PKV lehnt Versicherung krebskranker Mutter im Basistarif ab

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Chrissi_1007
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PKV lehnt Versicherung krebskranker Mutter im Basistarif ab

Beitragvon Chrissi_1007 » 14.07.2011, 15:36

Hallo liebes Forum!

Ich bin neu hier und brauche dingend Hilfe für meine Mutter.

Meine Mutter ist 1944 geboren, wird also dieses Jahr 67 Jahre alt. Sie war Beamtin, ist jetzt in Pension und beihilfeberechtigt.

Bis ca. 2001 war sie privat krankenversichert. Dann konnte sie die Beiträge nicht mehr zahlen und ist seitdem nicht mehr versichert. Die Versicherung hat ihr damals gekündigt.

Leider ist meine Mutter an Krebs erkrankt, wodurch ihr natürlich hohe Kosten entstanden sind, von denen die Beihilfe einen Teil getragen hat. Für die restlichen Kosten muss sie natürlich selber aufkommen. Das hat sie bisher auch getan.

Heute hat sie sich von dem Vertreter einer privaten Krankenversicherung (ich weiß nicht, ob ich die Gesellschaft hier nennen darf) "beraten" lassen. Dieser hat ihr nach telefonischer Rücksprache mit dem Callcenter seiner Versicherung gesagt, dass die Gesellschaft sie aufgrund ihrer Erkrankung nicht versichert würde und auch nicht verpflichtet sei, sie in den Basistarif aufzunehmen. Er hat geraten, sich mit der Versicherung in Verbindung zu setzen, bei der meine Mutter damals zuletzt versichert war. Diese müsste sie versichern.

Meine Mutter möchte allerdings auf keinen Fall bei der letzten Versicherung anfragen, da damals noch einige Beiträge offen waren. Sie hat aber seit Jahren nichts mehr von der Versicherung gehört und möchte jetzt dort auch keine schlafenden Hunde wecken, die dann neben dem zu erwartenden Strafbeitrag seit 2009 auch noch rückständige Beiträge von Ihr fordern würden. Die Forderung wurde damals tituliert, ist also auch nicht verjährt.

Nun meine Frage: Darf die "neue" Versicherungsgesellschaft die Versicherung im Basistarif ablehnen? Muss sie sich an die letzte Versicherung wenden, oder hat sie ein Wahlrecht. Ist keine andere Versicherung verpflichtet, sie im Basistarif aufzunehmen?

Wie hoch sind die Beiträge für den Basistarif? Spielt es bei den Beiträgen eine Rolle, dass meine Mutter beihilfeberechtigt ist und nur die Lücke zur Beihilfe von 25 bzw. 40 Prozent versichern will?

Ich bitte um schnelle und fundierte Antworten, da mich die Sorge um die Gesundheit meiner Mutter und die zusätzliche finanzielle Sorge sehr belastet.

Vielen lieben Dank schon jetzt für Eure Hilfe!

Chrissi_1007

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 14.07.2011, 16:40

Hallo,

es besteht hier bei jedem PKV-Unternehmen ein Kotrahierungszwang, die Ablehnung ist nicht rechtens, der Gesundheitszustand ist für die Aufnahme irrelevant.

Stellen Sie bzw. Ihre Mutter schriftlich einen Antrag bei der Hauptverwaltung des PKV-Unternehmens unter Bezug auf §193 (5) VVG.

Grüße
CM

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Beitragvon Chrissi_1007 » 14.07.2011, 16:56

Hallo Cassiesmann!

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich bin etwas verunsichert, da ich auch davon ausgegangen bin, dass der Kontrahierungszwang besteht. Der Versicherungsvertreter hat jedoch auch auf mehrfache Nachfrage immer wieder betont, dass dieser Zwang nur die zuletzt versichernde Gesellschaft beträfe. Auch die Dame an der Hotline hat ihm diese Auskunft bestätigt. Ist das nur Taktik, um uns abzuschrecken und sich keine Laus in den Pelz zu setzen?

Wie sieht es mit den Beiträgen aus? Der Vertreter hat gesagt, dass auch für die Lücke bis hin zur Beihilfe 100 % des Basistarifbeitrages gezahlt werden müssten. Ist dies wirklich so, oder beschränkt sich der Beitrag auf die verbleibenden und zu versichernden ca. 40 %?

