimmten Anbieters möglicher Weise nicht zu revidieren ist, müssen Sie unbedingt über alle Details Bescheid wissen - also über die möglichen Leistungen und sich genauestens darüber klar werden, welche davon Sie wollen.
Es gibt keine zwei Tarife mit "gleichen" Leistungen. Die Unterschiede sind teilweise erheblich. Sie sollten sich über Ihre ganz persönlichen Anforderungen genau im Klaren sein und sich von einem Spezialisten den auf Ihre Wünsche möglichst genau passenden Tarif ermitteln lassen. Nur so können Sie vermeiden, dass Sie im Falle des Falles keine Überraschungen erleben, weil der Versicherer eine Leistung (zu Recht!) verweigert, die NICHT im Vertrag enthalten ist.
Ich erlebe in vielen Beratungen immer wieder, dass Interessenten glauben, nach sehr oberflächlicher Fragestellung (2-Bett + Chefarzt / Zahnersatz / Selbstbeteiligung / Brille) bereits eine Tarifauswahl treffen zu können. Davor kann man nur warnen.
Ebenso wichtig ist es, dass Sie sehr genau recherchieren, welche Daten Ihre Ärzte über Ihre Krankengeschichte gespeichert haben. Fragen Sie unbedingt dort an und bitten Sie um einen Ausdruck aus Ihrer Kartei. Da kommen manchmal sehr überraschende Details zu Tage, die Ihnen viel Ärger bereiten können, wenn sie nicht VOR Antragstellung geklärt sind.
Ich gebe Ihnen kurz einige Leistungsdetails des genanten Tarifes (GesundheitPRIVAT 300) zu bedenken:
- Auslandsgeltung lediglich wie in den MB/KK (Musterbedingungen) beschrieben
- Honorare: nur bis zum 3,5fachen Satz der GOÄ / GOZ - und zwar AUCH stationär und im Ausland (!), lediglich für OPs bis zum 5fachen Satz
- Gemischte Anstalten / AHB: im Marktvergleich schlecht geregelt
- Kriegsklausel: nicht erweitert
- Hilfsmittelkatalog im Marktvergleich nicht besonders gut, eingeschränkter Katalog,
- Heilmittel (Physio- Logo-, Ergotherapie) bis 2.000.- € nur 80%
- künstliche Ernährung nicht genannt
- Psychotherapie: Zustimmungsvorbehalt, ambulant nur 30 Sitzungen zu 80%
- Transportleistungen im Marktvergleich schlecht geregelt
Mein Rat: Holen Sie sich eine Zweitmeinung von einem auf PKV spezialisierten und unabhängigen Makler ein. Wenn Sie sich von einer BAnk oder einem Einfirmen-Vermittler beraten lassen, schränken Sie Ihre Auswahl meist auf einen einzigen Anbieter ein - das ist nicht gut!
Freundliche Grüße
RG
wenn Sie ein wenig im hier Forum stöbern, werden Sie von allen ernst zu nehmenden Teilnehmern die Aussage hören, dass man auf diese allgemein gestellte Frage keine Antwort erwarten kann. Das erinnert stark an die Frage: "Also ich habe den Führerschein - welches Auto soll ich jetzt kaufen? Mir gefällt der XX - die Leistungen sehen auf den ersten Blick wirklich gut aus. Wie würdet ihr den XX beurteilen."
Bitte nicht krumm nehmen - aber die Krankenversicherung ist eine existenziell wichtige Absicherung, die Sie lebenslang begleiten wird. Die Frage, ob GKV oder PKV für Sie passt, ist sehr vielschichtig (es geht nicht nur um Familenplanung). Nebenbei zahlen Sie ja nicht nur die ca. 575.- € für die Krankenversicherung sondern auch noch die ca. 82.- € für die Pflege.
Falls Ihre Wahl dann tatsächlich auf die PKV fällt, geht die "Arbeit" erst los. Weil Ihre Entscheidung für einen bestimmten Tarif eines bestimmten Anbieters möglicher Weise nicht zu revidieren ist, müssen Sie unbedingt über alle Details Bescheid wissen - also über die möglichen Leistungen und sich genauestens darüber klar werden, welche davon Sie wollen.
