PKV Antrag abgelehnt, erneut versuchen oder chancenlos?

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

padyxxx
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 21.07.2011, 19:40

PKV Antrag abgelehnt, erneut versuchen oder chancenlos?

Beitragvon padyxxx » 21.07.2011, 21:16

Guten Abend, mine Tochter wird ab September eine Ausbildung beginnen und ist dann Beamtenanwärter. Da sie als privat Versicherte nur 50% absichern muß, war von Anfang an klar, das nur eine PKV in Betracht kommt. Wir waren sogar so naiv und dachten, wir haben die Wahl, alle Türen stehen ihr offen, es muß nur die richtige Wahl getroffen werden (weil Entscheidung für's Leben). Keine gesundheitlichen Probleme, kein Übergewicht, alles super.
Also online Angebote angefordert, Beratungsgespräche teln. geführt und umfassend informiert. Da sie vor 3 Jahren einen KH Aufenthalt von einer Woche hatte (eine Bakterieninfektion von einer verdorbenen Boulette), wir aber den Typ und ebenfalls den genauen Zeitpunkt nicht mehr wussten, hat sie sich vom Hausarzt gleich den Ausdruck ihrer Krankenakte geben lassen (ab 2007 bis jetzt).Daraus war ersichtlich, das sie häufig beim Arzt war 07,08 und 09. Es handelte sich um Virusinfekte, Angina, akute Bronchitis und so weiter.
Naja, es waren ja auch 4 Jahre auf diesem Zettel................
3x erscheint allerdings eine akute Blockierung der HWS und BWS, was mich sehr verwundert, denn sie klagte damals über Kopfschmerzen und der Arzt meinte, es kommt von der Wirbelsäule und verschrieb 2x Massage. Nun steht da "akute Blockierung"............
Zusätzlich wird noch ein Chronisches Müdigkeitssyndrom mit Leistungsverlust und eine psychische Dekompensation aufgezählt. Super!!! Aber naja, es gab halt Schulprobleme die wollte sie hinschmeißen............und die Abiprüfung. Aber nun war alles geschafft, es fehlt nur noch die private KV.
Also die "wichtigen" Sachen im Vertrag angegeben und zusätzlich die Kopie der Krankenakte dazu gelegt, damit auch alles seine Richtigkeit hat!!
Schließlich war sie ja nicht ernsthaft krank, bei jedem Arztbesuch gab es keine Folgetermine oder weiterführende Behandlung. Alles einmalige Sachen.

Vertrag abgeschickt.............Anfang der Woche kam der Anruf des Maklers, der Antrag wurde abgelehnt! Ich war sprachlos. Hatte zwar mit Zuschlägen gerechnet, aber eine rigerose Ablehnung.....NEIN. Auf meine Frage, ob wir es nicht wo anders versuchen können, meinte er keine Chance. Der Grund, die Vielzahl der Diagnosen. Frage, was machen wir nun? Kurze Antwort: in der gesetzlichen KV bleiben und nach Beendigung der Ausbildung wieder melden um die Öffnungsklausel zu nutzen.......

So, nun ist der Text viel länger geworden, als er eigentlich werden sollte. Aber ich brauche Rat, bin noch immer geschockt und frage mich, macht es wirklich keinen Sinn, es wo anders zu versuchen? Und diese Frage kann schließlich nur beantwortet werden, wenn ausführlichen Infos vorliegen.
Ich hätte gern eine weitere Meinung oder mehrere, kann das nicht so einfach akzeptieren, auch wenn der Makler sehr kompetent war. Aber ich fühle mich so "fallen gelassen"

Andererseits habe ich aber auch gelesen, je mehr abgelehnte Anträge, um so geringer die Chance, jemals aufgenommen zu werden.
Nichts gegen die GKV, aber für Beihilfeberechtigte sind 100% einfach 50% verschenktes Geld, welches ein Auszubildender dringend für Wohnung etc benötigt.

Wünsche noch einen schönen Abend und danke fürs Lesen.

GS
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1547
Registriert: 18.04.2006, 21:17

Eine Frage am Rande: In welcher ...

Beitragvon GS » 21.07.2011, 22:44

... gesetzlichen Kasse ist die Tochter denn versichert?

Dreibuchstabenkasse vielleicht?

Worum es geht? Um die Inhalte der Krankenakte, die Euch gelinde gesagt doch etwas überrascht haben.

padyxxx
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 21.07.2011, 19:40

Beitragvon padyxxx » 21.07.2011, 22:52

Sie ist über mich familienversichert in der gesetzlichen Kasse und müsste sich da dann freiwillig weiter versichern.
So hatte ich das verstanden.

