Wechsel bei Rückständen der Ratenzahlung??

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Beitragvon Vergil09owl » 18.07.2011, 21:56

Es ging mir eigentlichnur darum das das Entlassungsgeld , was zu versteuern ist dem Gesamteinkommen zu zurechnen, sonst nix. Nicht zu verbeitragen , nicht durch 12 zu teilen usw.

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Beitragvon Rossi » 18.07.2011, 22:28

sorry, vergil, jenes habe ich anders gelesen bzw. verstanden. Du wolltest den Kunden ggf. aus der Familienversicherung katapultieren.

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Beitragvon Vergil09owl » 18.07.2011, 23:00

nee das auch noch nicht mal, ich wollte eigenlich nur noch mal kucken das der gute mann mann denn auch tatsächlich in die Fama komm. jenes kommt er denn ja auch. perfekt.t

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Beitragvon Rossi » 18.07.2011, 23:28

Sorry vergil,

manchmal blicke ich durch Deine Postings nicht durch!


mal kucken das der gute mann mann denn auch tatsächlich in die Fama komm. jenes kommt er denn ja auch. perfekt.t


Ich versuche bzw. habe es gelernt, etwas anders zu schreiben! Manchmal gelingt es mir auch nicht! Aber bei Deiner schreibweise blicke ich teilweise nicht durch!?

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Beitragvon kekskrümel » 24.07.2011, 19:01

hallo,

ich freue mich sehr über diesen regen austausch, muss aber gestehen, dass ich irgendwie nur die hälfte verstehe...

ich hab wohl nur die möglichkeit, eine neu kv auszuprobieren und sehen was dann passiert. ich kann die säumigen beiträge nicht auf einmal zurückzahlen. ich bin auf die ratenzahlung angewiesen.
wie wäre das mit ener privatversicherung? wenn ich dahin wechsle?? ich bin beamter auf widerruf, die anderen sind auch alle in der pkv, ich hab mich da nur nie drum gekümmert, weil ich dachte das wird zu teuer wegen der kinder. würde da der anspruch dann auch ruhen?
oder haben pkv und gkv nix miteinander zu tun? dann hätte ich einfach versicherungsschutz und könnte bei der gkv die raten weiterbezahlen.

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Beitragvon kekskrümel » 24.07.2011, 19:16

Mir fällt grad ein, dass mich ein PKV bei meiner Krankheitsgeschichte wohl kaum versichern wird. Die wollen bestimmt alles wissen....
Oh, Mann....es muss doch irgendeinen Weg geben, diese Beiträge zurückzuzahlen und Versicherungsschutz zu haben :cry: :cry:

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Beitragvon Czauderna » 24.07.2011, 19:40

kekskrümel hat geschrieben:hallo,

ich freue mich sehr über diesen regen austausch, muss aber gestehen, dass ich irgendwie nur die hälfte verstehe...

ich hab wohl nur die möglichkeit, eine neu kv auszuprobieren und sehen was dann passiert. ich kann die säumigen beiträge nicht auf einmal zurückzahlen. ich bin auf die ratenzahlung angewiesen.
wie wäre das mit ener privatversicherung? wenn ich dahin wechsle?? ich bin beamter auf widerruf, die anderen sind auch alle in der pkv, ich hab mich da nur nie drum gekümmert, weil ich dachte das wird zu teuer wegen der kinder. würde da der anspruch dann auch ruhen?
oder haben pkv und gkv nix miteinander zu tun? dann hätte ich einfach versicherungsschutz und könnte bei der gkv die raten weiterbezahlen.


Hallo Kekskrümel,
da hast du auch vollkommen recht - frage einen von uns Experten und schon kommen wir vom 100ten ins 1000de und übersehen dann auch manches mal, dass wir schon weit am Problem vorbei sind.
Also, so wie ich es sehe willst du aus deiner Kasse raus und hast bei dieser noch Schulden, die du per Ratenvertrag abzahlst.
Deine drei Probleme sind nun folgende .
1. Erfährt die neue Kasse von meinen Schulden bei der alten Kasse ?
2. Wie sieht es mit meinen Leistungen bei der neuen Kasse aus,
werden die eingeschränkt oder besteht voller Leistungsanspruch ?
3. Will die alte Kasse bei einer Kündigung sofort die ganze Restschuld
von mir in einer Summe ?

Meine Antwort :

1. Wenn du zu einer anderen Kasse als Pflichtversicherter wechselst oder
in die Familienversicherung, dann muss die alte Kasse nicht wissen
wohin du wechselst.Wechselst du aber als freiwillig Versicherter oder
gehst gar in eine PKV, dann erfährt das deine alte Kasse auf jeden Fall.


2. Voller Leistungsanspruch, bei Familienversicherung sowieso, ansonsten
weiß die neue Kasse nichts von deinen Schulden bei der alten Kasse.
Wenn sie es aber weiß, dann kann die die Leistungsverweigerung auch
da drohen (Familienversicherung und ALG2 ausgenommen)

3. Ja, das kann passieren - würde ich jedenfalls so machen.
Wenn die Kasse nicht mehr weiß wo du wohnst oder arbeitest
oder wie du versichert bist, dann wäre das Risiko, dir weiter eine
Ratenzahlung zuzugestehen viel zu hoch.
Wenn die neue GKV-Kasse dir aber auch ggf. die Leistung verweigert
bzw. nur auf Notfälle beschränkt, spräche nichts dagegen die Ratenzahlung
weiter durchzuführen, liegt es doch in deinem Interesse die Schuld zu
begleichen.


Gruss
Czauderna

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Beitragvon Rossi » 24.07.2011, 19:40

Nun denn, es einfach darum, wenn Du bei der Kasse A (GKV) versichert bist und Beitragsrückstände hast. In dieser Konstellation ruht - bis auf die Notfälle - der Leistungsanspruch.

Jetzt wechselt Du einfach zur Kasse B (GKV). Die neue Kasse B muss das gesamte Verfahren erneut betreiben. In der Zwischenzei bekommst Du die volle Leistungspallette.

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Beitragvon kekskrümel » 25.07.2011, 10:10

Ihr seid toll!
Mal sehen ob ich das soweit verstanden habe.
Also: Ich wechsle nun zu Kasse B, Kasse A erfährt davon weil ich freiwillig versichert bin. Das macht mir nichts aus, denn ich will die Schulden ja zurück zu zahlen.

Ich bin dann bei Kasse B versichert und die Leistungsansprüche ruhen erst mal nicht. Bis dann Kasse B erfährt das ich Rückstände bei Kasse A habe und das Mahnverfahren neu aufrollt.
Kasse A könnte von der Ratenzahlung zurücktreten, da die nicht erfreut über die Kündigung sind und alles auf einmal haben wollen.

Evtl kann ich dann mit Kasse B auch Ratenzahlung vereinbaren und die Leistungsansprüche bleiben bestehen? Weihnachten kann ich auch eine größere Summe zahlen, vielleicht sieht die Sache dann anders aus...

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Beitragvon Vergil09owl » 25.07.2011, 19:11

Was heißt größere Summe?


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