Selbstständiger Steuerpflichtiger zahlt in 2011 einen größeren Betrag für Krankenkassenbeiträge aus den Jahren 2009, 2010 und 2011 nach.
Die ESt 2009 wird gerade ebenfalls noch vorbereitet.
Wie muss mit dieser Zahlung in 2011 steuerlich umgegangen werden, kann die nach Abflussprinzip vollständig in 2011 steuerlich geltend gemacht werden, oder muss das rückwirkend noch in 2009/2010 rein?
- Charly
Steuerliche Berücksichtigung von GKV Beiträgen/Nachzahlung?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Wird bei der der Veranlagung für 2011 berücksichtigt.
§11(2) EStG (Zu/Abflussprinzip) findet Anwendung:
"[1] Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. [2] Für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben gilt Absatz 1 Satz 2 entsprechend. [3] Werden Ausgaben für eine Nutzungsüberlassung von mehr als 5 Jahren im Voraus geleistet, sind sie insgesamt auf den Zeitraum gleichmäßig zu verteilen, für den die Vorauszahlung geleistet wird. [4] Satz 3 ist auf ein Damnum oder Disagio nicht anzuwenden, soweit dieses marktüblich ist. [5] § 42 bleibt unberührt. [6] Die Vorschriften über die Gewinnermittlung (§ 4 Absatz 1, § 5) bleiben unberührt."
§11(2) EStG (Zu/Abflussprinzip) findet Anwendung:
"[1] Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. [2] Für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben gilt Absatz 1 Satz 2 entsprechend. [3] Werden Ausgaben für eine Nutzungsüberlassung von mehr als 5 Jahren im Voraus geleistet, sind sie insgesamt auf den Zeitraum gleichmäßig zu verteilen, für den die Vorauszahlung geleistet wird. [4] Satz 3 ist auf ein Damnum oder Disagio nicht anzuwenden, soweit dieses marktüblich ist. [5] § 42 bleibt unberührt. [6] Die Vorschriften über die Gewinnermittlung (§ 4 Absatz 1, § 5) bleiben unberührt."
Eine Nachzahlung fällt nicht regelmäßig an und ist daher als Vorsorgeaufwand nur im Jahr der Zahlung absetzbar.
Das muss kein Nachteil sein, denn Krankenversicherungsbeiträge sind nach neuerer Rechtsprechung grundsätzlich unbegrenzt abziehbar. Was im Einzelfall aber nur was bringt, wenn überhaupt Steuer gezahlt werden müssen, also hinreichend hohe Einkünfte vorhanden sind.
Das muss kein Nachteil sein, denn Krankenversicherungsbeiträge sind nach neuerer Rechtsprechung grundsätzlich unbegrenzt abziehbar. Was im Einzelfall aber nur was bringt, wenn überhaupt Steuer gezahlt werden müssen, also hinreichend hohe Einkünfte vorhanden sind.
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