Es gibt keine zwei Tarife mit "gleichen" Leistungen. Die Unterschiede sind teilweise erheblich. Sie sollten sich über Ihre ganz persönlichen Anforderungen genau im Klaren sein und sich von einem Spezialisten den auf Ihre Wünsche möglichst genau passenden Tarif ermitteln lassen. Nur so können Sie vermeiden, dass Sie im Falle des Falles keine Überraschungen erleben, weil der Versicherer eine Leistung (zu Recht!) verweigert, die NICHT im Vertrag enthalten ist.
Ich erlebe in vielen Beratungen immer wieder, dass Interessenten glauben, nach sehr oberflächlicher Fragestellung (2-Bett + Chefarzt / Zahnersatz / Selbstbeteiligung / Brille) bereits eine Tarifauswahl treffen zu können. Davor kann man nur warnen.
Ebenso wichtig ist es, dass Sie sehr genau recherchieren, welche Daten Ihre Ärzte über Ihre Krankengeschichte gespeichert haben. Fragen Sie unbedingt dort an und bitten Sie um einen Ausdruck aus Ihrer Kartei. Da kommen manchmal sehr überraschende Details zu Tage, die Ihnen viel Ärger bereiten können, wenn sie nicht VOR Antragstellung geklärt sind.
Ich gebe Ihnen kurz einige Leistungsdetails des genanten Tarifes (GesundheitPRIVAT 300) zu bedenken:
- Auslandsgeltung lediglich wie in den MB/KK (Musterbedingungen) beschrieben
- Honorare: nur bis zum 3,5fachen Satz der GOÄ / GOZ - und zwar AUCH stationär und im Ausland (!), lediglich für OPs bis zum 5fachen Satz
- Gemischte Anstalten / AHB: im Marktvergleich schlecht geregelt
- Kriegsklausel: nicht erweitert
- Hilfsmittelkatalog im Marktvergleich nicht besonders gut, eingeschränkter Katalog,
- Heilmittel (Physio- Logo-, Ergotherapie) bis 2.000.- € nur 80%
- künstliche Ernährung nicht genannt
- Psychotherapie: Zustimmungsvorbehalt, ambulant nur 30 Sitzungen zu 80%
- Transportleistungen im Marktvergleich schlecht geregelt
Mein Rat: Holen Sie sich eine Zweitmeinung von einem auf PKV spezialisierten und unabhängigen Makler ein. Wenn Sie sich von einer BAnk oder einem Einfirmen-Vermittler beraten lassen, schränken Sie Ihre Auswahl meist auf einen einzigen Anbieter ein - das ist nicht gut!
Freundliche Grüße
RG
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- Wohnort: Manching (nahe Ingolstadt)
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Hallo ubatl,
zu Ihren Fragen:
ubatl schrieb:
Die Entscheidung für oder gegen den Schritt in die PKV kann Ihnen nicht abgenommen werden. Sie sollten zusammen mit Ihrem Berater noch einmal die Unterschiede der beiden Systeme GKV und PKV detailliert unter die Lupe nehmen. Hier einige Beispiele, was zu solch einer Betrachtung unter anderem gehört:
- Differenzierung Sachleistungs- und Kostenerstattungsprinzip
- Finanzierungswege beider Systeme
- Voraussetzungen für die Versicherung bzw. Mitgliedschaft
- Beleuchtung der unterschiedlichen GKV-Mitgliedschaften (freiwillig, Pflicht, Familienversicherung)
- Versicherungsmöglichkeiten der Kinder und der Ehefrau
- Basistarif der PKV und Betrachtung des §204 VVG sowie tarifliche Änderungsoptionen / Wechselmöglichkeiten der PKV
- Unterschiede zwischen Krankengelde bzw. der Krankentagegeldversicherung
- Erläuterung des Leistungsprinzips der GKV und PKV inkl. Betrachtung der Leistungsdefizite in der PKV gegenüber GKV und umgekehrt
- Betrachtung der historische Entwicklung der GKV und PKV
...um ein paar zu nennen...
ubatl schreib weiterhin:
Dazu habe ich ein paar Gegenfragen:
- Von wem wurden Sie beraten? Versicherungsvertreter, -makler?