Ja, die Krankenakte ist das Problem. Aber wie gesagt, die Diagnosen klingen für mich doch sehr übertrieben. Allerdings wird auch kein Arzt Liebeskummer oder Prüfungsangst bei der KK abrechnen können..............

E.Kacmaz
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 306
Registriert: 17.12.2007, 01:13

Re: PKV Antrag abgelehnt, erneut versuchen oder chancenlos?

Beitragvon E.Kacmaz » 21.07.2011, 23:04

padyxxx hat geschrieben:Guten Abend, mine Tochter wird ab September eine Ausbildung beginnen und ist dann Beamtenanwärter. Da sie als privat Versicherte nur 50% absichern muß, war von Anfang an klar, das nur eine PKV in Betracht kommt. Wir waren sogar so naiv und dachten, wir haben die Wahl, alle Türen stehen ihr offen, es muß nur die richtige Wahl getroffen werden (weil Entscheidung für's Leben). Keine gesundheitlichen Probleme, kein Übergewicht, alles super.
Also online Angebote angefordert, Beratungsgespräche teln. geführt und umfassend informiert. Da sie vor 3 Jahren einen KH Aufenthalt von einer Woche hatte (eine Bakterieninfektion von einer verdorbenen Boulette), wir aber den Typ und ebenfalls den genauen Zeitpunkt nicht mehr wussten, hat sie sich vom Hausarzt gleich den Ausdruck ihrer Krankenakte geben lassen (ab 2007 bis jetzt).Daraus war ersichtlich, das sie häufig beim Arzt war 07,08 und 09. Es handelte sich um Virusinfekte, Angina, akute Bronchitis und so weiter.
Naja, es waren ja auch 4 Jahre auf diesem Zettel................
3x erscheint allerdings eine akute Blockierung der HWS und BWS, was mich sehr verwundert, denn sie klagte damals über Kopfschmerzen und der Arzt meinte, es kommt von der Wirbelsäule und verschrieb 2x Massage. Nun steht da "akute Blockierung"............
Zusätzlich wird noch ein Chronisches Müdigkeitssyndrom mit Leistungsverlust und eine psychische Dekompensation aufgezählt. Super!!! Aber naja, es gab halt Schulprobleme die wollte sie hinschmeißen............und die Abiprüfung. Aber nun war alles geschafft, es fehlt nur noch die private KV.
Also die "wichtigen" Sachen im Vertrag angegeben und zusätzlich die Kopie der Krankenakte dazu gelegt, damit auch alles seine Richtigkeit hat!!
Schließlich war sie ja nicht ernsthaft krank, bei jedem Arztbesuch gab es keine Folgetermine oder weiterführende Behandlung. Alles einmalige Sachen.

Vertrag abgeschickt.............Anfang der Woche kam der Anruf des Maklers, der Antrag wurde abgelehnt! Ich war sprachlos. Hatte zwar mit Zuschlägen gerechnet, aber eine rigerose Ablehnung.....NEIN. Auf meine Frage, ob wir es nicht wo anders versuchen können, meinte er keine Chance. Der Grund, die Vielzahl der Diagnosen. Frage, was machen wir nun? Kurze Antwort: in der gesetzlichen KV bleiben und nach Beendigung der Ausbildung wieder melden um die Öffnungsklausel zu nutzen.......

So, nun ist der Text viel länger geworden, als er eigentlich werden sollte. Aber ich brauche Rat, bin noch immer geschockt und frage mich, macht es wirklich keinen Sinn, es wo anders zu versuchen? Und diese Frage kann schließlich nur beantwortet werden, wenn ausführlichen Infos vorliegen.
Ich hätte gern eine weitere Meinung oder mehrere, kann das nicht so einfach akzeptieren, auch wenn der Makler sehr kompetent war. Aber ich fühle mich so "fallen gelassen"

Andererseits habe ich aber auch gelesen, je mehr abgelehnte Anträge, um so geringer die Chance, jemals aufgenommen zu werden.
Nichts gegen die GKV, aber für Beihilfeberechtigte sind 100% einfach 50% verschenktes Geld, welches ein Auszubildender dringend für Wohnung etc benötigt.

Wünsche noch einen schönen Abend und danke fürs Lesen.


