muss ich nun in die GKV?

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Angie
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muss ich nun in die GKV?

Beitragvon Angie » 22.08.2011, 18:50

Hallo,

meine Situation: Derzeit bin ich Selbständig und das noch bis 30.09.2011 und in einer privaten KV. Ab 01.10.2011 trete ich in ein Angestelltenverhältnis über, liege aber über 49500 Euro Jahresverdienst. Muss ich denn nun tatsächlich wieder für ein Jahr in die GKV? Meine derzeitige PKV sagt nein, im Internet scheiden sich die Geister über ja/nein.....Eigentlich möchte ich gern in meiner PKV bleiben.

Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Danke im Voraus.

Angie

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 22.08.2011, 19:07

(1) Versicherungsfrei sind

1.
Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach den Absätzen 6 oder 7 übersteigt; Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, bleiben unberücksichtigt,

(6) Die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach Absatz 1 Nr. 1 beträgt im Jahr 2003 45 900 Euro. Sie ändert sich zum 1. Januar eines jeden Jahres in dem Verhältnis, in dem die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (§ 68 Abs. 2 Satz 1 des Sechsten Buches) im vergangenen Kalenderjahr zu den entsprechenden Bruttolöhnen und -gehältern im vorvergangenen Kalenderjahr stehen. Die veränderten Beträge werden nur für das Kalenderjahr, für das die Jahresarbeitsentgeltgrenze bestimmt wird, auf das nächsthöhere Vielfache von 450 aufgerundet. Die Bundesregierung setzt die Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Rechtsverordnung nach § 160 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch fest.
(7) Abweichend von Absatz 6 Satz 1 beträgt die Jahresarbeitsentgeltgrenze für Arbeiter und Angestellte, die am 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der an diesem Tag geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen in einer substitutiven Krankenversicherung versichert waren, im Jahr 2003 41 400 Euro. Absatz 6 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/b ... d=159934,0

Grundsätzlich bist du bei Beginn der Beschäftigung versicherungsfrei, da ja bereit bei Anstellung die JAE überschritten wird.

Angie
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Beitragvon Angie » 22.08.2011, 19:35

Hallo,

erstmal vielen Dank für die Antwort.

Ich habe folgendes noch gefunden:

PKV Wechsel: Neuregelung Private Krankenversicherung 2011

Die Private Krankenversicherung für Angestellte und Selbständige vor Neuregelung in 2011

Einem Angestellten, der zuvor als Selbständiger in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert war, wurde der Verbleib in der PKV gerichtlich verweigert. Der Grund: Angestellte sind der aktuellen Regelung nach anfangs versicherungspflichtig und damit in der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern, unabhängig von ihrem Einkommen. Erst nach drei aufeinanderfolgenden Jahren mit einem Mindesteinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 49.950 Euro pro Jahr kann ein Wechsel in die private Krankenversicherung erfolgen. Diese Regelung, auch Drei-Jahres-Frist genannt, soll laut der Regierung ab 2011 wegfallen. Dann sollen Angestellte bereits nach einem Jahr in die PKV wechseln können.
Drei-Jahres-Regel gilt auch für ehemals Selbständige in der PKV

Selbständige und Freiberufler sind von der Drei-Jahres-Frist nicht betroffen. Allerdings ändert sich das, sobald aus einem Selbständigen ein Angestellter wird. So auch beim Kläger, der bereits als Selbständige und nun auch als Angestellter lange Jahre ein Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze nachweisen konnte. Beim Eintritt in das Angestelltenverhältnis musste ihn sein Arbeitgeber aus der privaten Krankenversicherung abmelden und in der GKV pflichtversichern. Dagegen klagte der Versicherte und scheiterte vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg (Az.: L 4 KR 1420/09). Auch wenn hierzu noch keine Gesetzesvorlage besteht, pocht die Regierung, vor allem die FDP, auf eine Neuregelung und damit auf die Reduzierung der Wartezeit für die Private Krankenversicherung. Dann soll ein Wechsel in die PKV bereits nach einem Jahr möglich werden.

Quelle: http://www.pkv-private-krankenversicher ... -2011-1203

Und das ist das was mich so stutzig macht......

Grüße
Angie

heinrich
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Beitragvon heinrich » 22.08.2011, 21:06

die 3 Jahres-Regelung galt nur bis 31.12.2010.


Das was Du da im Netz gelesen hast, war ein alter Beitrag aus dem Jahre 2010.


Du bist eindeutig wegen Überschreitens der Grenze VERS-Frei in der Kranken- und Pflegeversicherung.

Du hast noch nicht einmal das Recht versicherungspflichtig zu werden.


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