- Wurde ein Marktvergleich erstellt oder wurden nur die Angebote der BBKK mieinander verglichen?
- Welche Kriterien wurden zur Erstellung des Angebots herangezogen?
ubatl schrieb:
Es gibt kein generelles "gut" oder "schlecht". Sie müssen für sich festlegen, auf welche Leistungen und Kriterien Sie persönlich wert legen.
Hierfür sollten Sie vor allem wissen, welche Kosten bei einzelnen Leistungsbereichen entstehen können und wie die privaten Krankenversicherungstarife diese Krankheitskosten genau abdecken.
weiterhin schrieb ubatl:
Das kommt wie gesagt auf das Anforderungsprofil des Kunden an. Erst nach einem detaillierten Vergleich dieses Anforderungsprofils mit den vertraglich zugesicherten Leistungen des Tarifs kann eine „Bewertung“ stattfinden.
ubatl schrieb:
Ob ein Tarif langfristig "beitragsstabil" verlaufen wird oder nicht, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Entwicklung der Gesundheitskosten insgesamt, der Annahmepolitik des Versicherers, der Kalkulationsgrundlage des Tarifs usw. Somit kann keiner eine Entwicklung mit 100% Gewissheit vorhersagen. Außerdem wird es bei jeder PKV früher oder später zu Beitragsanpassungen kommen. Die Frage ist nur wie hoch diese zukünftig ausfallen werden.
Zu den Wechselmöglichkeiten innerhalb der gleichen Gesellschaft gibt es ebenfalls einiges zu beachten (Thema §204 VVG, Tarifliche Wechseloptionen usw...). Das würde den Rahmen eines Forums allerdings sprengen.
ubatl schrieb außerdem:
Wurde bereits eine Risikovoranfrage, bei welcher Ihr Gesundheitsstatus vom Versicherer "bewertet" wird, durchgeführt?
Wie Sie wahrscheinlich wissen, spielt der Gesundheitsstand eine entscheidende Rolle bei der Einstufung des zu zahlenden Beitrags.
Wurde auch eine Krankentagegeld und Pflegezusatzversicherung zur Ergänzung zur Pflegepflichtversicherung eingerechnet?
zu Ihren Fragen:
ubatl schrieb:
ich bin momentan am überlegen zur PKV zu wechseln. Ich bin 29Jahre alt, unverheiratet, es gibt keine große Familienplanung. Ich bin mir jedoch unschlüssig ob der Schritt richtig ist, da ein zurück in die GKV nahezu unmöglich scheint...
Die Entscheidung für oder gegen den Schritt in die PKV kann Ihnen nicht abgenommen werden. Sie sollten zusammen mit Ihrem Berater noch einmal die Unterschiede der beiden Systeme GKV und PKV detailliert unter die Lupe nehmen. Hier einige Beispiele, was zu solch einer Betrachtung unter anderem gehört:
- Differenzierung Sachleistungs- und Kostenerstattungsprinzip
- Finanzierungswege beider Systeme
- Voraussetzungen für die Versicherung bzw. Mitgliedschaft
- Beleuchtung der unterschiedlichen GKV-Mitgliedschaften (freiwillig, Pflicht, Familienversicherung)
- Versicherungsmöglichkeiten der Kinder und der Ehefrau
- Basistarif der PKV und Betrachtung des §204 VVG sowie tarifliche Änderungsoptionen / Wechselmöglichkeiten der PKV
- Unterschiede zwischen Krankengelde bzw. der Krankentagegeldversicherung
- Erläuterung des Leistungsprinzips der GKV und PKV inkl. Betrachtung der Leistungsdefizite in der PKV gegenüber GKV und umgekehrt
- Betrachtung der historische Entwicklung der GKV und PKV
...um ein paar zu nennen...
ubatl schreib weiterhin:
Ich hatte bereits ein Beratungsgespräch, dabei wurde mir der Tarif GesundheitPrivat 300 der BBKK empfohlen. Auf den ersten Blick sehen die Leistungen wirklich gut aus.
