Rückkehr in GKV über Elternzeit/Teilzeitbeschäftigung?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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visionbawue
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Rückkehr in GKV über Elternzeit/Teilzeitbeschäftigung?

Beitragvon visionbawue » 02.08.2007, 21:45

Hallo,

folgende Situation:
Meine Frau erzieht im Moment unser 4. Kind (1,5 Jahre) in Elternzeit, war vor der ersten Geburt 10 Jahre berufstätig und pflichtversichert und seitdem immer in Elternzeit. Ich bin seit ca. 12 Jahren privatversichert, habe leider umsonst auf die Gesundheitsreform gehofft, dass zumindest die Kinderversicherungen über die Steuern finanziert werden :-|.

Deshalb erwäge ich eine Rückkehr in die GKV, was evtl. so funktionieren könnte: Ich übernehme das letzte Jahr unserer Elternzeit und arbeite deshalb maximal soviel, dass ich die BBM nicht überschreite.

Folgende Fragen dazu:
a) Müssen die Arbeitgeber einem Wechsel der Elternzeit zustimmen, da im Moment meine Frau die vollen 3 Jahre angegeben hat?

b) Falls ja, würde ich mit der obigen Konstellation wieder versicherungspflichtig?

c) Gilt die BBM für den Einzelverdiener oder für uns als Ehepaar (meine Frau könnte ja dann den Rest sozusagen "hinzuverdienen", bei gemeinsamer Veranlagung kommt das aufs Gleiche raus)?

Danke für alle fundierten Antworten

fwilke
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Beitragvon fwilke » 02.08.2007, 22:54

Hallo visionbawue,

Glückwunsch zu vier Kindern - Sie tun wenigstens was für den Aufbau des Bevölkerungspyramiden-Sockels. Oder besser: Gegen die Verformung zum Dönerspieß.

Zu Ihrer Frage: Auch nach 12 Jahren PKV drückt Sie ein Verdienst unterhalb der BBG in die GKV zurück. Der Verdienst wird pro Person gerechnet, nicht nach Familieneinkommen.
Nach 12 Monaten Pflichtversicherung in der GKV entsteht der Anspruch auf freiwillige Weiterversicherung. Soweit - so gut(?).

Es ist zwar so, dass ich eine grundsätzlich eher extreme Sichtweise der Dinge habe, dennoch möchte ich gerne verstehen, warum man nach 12 Jahren PKV wieder in die GKV zurück will.

Kleiner Exkurs:
Ihnen ist bewusst, dass nach heutiger PLanung zum 01.01.2009 ein einheitlicher Beitragssatz in der GKV eingeführt wird. Dieser wird nach recht einhelliger Meinung der Experten nicht zu knapp über 15% liegen. Die Leistungen der GKV schmelzen weiterhin ab, die Selbstbeteiligungen werden zunehmen. Letzter "Spass" der Gesundheitsreform sind die Rabatt-Abkommen der GKV mit den Arzneimittelherstellern. Sie bekommen also das Medikament nicht mehr von dem Hersteller den Sie kennen oder wollen, sondern von dem HErsteller, mit dem die AOK, BKK oder sonstige Kasse einen Rabattvertrag hat.

Aber ich laber zuviel - wenn Sie mögen (müssen müssen Sie nicht) helfen Sie meinem Hirn bitte auf die Sprünge!

Frank Wilke

P.S.: Die tariflichen Möglichkeiten zwecks Einsparung von Beiträgen sind bereits ausgeschöpft?

visionbawue
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Beitragvon visionbawue » 03.08.2007, 08:33

Hallo Herr Wilke,

danke für die Antwort.

Zu Ihrer Frage:

Selbst wenn ich die tariflichen Möglichkeiten ausnütze (im Moment bei Conti mit SB-Tarif) und z.B. Anfang 2009 unter Mitnahme der AR wechsle, müsste ich meine Frau ebenfalls versichern, womit die PKV selbst bei 15% KV bei GKV deutlich teurer wäre.

Gruß
vision

fwilke
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Beitragvon fwilke » 03.08.2007, 11:04

Hallo vision,

danke für die offene Auskunft. Überschätzen Sie bitte nicht den Umfang der Altersrückstellungen. Sie würde im 1. Halbjahr 2009 nur den Teil der Altersrückstellungen mitnehmen, der im Basistarife gebildet worden wäre. Diese Zahl kann heute ehrlich noch niemand nennen, sie wird aber deutlich (sehr deutlich!) unter dem tatsächlichen Wert Ihrer angesparten Rückstellungen liegen.
Der Betrag, den Sie durch den gesetzlichen Zuschlag i.H.v. 10% angespart haben, nehmen Sie ohnehin mit, ob Sie heute oder 2009 wechseln. (Es sei denn, Sie haben bei Einführung dem gesetzlichen Zuschlag widersprochen?).

Was die tariflichen Möglichkeiten angeht, habe ich nicht nur von Ihrem Tarif gesprochen, sondern auch und vor allem von den Tarifen der Kinder. Sind die alle bei der Continentale? Bei vier Kindern besteht hier durchaus Potenzial, wage ich zu behaupten.

Da Sie mit 4 Kindern eventuell schon in einem Bereich sind, wo der Arbeitgeberzuschuss nicht mehr die Hälfte der Kosten deckt, lohnen sich natürlich auch höhere SB-Stufen. Mehr als 100€ für ein Kind in einem Top-Tarif muss nicht sein.

Wieviel SB haben Sie denn? Bei der Continentale geht's bis 4.200€ - was selten sinnvoll ist.

Über eine Antwort würde ich mich freuen, wenn Sie's nicht öffentlich machen möchten, per PN, wenn Sie's gar nicht möchten, auch okay. Ist ja zum Glück ein freies Land hier ;-)

Frank Wilke


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