Holla, wir haben bei der Schließung der City-Bkk die dollsten Dinger erlegt, wie versucht wurde Mitgliedschaften zu vereiteln.
Nun gibt es einen Gesetzentwurf im Rahmen des GKV-USG
Guckt ihr hier:
http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/Laufende_Verfahren/V/10_06_11_Referentenentwurf_Versorgunsgesetz.pdf
Unter anderem soll der § 175 SGB V auch ein wenig geändert werden:
(1) Die Ausübung des Wahlrechts ist gegenüber der gewählten Krankenkasse zu erklären. Diese darf die Mitgliedschaft nicht ablehnen oder die Erklärung
nach Satz 1 durch falsche oder unvollständige Beratung verhindern oder erschweren. Das Wahlrecht kann nach Vollendung des 15. Lebensjahres ausgeübt werden.
(2a) Liegen der Aufsichtsbehörde Anhaltspunkte dafür vor, dass eine Krankenkasse entgegen Absatz 1 Satz 2 eine Mitgliedschaft rechtswidrig abgelehnt oder die Abgabe der Erklärung nach Absatz 1 Satz 1 verhindert oder erschwert hat, hat sie diesen Anhaltspunkten unverzüglich nachzugehen und die Krankenkasse zur Behebung einer festgestellten Rechtsverletzung und zur Unterlassung künftiger Rechtsverletzungen zu verpflichten.
Die Verpflichtung ist mit der Androhung eines Zwangsgeldes von bis zu 50 000 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verbinden. Die Maßnahmen der Aufsichtsbehörde nach den Sätzen 1 und 2 sind für sofort vollziehbar zu erklären. § 12 Absatz 3 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass die Aufsichtsbehörde das Vorstandsmitglied auf Ersatz des Schadens in Anspruch nehmen kann, wenn innerhalb einer angemessenen Frist kein Beschluss des Verwaltungsrates zustande kommt.
Oh, weia!?
rechtswidrige Ablehnungen von Mitgliedschaften / Bußgeld?
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