Wechsel v. GKV in PKV bei Rückständen u. ruhender Versicheru

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kekskrümel
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Wechsel v. GKV in PKV bei Rückständen u. ruhender Versicheru

Beitragvon kekskrümel » 26.07.2011, 20:54

Hallo,

ich habe schon eines meiner Probleme in einem anderen Thread beschrieben. Es scheint keine andere Möglichkeit als die PKV zu geben. Jetzt im nachhin, habe ich gemerkt, dass ich wohl falsch beraten wurde. Ich bin Beihilfeberechtigt, dh. meine Kinder werden mich gar nicht soviel kosten wie angenommen. Wahrscheinlich kommt das sogar noch billiger als die GKV.

Ist PKV unabhängig von GKV? D.H. erfährt die PKV von Rückständen in der GKV? Ich bin fleissig dabei das zu bezahlen, möchte aber nicht, dass in der PKV gleich der Versicherungsschutz ruht.

Und was wollen die alles wissen? Wollen die Einsicht in meine Krankengeschichte? Ärztliche Akten? Wie lange dürfen Depressionen zurückliegen, damit die mich nehmen?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 26.07.2011, 21:09

Hallo,
nein, die PKV hat mit den Beitragsrückständen bei der GKV nichts zu tun - da besteht der lt. Vertrag zugesicherte Versicherungsschutz sofort.
Ob Vorerkrankungen angerechnet werden, also
Risikozuschläge gezahlt werden müssen, dazu kann dir am besten ein PKV-Experte Auskunft hier geben.
Gruss
Czauderna

Dipling
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Beitragvon Dipling » 27.07.2011, 18:50

Die PKV wird die Krankengeschichte durchleuchten. also z.B. nach Arztbesuchen der letzten 3-5 Jahre fragen, bei stationärer Behandlung (Krankenhaus) werden oft die letzten 10 Jahre abgefragt.

Bei chronischen Erkrankungen, notwendiger Medikamenteneinnahme (wie im anderen Thread zu lesen) und Depressionen ist eine Ablehnung in den Normaltarifen wahrscheinlich.

Ausnahmen:

-Öffnungsaktion für Beamte (unter bestimmten Voraussetzungen), d.h. keine Ablehnung, sondern maximal ein Risikozuschlag von 30%)

http://www.pkv.de/publikationen/info_br ... echsel.pdf

http://www.pkv.de/publikationen/info_br ... aenger.pdf

- Basistarif (grundsätzlich weder Ablehnung noch Risikozuschlag)


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