1 Jahr nicht versichert - Beitragsrückstände

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 08.08.2011, 17:09

blubb hat geschrieben:Hallo zusammen,

ich habe ein ähnliches Problem und suche Rat und hoffe Ihr könnt mri weiterhelfen.

Wie ich kürzlich erfahren habe, bin ich seit dem 30.04.2010 nicht mehr versichert.
Bis dahin war ich über meinen Vater familienversichert. Weder er noch die Versicherung haben mir mitgeteilt, dass die Versicherung beendet wurde.
Am 27.10.2010 bin ich 23 Jahre alt geworden und wie ich jetzt weiß, hatte ich nur bis dahin einen Anspruch auf die Familienversicherung.Nun würde mich die alte Versicherung freiwillig versichern, allerdings ab dem 1.5.2010 was ja beachtliche Nachzahlungen nach sich ziehen würde.
Zudem hätte mir ja eine Familienversicherung bis zu meinem Geburtstag zugestanden.Was soll ich nun tun? Ich konnte die neuen KK meiner Eltern nicht ausfindig machen- fast jeder beruft sich auf Datenschutz- damit ich wenigstens bis zu meinem Geburtstag noch rückwirkend familienversichert gewesen bin und so geringere Nachzahlungen habe...
Zudem habe ich kein Geld dafür... ich lebe zusammen mit meinem Partner und unserem Baby und erhalte nur noch diesen Monat Elterngeld.Danach arbeiten gehen würde ich nur zu gerne, allerdings gibt es keinerlei städtische oder private betreuungsmöglichkeiten für meinen Kleinen. Beim Jobcenter wurde mir ausgerechnet, dass ich nichts von denen bekommen würde, würde ich eine Antrag stellen auf grund des Einkommens meines Freundes. Dort wurde allerdings sein zu leistender Unterhalt nicht mit angerechnet, da es keinen Unterhaltstitel gibt und bei den bei uns höher liegenden Werbungskosten wurde auch nur die allg. Pauschale angerechnet. Zudem standen in der Rechnung der guten Frau vom Jobcenter die 140€ für die KK bei uns auf der Seite. Ich dachte bisher immer, dass man seitens des Amtes versichert wird, sobald man auch nur einen Anspruch von einem Euro hat...

Bin sehr dankbar um jede hilfreiche Antwort!
Danke!


Hallo,
da ist etwas unklar - du schreibst, du hast ein Kind und bekommst Elterngeld. Wo ist denn das Kind versichert, wie alt ist das Kind und wie lief das damals, von wem wurden die Kosten in Verbindung mit der Geburt gezahlt - ging das alles noch über die Familienversicherung ??
Gruss
Czauderna

blubb
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Beitragvon blubb » 08.08.2011, 17:16

Hallo,
das Kind ist über den Vater/ meinen Partner familienversichert und wird in einem Monat 1 Jahr alt.
Kosten für Geburt etc... liefen nicht über die Familienversicherung und gab es in der Form aus anderen Gründen für uns nicht.
Elterngeld bekomme ich wie gesagt nur noch diesen Monat den Mindestsatz von 300euro.

LG

Rossi
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Beitragvon Rossi » 08.08.2011, 19:12

Jetzt solltest Du deine Unterlagen mal durchkramen.

Hast Du irgendwo ein Schreiben, oder ein Hinweis von der Kasse bekommen, dass Du mit der Vollendung des 23. Lebensjahres aus der Familienversicherung ausscheidest!

Wenn dieser Hinweis fehlt, muss man sich die Frage stellen, woher Du dieses im letzten Jahr hättest erkennen müssen.

Die Kassen müssen nämlich die Familienversicherung feststellen. Jenes ist irgendwann vor Jahren bei Dir passiert. Wenn die Kasse einerseits die Familienversicherung feststellt, dann muss die Kasse auf der anderen Seite - aber bitteschön - auch feststellen, dass die Familienversicherung mit der Vollendung des 23. Lebensjahres nicht mehr besteht. Woher sollst Du - ohne einen Aufhebungsbescheid der Kasse wissen - dass Du nicht mehr versichert bist.

Es hat hier schon gerichtliche Verfahren gegeben, wo dies genau der Kasse um die Ohren gehauen wurde.

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Beitragvon Vergil09owl » 08.08.2011, 19:31

neuen KK meiner Eltern nicht ausfindig machen
Haben deine Eltern die Krankenkasse gewechselt?