Dazu habe ich ein paar Gegenfragen:
- Von wem wurden Sie beraten? Versicherungsvertreter, -makler?
- Wurde ein Marktvergleich erstellt oder wurden nur die Angebote der BBKK mieinander verglichen?
- Welche Kriterien wurden zur Erstellung des Angebots herangezogen?
ubatl schrieb:
Wir würdet ihr den Tarif beurteilen?
Es gibt kein generelles "gut" oder "schlecht". Sie müssen für sich festlegen, auf welche Leistungen und Kriterien Sie persönlich wert legen.
Hierfür sollten Sie vor allem wissen, welche Kosten bei einzelnen Leistungsbereichen entstehen können und wie die privaten Krankenversicherungstarife diese Krankheitskosten genau abdecken.
weiterhin schrieb ubatl:
Wir würdet ihr den Tarif beurteilen?
Das kommt wie gesagt auf das Anforderungsprofil des Kunden an. Erst nach einem detaillierten Vergleich dieses Anforderungsprofils mit den vertraglich zugesicherten Leistungen des Tarifs kann eine „Bewertung“ stattfinden.
ubatl schrieb:
Wie hoch ist die Chance das er längerfristig "stabil" beim Beitrag bleibt? Wenn der Tarif im Beitrag steigt könnte ich ja einfach in einen neu eröffneten Tarif mit ähnlichen Leistungen wechseln.
Hat jemand Erfahrungen zur BBKK? Wenn man im Internet sucht findet man zu jeder Kasse negative Berichte...
Ob ein Tarif langfristig "beitragsstabil" verlaufen wird oder nicht, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Entwicklung der Gesundheitskosten insgesamt, der Annahmepolitik des Versicherers, der Kalkulationsgrundlage des Tarifs usw. Somit kann keiner eine Entwicklung mit 100% Gewissheit vorhersagen. Außerdem wird es bei jeder PKV früher oder später zu Beitragsanpassungen kommen. Die Frage ist nur wie hoch diese zukünftig ausfallen werden.
Zu den Wechselmöglichkeiten innerhalb der gleichen Gesellschaft gibt es ebenfalls einiges zu beachten (Thema §204 VVG, Tarifliche Wechseloptionen usw...). Das würde den Rahmen eines Forums allerdings sprengen.
ubatl schrieb außerdem:
Gerechnet wurde der Tarif auf 320€, inklusive 150€ für Altersrückstellung und PVN. Mehr wie 150€ sind bei der BBKK nach meiner Information nicht möglich... Von den 320€ würde ja hälftig der Arbeitgeber bezuschussen. Das wäre im Vergleich zu den 575€ zzgl. Pflegeversicherung die ich jetzt zahle eine Ersparnis... zudem ich aktuell noch Zusatzversichert bin.
Wurde bereits eine Risikovoranfrage, bei welcher Ihr Gesundheitsstatus vom Versicherer "bewertet" wird, durchgeführt?
Wie Sie wahrscheinlich wissen, spielt der Gesundheitsstand eine entscheidende Rolle bei der Einstufung des zu zahlenden Beitrags.
Wurde auch eine Krankentagegeld und Pflegezusatzversicherung zur Ergänzung zur Pflegepflichtversicherung eingerechnet?
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Re: Angestellter - PKV, welcher Tarif, welche KV
Hallo ubatl,
[quote]ich bin momentan am überlegen zur PKV zu wechseln.[/quote]
Gute Idee gründlich überlegen.
[quote]da ein zurück in die GKV nahezu unmöglich scheint...[/quote]
wenn Sie da Angst haben , einfache Lösung, dann bleiben Sie in der GKV.
Ein Wechsel sollte nicht gemacht werden weil es gerade jetzt mit 29 ein wenig günstiger ist, der Wechsel um >Beiträge zu sparen funktioniert nicht
die PKV ist kein Sparschwein, das Geld was Sie jetzt einsparen geben Sie zu einem Späteren Zeitpunkt aus. Sie sollten es also noch haben
Der Wechsel in die PKV ist ein Systemwechsel, hin zum Selbstzahler.