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Beitragvon Cassiesmann » 14.07.2011, 17:09

Ob Unkenntnis oder Absicht vermag ich nicht zu sagen. Wenn Ihre Mutter 60% Beihilfe hat, besteht der Versicherungsschutz nur zu 40% und der Beitrag beträgt ebenfalls nur 40% des Normalbeitrags. Im Endeffekt dürfte es sogar noch günstiger sein wenn hessische Beihilfe besteht, da im Krankenhaus sogar 75% Beihilfefähig sind.

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Beitragvon Chrissi_1007 » 14.07.2011, 17:18

Nochmals vielen Dank!

Eine Frage hätte ich da trotzdem noch: Wenn der Beitrag nur aus dem zu deckenden Restprozentsatz zur Beihilfe berechnet werden darf, darf doch dann auch der Strafbeitrag für die nicht versicherte Zeit ab dem 01.01.2009 nur aus diesem Prozentsatz berechnet werden, oder?

Das wäre ja ein erheblicher finanzieller Unterschied...

Chrissi_1007

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Beitragvon Rossi » 14.07.2011, 18:01

Der sog. Strafzuschlag berechnet sich nach der Erstprämie (Beginn des Vertrages); also auch hier nur von den 40 %!

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Beitragvon Chrissi_1007 » 14.07.2011, 21:21

Gut. Dass wir Strafbeiträge würden zahlen müsse, war uns natürlich klar.
Wenn ich recht informiert bin, ist dieser für den Januar 2009 frei, für Februar, März, April und Mai 2009 voll zu zahlen und für die folgenden Monate schließlich zu 1/6. Ist das so richtig?

Meine weitere Frage it: wenn meine Mutter diese Beiträge gezahlt hat, wann fängt dann der Vertrag rückwirkend zum 01.01.2009 an zu laufen? Kann meine Mutter dann Rechnungen, die z. B. letzten Monat entstanden sind, auch einreichen? Wohl leider nicht, oder?

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Beitragvon Rossi » 14.07.2011, 22:21

Deine Berechnung ist völlig richtig.

Allerdings gehst Du völlig fehl in der Annahme, dass der Versicherungsvertrag und damit der Leistungsanspruch rückwirkend beginnt. Die Kosten für die Vergangenheit werden nicht übernommen, erst ab dem Zeitpunkt, wo der Vertrag beginnt und jenes ist immer zukünftig und niemals rückwirkend.

Wir sind hier im Vertragsrecht. Hast Du schon mal versucht rückwirkend Deine PKW-Teilkasko in eine PKW-Vollkasko umzuwandeln? Was glaubst Du, geht so etwas? Dann würde doch jeder erst dann Vertrag umwandeln, wenn etwas passiert ist, oder? Anders ist es auch nicht in der Krankenversicherung!!!

Es gibt zwar eine Verpflichtung zur sog. Rückwärtsversicherung. Diese gilt aber nur bei Baby´s. Mama ist wohl kein Baby mehr, oder?

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Beitragvon Chrissi_1007 » 14.07.2011, 22:27

Kein Grund, zickig zu werden!

Mit "wohl leider nicht" in meinem letzten Posting hatte ich meines Erachtens schon ausgedrückt, dass ich keinesfalls der Meinung bin, dass es so sein könnte.

Fragen ist aber in einem Forum trotzdem legitim, oder? Wo sonst liegt der Sinn...

Gruß,

Chrissi_1007

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Beitragvon Cassiesmann » 14.07.2011, 22:34

Nicht eingeschnappt sein, Rossi wollte wohl nur verdeutlichen, dass es naiv ist eine Rückwärtsversicherung anzunehmen. Aus Sicht der Versichertengemeinschaft ist das übrigens auch ganz gut so, dass es nicht geht.

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Beitragvon Rossi » 14.07.2011, 22:37

Sorry, ich wollte Dir nicht auf den Schlips treten.

Es gibt leider wesentliche Unterschiede zwischen der Versicherungspflicht in der GKV und der Pflicht zur Versicherung in der PKV.

In der GKV entsteht dies immer kraft Gesetz und rückwirkend. Damit hat man in der GKV auch rückwirkend einen Leistungsanspruch. Leider ist es in der PKV nicht so, weil wir im Vertragsrecht sind. Jenes sind 2 unterschiedliche Schuhe, leider!


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