Zudem standen in der Rechnung der guten Frau vom Jobcenter die 140€ für die KK bei uns auf der Seite. Ich dachte bisher immer, dass man seitens des Amtes versichert wird, sobald man auch nur einen Anspruch von einem Euro hat...
Was für Leistungen vom amt erhaltet ihr / du denn?

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Beitragvon Czauderna » 08.08.2011, 19:55

Rossi hat geschrieben:Jetzt solltest Du deine Unterlagen mal durchkramen.

Hast Du irgendwo ein Schreiben, oder ein Hinweis von der Kasse bekommen, dass Du mit der Vollendung des 23. Lebensjahres aus der Familienversicherung ausscheidest!

Wenn dieser Hinweis fehlt, muss man sich die Frage stellen, woher Du dieses im letzten Jahr hättest erkennen müssen.

Die Kassen müssen nämlich die Familienversicherung feststellen. Jenes ist irgendwann vor Jahren bei Dir passiert. Wenn die Kasse einerseits die Familienversicherung feststellt, dann muss die Kasse auf der anderen Seite - aber bitteschön - auch feststellen, dass die Familienversicherung mit der Vollendung des 23. Lebensjahres nicht mehr besteht. Woher sollst Du - ohne einen Aufhebungsbescheid der Kasse wissen - dass Du nicht mehr versichert bist.

Es hat hier schon gerichtliche Verfahren gegeben, wo dies genau der Kasse um die Ohren gehauen wurde.


Hallo Rossi,
so wie ich das gelesen habe endete die Mitgliedschaft des Vaters bei der Kasse vor Vollendung des 23. Lebensjahres, d.h. der Vater hat offenbar bei seiner neuen Krankenkasse die Tochter nicht mehr mitversichert. Das Problem scheint zu sein, dass die Tochter nicht weiß in welche Kasse der Vater gewechselt ist, wüsste sie es, dann könnte rückwirkend die Familienversicherung bei der neuen Kasse greifen und weil sie erst jetzt davon informiert wurde, hätte sie auch noch ein ganz normales Beitrittsrecht ab dem Tag der Vollendung des 23. Lebensjahres.
So gesehen liegt es diesmal nicht unbedingt an der "bösen" Krankenkasse
sondern ich sehe das Problem darin, dass die "alte" Kasse der Tochter nicht sagt wohin der Vater gewechselt ist.
Ein Schreiben über den Wegfall der Fahi. mit Vollendung des 23. Lebensjahres kann sie somit nicht haben.
Die "Gretchenfrage" ist, ab wann ist nun welche Kasse zuständig -
GKV ?? - zweifelsfrei ja, nur welche ??
Die altes Kasse beruft sich auf den Datenschutz - ob dies rechtens ist
dass sie deshalb der Tochter nicht die neue Kasse des Vaters mitgeteilt hat,
das ist tatsächlich in meinen Augen unklar - ich meine die Kasse muss der Tochter dies mitteilen, geht es schließlich auch um ihre Versicherung, die mit dem Austritt des Vaters auch erloschen ist.
Was meinen die anderen KK-Mitarbeiter - muss die Kasse dies tun und wie ist es allgemein rechtlich zu sehen - wenn ein Mitglied die Kasse kündigt, wo steht, dass neben der Kündigungsbestätigung auch die Mitversicherten gesondert vom Ende der Familienversicherung in Kenntnis gesetzt werden müssen ?
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Vergil09owl » 08.08.2011, 19:58

Was steht im Gesetz?

5) Sind die Voraussetzungen der Absätze 1 bis 4 mehrfach erfüllt, wählt das Mitglied die Krankenkasse.

(6) Das Mitglied hat die nach den Absätzen 1 bis 4 Versicherten mit den für die Durchführung der Familienversicherung notwendigen Angaben sowie die Änderung dieser Angaben an die zuständige Krankenkasse zu melden. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen legt für die Meldung nach Satz 1 ein einheitliches Verfahren und einheitliche Meldevordrucke fest.

Jetzt verrat mir mal einer was denn das wohl bedeutet, KV Karte wird zurück gefordert wenn die Familienversicherung endet, ergo ist da denn wohl das Mitglied da seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen. Aus die Maus.

Ich würde denn dochmal dringend Rücksprache mit deinen Eltern halten damit du denn in die Familienversicherung rückwirkend reinkommst.