Dieses System ist abgekoppelt von gesetzlichen Vorgaben oder Sozialgesetzbüchern, abgekoppelt von Krankenkassen Kassenärztlichen Vereinigungen , Gesundheitsministern. Das Neue System besteht nur noch aus Ihnen , Ihren jeweiligen Behandler und Ihrer gewälten Rückversicherung. Wobei es dem Behandler egal ist welche Versicherung Sie haben und ob diese eine Behandlung erstattet , da er ja Ihnen die Rechnung stellt und mit Ihnen eine Vertragsbeziehung eingeht.
Die Krankenversicherung, wo Sie einen Vertrag abschließen erstattet dann nur die Leistungen welche eben in diesem Vertrag versichert sind.
[quote]Wir würdet ihr den Tarif beurteilen? [/quote]
warum sollten wir diesen Tarif beurteilen? erstens will jeder sein Produkt verkaufen und zweitens mache ich sehr selten Mitbewerber schlecht
Allerding kann ich Ihnen raten den Berater zu wechseln , wer Sie mit so vielen Fragen zurücklässt hat a seinen Job nicht gemacht oder b keine Ahnung
Gruß
Ps. Sie sollten auch bei Ihrer Zusatzversicherung anfragen ob das möglicherweise eine Option ist.
[quote]ich bin momentan am überlegen zur PKV zu wechseln.[/quote]
Gute Idee gründlich überlegen.
[quote]da ein zurück in die GKV nahezu unmöglich scheint...[/quote]
wenn Sie da Angst haben , einfache Lösung, dann bleiben Sie in der GKV.
Ein Wechsel sollte nicht gemacht werden weil es gerade jetzt mit 29 ein wenig günstiger ist, der Wechsel um >Beiträge zu sparen funktioniert nicht


Der Wechsel in die PKV ist ein Systemwechsel, hin zum Selbstzahler.
Dieses System ist abgekoppelt von gesetzlichen Vorgaben oder Sozialgesetzbüchern, abgekoppelt von Krankenkassen Kassenärztlichen Vereinigungen , Gesundheitsministern. Das Neue System besteht nur noch aus Ihnen , Ihren jeweiligen Behandler und Ihrer gewälten Rückversicherung. Wobei es dem Behandler egal ist welche Versicherung Sie haben und ob diese eine Behandlung erstattet , da er ja Ihnen die Rechnung stellt und mit Ihnen eine Vertragsbeziehung eingeht.
Die Krankenversicherung, wo Sie einen Vertrag abschließen erstattet dann nur die Leistungen welche eben in diesem Vertrag versichert sind.
[quote]Wir würdet ihr den Tarif beurteilen? [/quote]
warum sollten wir diesen Tarif beurteilen? erstens will jeder sein Produkt verkaufen und zweitens mache ich sehr selten Mitbewerber schlecht

Allerding kann ich Ihnen raten den Berater zu wechseln , wer Sie mit so vielen Fragen zurücklässt hat a seinen Job nicht gemacht oder b keine Ahnung

Gruß
Ps. Sie sollten auch bei Ihrer Zusatzversicherung anfragen ob das möglicherweise eine Option ist.
Ich habe folgende Termine vereinbart, um Vergleiche zu ziehen
Bei meinem DKV Berater, hier bin ich Zusatzversichert (bringt das Vorteile?) und war bisher immer super zufrieden! Habe mir die Vollversicherungstarife angesehen, da gibt es sicherlich interessante Angebote die ich aber hinterleuchten sollte. BM4 und BM5 sehen auf den ersten Blick gut aus...
Zweiter Termin bei einem unabhängigen Versicherungsexperten, hier möchte ich auch eine komplette Beratung und eine Empfehlung die auf mich zugeschnitten ist, und letztendlich einen Vergleich zu den zurvor mir empfohlenen Tarifen.
Kann jemand was zu meinen obigen Fragen sagen? Auch zu den allgemeinen bzgl. den Leistungen, mir sind die Begrifflichkeiten bzw. Standarts der gesetzlichen im Vergleich nicht wirklich klar...
