Rückkehr vom Ausland als Privatier

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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rh88888
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Rückkehr vom Ausland als Privatier

Beitragvon rh88888 » 30.07.2011, 10:54

Hallo, wer kann hier helfen?
Habe nach 20 Jahren Berufstätigkeit im Ausland (mit dortiger KV als Angestellter) die Arbeit aufgegeben und bin nach Deutschland zurückgekehrt als Privatier, d.h. ich gehe überhaupt keiner Arbeit mehr nach und habe keine Einkünfte aus Erwerbstätigkeit mehr. Bin geschieden mit einem unterhaltspflichtigen Kind im Ausland. Habe in Deutschland Einkünfte aus Immovermietung in Höhe von ca 20'000 € / Jahr (zu versteuerndes Einkommen). Welche Möglichkeiten/Zwänge habe ich in dieser Situation als Privatier bzgl Wahl einer Krankenversicherung in Deutschland?
Vielen Dank für eure Hilfe

Rossi
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Beitragvon Rossi » 30.07.2011, 11:30

Wie bist Du zuletzt vor 20 Jahren in Deutschland krankenversichert gewesen. Privat oder bei einer gesetzlichen Krankenkasse?

In welchem Ausland bist Du gewesen?

Wie bist Du im Ausland versichert gewesen. Im dortigen gesetzlichem System oder privat?

rh88888
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Beitragvon rh88888 » 30.07.2011, 12:40

Hallo, wenn ich mich recht erinnere war ich früher in D privat versichert. Das Ausland war die Schweiz und ich war dort in der gesetzlichen Grundversicherung (das muss jeder in der Schweiz) und hatte eine sogenannte Halbprivat-Zusatzversicherung als Ergänzung der Gesetzlichen für bevorzugte Arztwahl und 2-Bettzimmer bei Krankenhausaufenthalt.
Danke schon im voraus für Deine Hilfe.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 30.07.2011, 12:48

Okay, jenes hört sich nicht schlecht an.

Du bist also zuletzt in der Schweiz gesetzlich versichert gewesen. Mit der Schweiz gibt es eine SV-Abkommen, welches inhaltsgleich mit den EU-Ländern ist.

D.h., die gesetzliche Versicherung in der Schweiz, wird einer gesetzlichen Versicherung in Deutschland gleichgestellt.

Ich gehe mal davon aus, dass Du irgendwann in deinem Leben min. 1. Tag auch in Deutschland tatsächlich gesetzlich versichert gewesen bist.

In dieser Konstellation, kannst Du dich jetzt innerhalb von 3 Monaten - nach dem Ausscheiden aus der gestzlichen Versicherung in der Schweiz - in Deutschland freiwillig versichern. Die Vorversicherungszeiten in der Schweiz zählen hier als deutsche Vorversicherungszeiten.

Wenn eine freiw. Kv. - aus welchen Gründen auch immer - nicht möglich sein sollte, dann wirst Du von der allgem. Versicherungspflicht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V in Deutschland erwischt, da Du zuletzt gesetzlich versichert gewesen bist (Schweiz zählt als gesetzliche Versicherung in Deutschland).

Also im Schweinsgalopp zu einer Kasse und jenes klären!

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Beitragvon rh88888 » 30.07.2011, 17:36

vielen Dank soweit, ich nehme an "freiwillig versichern" heisst, dass ich mich bei einer private KV versichern kann? Mit welchen Prämien muss ich da rechnen und spielt dabei mein zu versteuerndes Einkommen aus Immovermietung eine Rolle? Sofern ich - aus welchen Gründen auch immer - dann doch bei einer gesetzlichen KV lande, wie sieht die Prämie dann aus?
Nochmals danke und beste Grüsse.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 30.07.2011, 17:41

Nein, Du kannst dich bei einer GKV freiwillig versichern.

Bei 20.000 Euro Einnahmen zum Lebensunterhalt (Mieteinnahmen) dürfte sich der Beitrag in der GKV bei ca. 280,00 Euro einpendeln.

Dipling
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Beitragvon Dipling » 30.07.2011, 18:23

Eine PKV ist natürlich alternativ möglich. Die Prämie in der PKV hängt vom Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif ab, jedoch nicht vom Einkommen.

Eine spätere Rückkehr aus der PKV in die GKV wäre jedoch nur bei Eintritt von Versicherungspflicht oder Eintritt in die Familienversicherung des gesetzlich versicherten Ehegatten (sofern vorhanden) möglich.

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Beitragvon rh88888 » 30.07.2011, 19:23

Vielen Dank für die wertvollen Informationen!!!!

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Beitragvon Rossi » 30.07.2011, 19:34

Hm,

Eine PKV ist natürlich alternativ möglich


Aber wir sind uns doch einig, dass die PKV den Poster nicht nehmen muss; die PKV kann ihn nehmen.

Nehmen wir an, der Poster tritt innerhalb von 3 Monaten nicht der GKV bei. Dann ist die Frist natürlich für eine freiw. Kv. verstrichen. Dann aber wird der Poster von der Versicherungspflicht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13a (zuletzt in der Schweiz GKV versichert) kraft Gesetz erwischt.

In dieser Konstellation muss die priv. Kv. ihn nicht nehmen, da er keine Verpflichtung zum Abschluss einer priv. Kv. hat, da er ins Lager der GKV gehört.

Jetzt liegt es natürlich am Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und der Bonität, ob die priv. Kv. den Poster doch nimmt.

Aber bekommt der Poster eine Vollversicherung in der priv. Kv. für ca. 280,00 Euronen?

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Beitragvon Dipling » 30.07.2011, 20:29

Das "natürlich" bezog sich auf das grundsätzliche Wechselrecht als freiwilliges (oder sonst nach § 5(1) Nr. 13 SGB V versichertes) Mitglied.

Dass die PKV die Aufnahme in den Normaltarifen ablehnen darf ist klar.

Wenn der Threadersteller um jeden Preis in die PKV will, könnte er nach § 193(5) VVG innerhalb von 6 Monaten nach Beginn der freiwilligen GKV-Mitgliedschaft in den Basistarif der PKV wechseln. Auch wenn das in der Situation des Threaderstellers kein vernunftbegabter Mensch täte (ca. gleiche Leistung zum ca. doppelten Preis).

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Beitragvon Rossi » 30.07.2011, 20:36

Wunderbar, Dipling. Du hast es erkannt.

Auch wenn das in der Situation des Threaderstellers kein vernunftbegabter Mensch täte (ca. gleiche Leistung zum ca. doppelten Preis


Es sei denn, der Poster ist quietschjung, hat keine Pups quersizten und eine gute Bonität. Aber auch dann glaube ich nicht, dass er im Normaltarif für unter 280 Ocken aufgenommen wird.

Na klar, wenn er Selbstbeteiligungen von bis zu 5.000 Glocken pro Jahr vereinbart, könnte es funktionieren.


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