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Beitragvon blubb » 08.08.2011, 20:12

Guten Abend zusammen,

ich habe keinerlei Informationen von der KK bekommen; weder davon, dass ab dem 23. LJ die Familienversicherung endet, noch davon, dass mein Vater sie schon vorher gekündigt hat.
Niemand wollte Nachweise von mir haben, ob ich arbeite oder studiere oder sonst was- ich war einfach immer mit versichert seit 2005 und habe seitdem 2 mal jediglich eine neue Karte erhalten und sonst nichts.
Auf mein Nachfragen wo mein Vater nun versichert sei, wurde zuerst auf den Datenschutz verwiesen und dann schlicht gesagt, man wisse es nicht. Als ich mich so sinnlos durchtelefoniert habe, kam dann nur noch die Datenschutzaussage...

Geld vom Amt bekomme ich keines, aber ich war dort und habe es probiert, wie gesagt so eine Vorrechnung wurde gemacht. Wir "verdienen" 100 euro zu viel angeblich, wo halt diverse Abzüge nicht anerkannt werde.

LG und danke für die bisherigen Posts
Zuletzt geändert von blubb am 08.08.2011, 20:26, insgesamt 1-mal geändert.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 08.08.2011, 20:12

Vergil09owl hat geschrieben:Was steht im Gesetz?

5) Sind die Voraussetzungen der Absätze 1 bis 4 mehrfach erfüllt, wählt das Mitglied die Krankenkasse.

(6) Das Mitglied hat die nach den Absätzen 1 bis 4 Versicherten mit den für die Durchführung der Familienversicherung notwendigen Angaben sowie die Änderung dieser Angaben an die zuständige Krankenkasse zu melden. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen legt für die Meldung nach Satz 1 ein einheitliches Verfahren und einheitliche Meldevordrucke fest.

Jetzt verrat mir mal einer was denn das wohl bedeutet, KV Karte wird zurück gefordert wenn die Familienversicherung endet, ergo ist da denn wohl das Mitglied da seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen. Aus die Maus.

Ich würde denn dochmal dringend Rücksprache mit deinen Eltern halten damit du denn in die Familienversicherung rückwirkend reinkommst.


Hallo,
ja, so kenne ich das auch und so ist auch die Praxis, hilft aber hier leider nicht unbedingt weiter - was ist wenn es den Vater nicht mehr gibt (was wir in diesem Falle aber nicht hoffen wollen) - da muss es doch einen Weg geben.
Klar, wenn die Fragestellerin noch Kontakt mit ihrem Vater hätte dann würde auch das Problem nicht so hier geschildert worden sein.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Vergil09owl » 08.08.2011, 20:17

Und ist doch laut Gesetz so geregelt, in dem Fall muss sich halt die Fragestellerin mit Ihren Eltern in Verbindung setzten. Im Zweifelsfall hilft da doch noch der Kontakt zu den Eltern .

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Beitragvon Rossi » 08.08.2011, 20:19

Nun denn

Was meinen die anderen KK-Mitarbeiter - muss die Kasse dies tun und wie ist es allgemein rechtlich zu sehen - wenn ein Mitglied die Kasse kündigt, wo steht, dass neben der Kündigungsbestätigung auch die Mitversicherten gesondert vom Ende der Familienversicherung in Kenntnis gesetzt werden müssen ?


Ich meine schon, dass das Kind hierüber informiert werden muss. Gerade in den Fällen, wo das Kind nicht im elterlichen Haushalt wohnt und ggf. keinerlei Beziehungen zum Stammversicherten hat. Die Kasse selbst führt doch die Mitgliedschaft für den Stammversicherten und für die Familienangehörigen. Sie allein, weiss es. Ferner dürfte die Kasse ggf. wissen, wo jetzt der Stammversicherte wieder Mitglied ist. So einfach geht jenes meines Erachtens nicht, jenes ist auch in § 289 SGB V geregelt.

So hat es zumindest das LSG Bayer am 20.09.2006 Az.: L 4 KR 359/05 entschieden:

Zitat:


Es bedurfte im vorliegenden Fall nämlich einer Verwaltungsentscheidung der Beklagten, aus der hervorging, dass die Familienversicherung beendet war, denn "§ 10 SGB V enthält keine des Selbstvollzuges fähige Regelung, sondern bedarf der rechtsstaatsgemäßen Umsetzung durch die Verwaltung. Diese wird ermächtigt und verpflichtet, unter anderem die Anspruchsvoraussetzungen der Familienversicherung zu prüfen sowie bei Verneinung einen entsprechenden, die Familienversicherung ablehnenden Verwaltungsakt zu erlassen (vgl. hierzu § 289 SGB V).