Bei meinem DKV Berater, hier bin ich Zusatzversichert (bringt das Vorteile?) und war bisher immer super zufrieden! Habe mir die Vollversicherungstarife angesehen, da gibt es sicherlich interessante Angebote die ich aber hinterleuchten sollte. BM4 und BM5 sehen auf den ersten Blick gut aus...
Zweiter Termin bei einem unabhängigen Versicherungsexperten, hier möchte ich auch eine komplette Beratung und eine Empfehlung die auf mich zugeschnitten ist, und letztendlich einen Vergleich zu den zurvor mir empfohlenen Tarifen.
Kann jemand was zu meinen obigen Fragen sagen? Auch zu den allgemeinen bzgl. den Leistungen, mir sind die Begrifflichkeiten bzw. Standarts der gesetzlichen im Vergleich nicht wirklich klar...
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Bei meinem DKV Berater, hier bin ich Zusatzversichert
Was für eine Zusatzversicherung haben Sie (ambulant, stationär, Zahn)? Welchen Tarif?
bringt das Vorteile?
Keine wesentlichen - Alterungsrückstellungen haben Sie (wenn überhaupt) nur geringe. Gesundheitsfragen müssen bei jedem Versicherer neu und genauestens beantwortet werden.
BM4 und BM5 sehen auf den ersten Blick gut aus...
Werfen Sie einen zweiten Blick drauf:
BM4 - mögliche "Knackpunkte", über deren Konsequenzen Sie genau informiert sein sollten:
- Honorare: nur bis zum 3,5fachen Satz der GOÄ / GOZ - und zwar AUCH stationär und im Ausland (!), dort außerdem begrenzt auf "doppelte Inlandskosten"
- Gemischte Anstalten / AHB: im Marktvergleich schlecht geregelt
- Kriegsklausel: nicht erweitert
- Wechsel in Zusatztarife (z.B. bei erneuter Versicherungspflicht): nicht vertraglich garantiert
- Künstliche Ernährung: Zustimmungsvorbehalt
- Ergotherapie: nicht genannt
- Psychotherapie: Zustimmungsvorbehalt, nicht-ärztliche Behadler nicht genannt
BM5
alles genauso, außer
- Honorare, die sind über 3,5fach geregelt, im Ausland auch begrenzt auf "doppelte Inlandskosten"
- Psychotherapie: kein Zustimmungsvorbehalt
Auf Grund welcher Leistungsvorgaben sind Sie zu der Auswahl gekommen? Gab es eine genaue Analyse dieser Ihrer Vorgaben - oder wurden Ihnen diese Tarife angeboten, weil das die "üblichen" sind, die ein DKV-Vertreter anbietet? (Vermute ich jetzt mal!)
Zweiter Termin bei einem unabhängigen Versicherungsexperten,
Sie sollten darauf achten, dass der "Experte" wirklich ein unabhängiger auf PKV spezialisierter Makler oder Versicherungsberater ist. Leider kennen sich viele Vermittler nur sehr oberflächlich in PKV aus. Enstprechend oberflächlich ist dann die "Beratung".
Freundliche Grüße
RG
P.S.: ...wobei ich aus der Erfahrung von tausenden Gesprächen sagen kann, dass OHNE genaue Beratung niemand weiß, was er/sie von den Leistungen einer PKV verlangen kann / sollte / muss!
Hallo,
ich habe bei der DKV eine Zusatzversicherung Chefarzt + Einzelzimmer, Tarifname ist mir nicht bekannt, müsste die Unterlagen rausholen. Es handelt sich aber um einen alten Tarif aus der Familienversicherung meiner Eltern, den ich seit Geburt habe. Zahnzusatz etc. habe ich noch nicht abgeschlossen. Im Optimaltarif wurden mir zusammen 80€ berechnet. Daher der Gedanke auf PKV umzusteigen.
