Hallo.
Wir haben folgendes Problem.
Ich bin privat versichert und mein Mann ist zur Zeit arbeitslos ohne Leistungsbezug. Er ist freiwilliges Mitglied in der GKV. Mein halbes Einkommen wird zugrunde gelegt.
Seit September 2005 bekommt er Erziehungsgeld.
Nun haben wir zumindest für Januar 2006 Anspruch auf ALG II und mein Mann wäre Pflichtmitglied in der GKV, solange die Leistung bezogen wird.
Muss er nach Wegfall des ALG II wieder freiw. Beiträge zahlen - trotz Erziehungsgeldbezuges? Oder greift hier die Regelung, dass er beitragsfrei bleibt, weil er aus der Pflichtmitgliedschaft kommt?
Danke,
franzielefant
Krankvenversicherung und Elternzeit / Erziehungsgeldbezug
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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- Registriert: 14.07.2006, 21:00
Hallo,
pflichtversicherte Mitglieder bleiben während der Elternzeit beitragsfrei versichert. Durch den Bezug von ALG2 wurde ja dein Mann pflichtig.
Weitere Infos sind auch noch hier zu finden:
http://www.ratgeberrecht.de/sendung/bei ... 73103.html
pflichtversicherte Mitglieder bleiben während der Elternzeit beitragsfrei versichert. Durch den Bezug von ALG2 wurde ja dein Mann pflichtig.
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