Guten Abend,

die vielzahl der Diagnosen wird es wohl weniger sein, als das CHRONISCHE Müdigkeitssyndrom mit Leistungsverlust und psychische Dekompensation.

Es gibt mehrere Wege das Thema erneut aufzurollen und es erneut zu versuchen.
Suchen Sie sich hierfür einen passenden offline Makler und erteilen ihm das Mandat.
Voraussetzung meines Erachtens ist zumindest ein aktuelles attest des Arztes bezüglich Liebeskummer usw... führt jetzt aber hier im Forum zu weit.

Viele Erfolg und beste Grüße

GS
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1547
Registriert: 18.04.2006, 21:17

Beitragvon GS » 21.07.2011, 23:48

padyxxx hat geschrieben:... in der gesetzlichen Kasse ...

Schon klar - in welcher? Hintergrund siehe oben 1. Frageversuch

padyxxx
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 21.07.2011, 19:40

Beitragvon padyxxx » 22.07.2011, 08:26

in der KKH Allianz. Sorry, aber ich habe den 1. Frageversuch leider nicht verstanden.

Philipp Mättig
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 516
Registriert: 01.02.2009, 18:08

Re: PKV Antrag abgelehnt, erneut versuchen oder chancenlos?

Beitragvon Philipp Mättig » 22.07.2011, 11:17

padyxxx hat geschrieben: Keine gesundheitlichen Probleme

Und was ist das was Sie unten beschreiben? Das grenzt an Realitätsverlust!

Also online Angebote angefordert, Beratungsgespräche teln. geführt und umfassend informiert.

Hätte man auch offline machen können, das hilft manchmal! Aber wenn er gut war, warum nicht.

Da sie vor 3 Jahren einen KH Aufenthalt von einer Woche hatte (eine Bakterieninfektion von einer verdorbenen Boulette),

Soviel zum Thema keine gesundheitlichen Probleme, bei meinem letzten verdorbenen Döner, hab' ich mich einen Tag übergeben. Das muss also schon etwas heftiger gewesen sein!

wir aber den Typ und ebenfalls den genauen Zeitpunkt nicht mehr wussten, hat sie sich vom Hausarzt gleich den Ausdruck ihrer Krankenakte geben lassen (ab 2007 bis jetzt).

Das war richtig und gut! Daran sollten sich andere ein Beispiel nehmen!

Daraus war ersichtlich, das sie häufig beim Arzt war 07,08 und 09.

Ohne gesundheitliche Probleme ?

Es handelte sich um Virusinfekte, Angina, akute Bronchitis und so weiter.

Was ist weiter ? Ansonsten eher unproblematisch.


Naja, es waren ja auch 4 Jahre auf diesem Zettel................

Wie oft war sie denn überhaupt beim Arzt ? Bei gesunden Menschen stehen in so einem Zeitraum im Regalfall gar keine bis ganz wenige Arztbesuche auf dem Zettel. Wegen einer Erkältung geht man nämlich nicht zum Arzt!

3x erscheint allerdings eine akute Blockierung der HWS und BWS, was mich sehr verwundert, denn sie klagte damals über Kopfschmerzen und der Arzt meinte, es kommt von der Wirbelsäule und verschrieb 2x Massage. Nun steht da "akute Blockierung"............

Das passt doch zusammen, nur keine gesundheitlichen Probleme ist bei mir was anderes!

Zusätzlich wird noch ein Chronisches Müdigkeitssyndrom mit Leistungsverlust

Schon geklärt wo das her kommt ? Ungeklärte Sachen mögen Versicherer nicht

und eine psychische Dekompensation aufgezählt. Super!!! Aber naja, es gab halt Schulprobleme die wollte sie hinschmeißen............und die Abiprüfung.

Wer seine Schule hinschmeißen möchte, hat mutmaßlich psychische Probleme!


Also die "wichtigen" Sachen im Vertrag angegeben

Da gehört ALLES rein, wonach gefragt wird. Was dann wichtig ist und nicht entscheidet der, der den Antrag bearbeitet.

und zusätzlich die Kopie der Krankenakte dazu gelegt, damit auch alles seine Richtigkeit hat!!

Das kann man machen, muss man aber nicht. Wenn es Fehldiagnosen gibt, kann man das u.U. vorher klären. Nach Ihrer Beschreibung gab es die aber mutmaßlich nicht. Sie haben nur eine etwas seltsame Vorstellung von dem Gesundheitszustand Ihrer Tochter!