Generelle Frage - Die PKV bildet 10% Altersrückstellungen, sind diese variabel oder auf den Einstiegsbetrag limitiert? Im Falle des Angebots bei der BBKK - sind die 150€ zusätzlich zu den 10% oder sollen sie die 10% ersetzen? Es gibt hier Versicherungen die Tarife anbieten, bei denen man im Alter sogar zu 40-100% entlastet werden soll...?
- Gemischte Anstalten / AHB, was bedeutet dies, ist das wichtig?
- Was genau ist die Kriegsklausel? Wie regeln das andere PKV/Tarife, wie die GKV?
- Wechsel in Zusatztarife, z.B. bei erneuter Versicherungspflicht - wäre das der Fall bei Versicherung eines Kindes? ODer wenn man selbst etwas zubuchen möchte?
- Ergotherapie nicht genannt, bedeutet das, dass die Leistung auch nicht enthalten ist? Auch nicht wenn medizinisch notwendig?
Ich habe nur die Seite der DKV besucht und auf den ersten Blick die groben Leistungen durchforstet, genaueres muss im Beratungsgespräch erfolgen.
Zusätzlich möchte ich ein Weiteres mit einem unabhängigen Berater durchführen, den ich noch suche...
Bitte um kurze Antwort zu meinen Fragen
ich habe bei der DKV eine Zusatzversicherung Chefarzt + Einzelzimmer, Tarifname ist mir nicht bekannt, müsste die Unterlagen rausholen. Es handelt sich aber um einen alten Tarif aus der Familienversicherung meiner Eltern, den ich seit Geburt habe. Zahnzusatz etc. habe ich noch nicht abgeschlossen. Im Optimaltarif wurden mir zusammen 80€ berechnet. Daher der Gedanke auf PKV umzusteigen.
Generelle Frage - Die PKV bildet 10% Altersrückstellungen, sind diese variabel oder auf den Einstiegsbetrag limitiert? Im Falle des Angebots bei der BBKK - sind die 150€ zusätzlich zu den 10% oder sollen sie die 10% ersetzen? Es gibt hier Versicherungen die Tarife anbieten, bei denen man im Alter sogar zu 40-100% entlastet werden soll...?
- Gemischte Anstalten / AHB, was bedeutet dies, ist das wichtig?
- Was genau ist die Kriegsklausel? Wie regeln das andere PKV/Tarife, wie die GKV?
- Wechsel in Zusatztarife, z.B. bei erneuter Versicherungspflicht - wäre das der Fall bei Versicherung eines Kindes? ODer wenn man selbst etwas zubuchen möchte?
- Ergotherapie nicht genannt, bedeutet das, dass die Leistung auch nicht enthalten ist? Auch nicht wenn medizinisch notwendig?
Ich habe nur die Seite der DKV besucht und auf den ersten Blick die groben Leistungen durchforstet, genaueres muss im Beratungsgespräch erfolgen.
Zusätzlich möchte ich ein Weiteres mit einem unabhängigen Berater durchführen, den ich noch suche...
Bitte um kurze Antwort zu meinen Fragen
-
- Postrank7
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- Registriert: 28.03.2009, 08:25
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ubatl schrieb:
Ich versuche jetzt eine kurze Antwort zu geben. Vereinfacht ausgedrückt ist es wie folgt:
Zum einen gibt es die sogenannten Altersrückstellungen. Sofern es sich um Tarife handelt, die Altersrückstellungen aufbauen, sind diese bereits in die Prämie miteinkalkuliert.
Darüber hinaus (also zusätzlich) gibt es den 10%tigen "gesetzlichen Zuschlag" (vgl. unter anderem § 12 VAG (4a) ).
Jetzt kann noch zusätzlich ein sogenannter Beitragsentlastungstarif für das Alter eingeschlossen werden, sofern dies beim jeweiligen Versicherer möglich ist.
weiterhin schrieb ubatl:
Das sind in der Tat Fragen, die in einer umfassenden Beratung beantwortet werden sollten. Ein Forum kann das nicht leisten. Ob die einzelnen Punkte wichtig sind, hängt wie bereits erwähnt, von Ihren Wünschen und Bedürfnissen ab. Diese können Sie natürlich erst ordentlich benennen, wenn Sie wissen was es alles gibt und was die einzelnen Punkte bedeuten.