Es liegen keine Anhaltspunkt dafür vor, dass der Gesetzgeber insoweit eine vom Normalfall abweichende Ausnahmeregelung hätte schaffen wollen. Denn nicht der Selbstvollzug des Gesetzes, sondern seine Umsetzung durch Verwaltungsakt unter Anwendung des Rechts auf den jeweiligen Einzelfall prägt auch das Sozialverwaltungsrecht als Recht der sozialen Sicherung ..." (so BSG vom 16.11.1995 - BSGE 77, 86, 91) [BSG 16.11.1995 - 4 RK 1/94].


...

Die von der Rechtsprechung geforderte Entscheidung hat die Beklagte offensichtlich im besagten Telefonat, das im Einzelnen nicht mehr rekonstruierbar ist getroffen, denn sie hat darin mitgeteilt, dass zu diesem Zeitpunkt kein Versicherungsschutz mehr vorhanden sei, so dass das auch faktisch über dem Tod des vormaligen Mitglieds hinaus durchgeführte Versicherungsverhältnis bis dahin bestehen geblieben ist.

Hier hatte die Kasse erst Monate später nach dem Tod des Mitgliedes dem Familienversicherten mitgeteilt, dass die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.(Stammversicherter fehlt).

Das Telefongespräch wurde als Verwaltungsakt über die Aufhebung der Familienversicherung angesehen. Da die Aufhebung nicht rückwirkend möglich war (vgl. Verfahrensvorschriften § 48 SGB X) ging es erst zu dem Zeitpunkt des Telefonates. Somit verblieb die Klägerin auch weiterhin in der Familienversicherung, obwohl kein Stammversicherter mehr vorhanden war.

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Beitragvon Rossi » 08.08.2011, 20:21

Hm,

Und ist doch laut Gesetz so geregelt, in dem Fall muss sich halt die Fragestellerin mit Ihren Eltern in Verbindung setzten


Woher um himmels Willen soll das Kindchen erkennen, dass das Mitglied nicht mehr bei der letzten Kasse versichert ist, wenn die Kasse dies nicht mitteilt.

Man kann zwar einiges riechen und erahnen, aber doch so etwas nicht, oder?

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Beitragvon Vergil09owl » 08.08.2011, 20:23

Hat hier aber nichts mit zutun, da ja der Versicherungschutz hier ja durch die Verpflichtung der Elterlichen Sorge grundsätzlich fortbesteht. Ein ende der Familienversicherung wird durch das Rückfordern der KV Karten angezeigt. aus die maus

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Beitragvon Rossi » 08.08.2011, 20:28

Ich habe den Poster anders verstanden:

Wie ich kürzlich erfahren habe, bin ich seit dem 30.04.2010 nicht mehr versichert


Jenes scheint wohl hier der Aufhebungsbescheid über die Familienversicherung gewesen sein, oder?

Die Betonung liegt auf "kürzlich" und nicht auf den 30.04.2010!

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Beitragvon blubb » 08.08.2011, 20:33

noch als Nachtrag:
ich habe bereits mehrfach versucht meinen Vater schriftlich zu erreichen- allerdings keine Reaktionen erhalten. Von meiner Mutter weiß ich leider auch nicht, wo sie überhaupt lebt, bzw wie sie nun heißt.Ich habe zu meinem Vater seit über 10 jahren keinerlei Kontakt mehr gehabt und zu meiner Mutter seit 6 Jahren nicht. Ich kam damals in ein Heim und die Leute dort kümmerten sich dann um die KV.

Eine Abmeldungsbescheinigung habe ich Ende Juni bekommen, nachdem ich mehrmals darum gebeten hatte und eben nachgefragt habe.

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Beitragvon Vergil09owl » 08.08.2011, 20:46

Aufhebungsbescheid, wenn die Mitgleidschaft endet endet die Familienversicherung. wird eine neue familienversicherung bei eine anderen Krankenkasse begründet geschieht dies auf Antrag Siehe Melde FV Vf . wie sollte ich denn da bitte weiter Leistungen gewähren so denn keine rechtliche Grundlage mehr besteht ? § 19 greift ja wohl schlecht, wenn ich mir die BSG Rechtsprechung dazu ansehe gebe ich dir Recht das bei einer Beendigung von den Vorraussetzungen endet, also Gesamteinkommen usw.


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