Schließlich war sie ja nicht ernsthaft krank, bei jedem Arztbesuch gab es keine Folgetermine oder weiterführende Behandlung. Alles einmalige Sachen.

Das sieht das VU sicher anders

Vertrag abgeschickt.............Anfang der Woche kam der Anruf des Maklers, der Antrag wurde abgelehnt!

Schlechter Makler ! Das hätte ich Ihnen nach einer Minute gesagt! Ohne Ablehnung! Natürlich auch ohne Annahme, nur zur Klarstellung!


Ich war sprachlos.

Was anderes hätte mich bei Ihnen auch gewundert

Auf meine Frage, ob wir es nicht wo anders versuchen können, meinte er keine Chance. Der Grund, die Vielzahl der Diagnosen. Frage, was machen wir nun? Kurze Antwort: in der gesetzlichen KV bleiben und nach Beendigung der Ausbildung wieder melden um die Öffnungsklausel zu nutzen.......

Da hat ein schlechter Makler eine mutmaßlich richtige Antwort gegeben.
Erdal kann ich hier nicht zustimmen! ich wüsste nicht wer das annehmen sollte. Was will man da vernüftig aufarbeiten? Das VU welches das policiert, kommt auf meine persönliche schwarze Liste !


So, nun ist der Text viel länger geworden, als er eigentlich werden sollte. Aber ich brauche Rat, bin noch immer geschockt und frage mich, macht es wirklich keinen Sinn, es wo anders zu versuchen?

Nein, nutzen Sie die Öffnung zur entsprechenden Zeit, oder lassen Sie die Sachen verjähren! Die Frage ist, ob das passiert und wenn, ob bis dahin nicht schon zig neue Sachen eingetreten sind!

Und diese Frage kann schließlich nur beantwortet werden, wenn ausführlichen Infos vorliegen.
Ich hätte gern eine weitere Meinung oder mehrere, kann das nicht so einfach akzeptieren, auch wenn der Makler sehr kompetent war. Aber ich fühle mich so "fallen gelassen"

Warum machen Sie das eigentlich ?

Andererseits habe ich aber auch gelesen, je mehr abgelehnte Anträge, um so geringer die Chance, jemals aufgenommen zu werden.

Das ist eine Legende. Falsch!

Nichts gegen die GKV, aber für Beihilfeberechtigte sind 100% einfach 50% verschenktes Geld, welches ein Auszubildender dringend für Wohnung etc benötigt.

Es ist aber nunmal, wie es ist !

Wünsche noch einen schönen Abend und danke fürs Lesen.

padyxxx
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 21.07.2011, 19:40

Beitragvon padyxxx » 22.07.2011, 13:43

Ja, was soll ich dazu sagen? Da haben Sie mich ja so richtig "abgewatscht". Danke dafür!!

Es macht sicherlich wenig Sinn, sich zu rechtfertigen. Aber vielleicht doch ein zwei Punkte:

Ich habe mich hier an dieses Forum gewandt, weil ich vorher sehr viele Beiträge gelesen hatte und die hier abgegebenen Meinungen, Einschätzungen der jeweiligen Situationen, Tips und Ratschläge sehr professionell und kompetent fand.

Hab die Krankengeschichte ausführlich dargestellt um das Für und Wieder für einen erneuten Antrag bei anderer Gesellschaft besser diskutieren zu können und weil ich aus anderen Anworten in anderen Beiträgen immer wieder herraus las: ohne konkrete Infos kann man da nichts sagen.

Sie fragen, warum ich das mache? Um herraus zu finden, ob ein weiterer Antrag Sinn macht oder dadurch eventuell eine spätere Aufnahme gänzlich unmöglich wird.

Da sie mich nicht kennen, frage ich mich nun natürlich, warum sie mich so angreifen..................................

Selbstverständlich gibt es einen Unterschied zwischen Ihrem verdorbenen Döner und der Bakterieninfektion (stand übrigens im Text) durch die Boulette und dem damit verbundenen Krankenhausaufenthalt.

>>Das muss also schon etwas heftiger gewesen sein! <<

Ja, so ca 50-60 blutige Stühle/Tag

Zusammenfassend werte ich Ihren Beitrag so:

ein weiterer Antrag macht weder jetzt noch nach der Ausbildung Sinn!!

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 23.07.2011, 21:11

Nun denn padyxxx!

Es gibt noch eine Möglichkeit. Allerdings gibt es diese Möglichkeit erst, wenn die Tochter zur Beamtin auf Probe ernannt wird. Als Beamteranwärterin offensichtlich nicht. Zumindest lt. der nachfolgend verlinkten Broschüre.