Ein Hinweis: Die vertraglich zugesicherten Leistungsinhalte einer PKV können Sie in den Versicherungsbedingungen ausfindig machen. Prospekte sind allzu oft unvollständig.
Lesen Sie dabei aber nicht nur die Tarifbedingungen sondern auch den allgemeinen Bedingungsteil, meistens bestehend aus den MB/KK und dem Teil II, welcher die MB/KK ergänzt (Manche Tarife haben nur einen allgemeinen Teil und die Tarifbedingungen). Nur wenn Sie wirklich alles lesen und erfassen, wissen Sie was bedingungsgemäß mitversichert ist und was nicht.
Wie gesagt, das Thema PKV ist sehr umfangreich. Lassen Sie sich daher von einem wirklichen Spezialisten beraten, der weiß was er tut.
Generelle Frage - Die PKV bildet 10% Altersrückstellungen, sind diese variabel oder auf den Einstiegsbetrag limitiert? Im Falle des Angebots bei der BBKK - sind die 150€ zusätzlich zu den 10% oder sollen sie die 10% ersetzen? Es gibt hier Versicherungen die Tarife anbieten, bei denen man im Alter sogar zu 40-100% entlastet werden soll...?
Ich versuche jetzt eine kurze Antwort zu geben. Vereinfacht ausgedrückt ist es wie folgt:
Zum einen gibt es die sogenannten Altersrückstellungen. Sofern es sich um Tarife handelt, die Altersrückstellungen aufbauen, sind diese bereits in die Prämie miteinkalkuliert.
Darüber hinaus (also zusätzlich) gibt es den 10%tigen "gesetzlichen Zuschlag" (vgl. unter anderem § 12 VAG (4a) ).
Jetzt kann noch zusätzlich ein sogenannter Beitragsentlastungstarif für das Alter eingeschlossen werden, sofern dies beim jeweiligen Versicherer möglich ist.
weiterhin schrieb ubatl:
- Gemischte Anstalten / AHB, was bedeutet dies, ist das wichtig?
- Was genau ist die Kriegsklausel? Wie regeln das andere PKV/Tarife, wie die GKV?
- Wechsel in Zusatztarife, z.B. bei erneuter Versicherungspflicht - wäre das der Fall bei Versicherung eines Kindes? ODer wenn man selbst etwas zubuchen möchte?
- Ergotherapie nicht genannt, bedeutet das, dass die Leistung auch nicht enthalten ist? Auch nicht wenn medizinisch notwendig?
Ich habe nur die Seite der DKV besucht und auf den ersten Blick die groben Leistungen durchforstet, genaueres muss im Beratungsgespräch erfolgen.
Zusätzlich möchte ich ein Weiteres mit einem unabhängigen Berater durchführen, den ich noch suche...
Das sind in der Tat Fragen, die in einer umfassenden Beratung beantwortet werden sollten. Ein Forum kann das nicht leisten. Ob die einzelnen Punkte wichtig sind, hängt wie bereits erwähnt, von Ihren Wünschen und Bedürfnissen ab. Diese können Sie natürlich erst ordentlich benennen, wenn Sie wissen was es alles gibt und was die einzelnen Punkte bedeuten.
Ein Hinweis: Die vertraglich zugesicherten Leistungsinhalte einer PKV können Sie in den Versicherungsbedingungen ausfindig machen. Prospekte sind allzu oft unvollständig.
Lesen Sie dabei aber nicht nur die Tarifbedingungen sondern auch den allgemeinen Bedingungsteil, meistens bestehend aus den MB/KK und dem Teil II, welcher die MB/KK ergänzt (Manche Tarife haben nur einen allgemeinen Teil und die Tarifbedingungen). Nur wenn Sie wirklich alles lesen und erfassen, wissen Sie was bedingungsgemäß mitversichert ist und was nicht.
Wie gesagt, das Thema PKV ist sehr umfangreich. Lassen Sie sich daher von einem wirklichen Spezialisten beraten, der weiß was er tut.
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