Guckst Du hier:


http://www.pkv.de/publikationen/info_broschueren/gkv_versicherte_beamte_erleichterter_wechsel.pdf

Da die Tochter derzeit auch nur Anwärterbezüge erhält, dürfte die freiw. Kv. in der GKV auch nicht allzu teuer sein.

Ist aber auch ein Rechexempel.

Ansonsten, wenn die Tochter mit biegen und brechen in die PKV will, dann geht dies auch. Man muss nur wissen, wie es geht! Die Tochter tritt der freiw. Kv. (GKV) innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Anwärterlaufbahn nicht bei. Damit ist dann die Frist verstrichen und eine freiw. Kv. ist de facto nicht mehr möglich. Sie kann der freiw. Kv. beitreten, muss es aber nicht.

Von der berüchtigten allgem. Versicherungspflicht in der GKV (auch Kralle genannt) wird sie dann nicht erwischt, da Sie Beamtenanwärterin mit Beihilfeanspruch ist und somit gem. § 6 Abs. 3 SGB V von der Bürgerversicherung in der GKV nicht erwischt wird.

So kann sich die Tochter aus der Solidargemeinschaft verabschieden. Nach Ablauf dieser 3 Monatsfrist muss jede PKV die Tochter nehmen, allerdings muss die PKV nur den berüchtigten Basistarif anbieten. Dieser wird dann bei einem Beihilfeanspruch (50 %) ca. 287,00 Euro zzgl. PV kosten.

Jetzt musst Du selber entscheiden, was für die Tochter gut ist.

Du hast beide Wege offen, palim, palim, die Tochter muss sich entscheiden.

Ich denke wir sind uns fast einig; lasse die Tochter bis zum Abschluss der Anwärterlaufbahn in der GKV und dann versuchst Du es über die Öffnungsaktion in der PKV.

padyxxx
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 21.07.2011, 19:40

Beitragvon padyxxx » 24.07.2011, 13:40

Vielen Dank Rossi,

dieser 2. von dir aufgezeigte Weg, war mir bisher nicht bekannt. Gut zu wissen, das es auch diese Option geben würde.
Aber ich stimme dir zu, sie sollte dann doch während der Ausbildung in der GKV bleiben um dann über die Öffnungsaktion zu versuchen, einen anderen als den Basistarif zu bekommen. Ich denke, die Beiträge in der GKV werden in der Ausbildung so um die 170 Euro liegen, was immer noch besser als 50% des Basistarifs ist.
Ursprünglich hatte ich in meiner Naivität mit ca 75€ für die PKV gerechnet. Auch mit Risikozuschlag wär das noch günstiger als freiwillige GKV. Aber, wie Philchen in seiner Anwort abschließend sagte, "es ist, wie es ist".

Was ich noch zu dieser Öffnungsaktion fragen möchte:
Gibt es dann nicht genau die gleichen Probleme mit den Gesundheitsfragen? Dann wird immer noch die psychische Dekompensation und das Müdigkeitssyndrom in ihrer Krankenakte stehen (weil noch keine 5 Jahre her) und sie wird das auch ganz sicher wieder in diesem Fragebogen angeben. Wo ist der Unterschied? Oder werden diese Dinge dann nicht abgefragt, weil es diese Übernahmeverpflichtung gibt?

Du hast recht, eine endgültige Entscheidung wird schlußendlich sie selbst treffen müssen, ich möchte ihr nur dabei zur Seite stehen und versuchen dieses komplexe und für den Laien sehr undurchsichtige Thema PKV etwas transparenter zu machen.

Wünsche dir noch ein schönes Rest Wochenende und nochmals vielen Dank für die Mühe!!!!

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 24.07.2011, 21:46

Hm, ich denke mal, die Gesundheitsfragen werden auch dort kommen.

Allerdings können die PKVén, die an der Öffnungsaktion teilnehmen, keine Leistungsauschlüsse für bestimmte Erkrankungen vornehmen. Ferner ist der Risikozuschlag auf 30 % höchstens begrenzt.

Allerdings sieht der Rossi hier klipp und klar keinen einklagbaren Rechtsanspruch auf diese Öffnungsaktion. D.h., die Hochglanzborschüre wird vorm Amtsgericht nicht zählen.

Aber ich will jetzt nicht den schwarzen Peter aufzeigen. Warten wir es einfach ab!


Zurück zu „Allgemeines PKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 13 Gäste