Mit Nachzahlung besser zur GKV oder PKV ?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Hannes67
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Mit Nachzahlung besser zur GKV oder PKV ?

Beitragvon Hannes67 » 22.08.2011, 16:43

Hallo Forum,

erst einmal möchte ich ein Lob auf dieses sehr umfangreiche und interessante Forum aussprechen. Habe mich heute bereits einige Zeit hier mit der Suche beschäftigt und dabei auch tolle Themen gelesen, nach denen ich eigentlich nicht gesucht hatte. Trotzdem sehr interessant und lehrreich. -gut-

Nun zu meiner eigentlichen Frage, wozu ich in der SuFu keine passende Antwort finden konnte.

Ich bin seit 4,5 Monaten selbstständig und habe es leider mit der KV etwas schleifen lassen. Klar, die Zeit sollte man sich nehmen aber es ist nun wie es ist. ( bin selbst schuld und möchte das auch selbst schnell klären)

Da ich nun dringend etwas unternehmen muss, habe ich deshalb telefoniert und diverse Angebote eingeholt. Zwischnzeitlich meldete sich auch meine alte BKK und möchte wissen, ob und wo ich die letzten Wochen versichert war, weil ich dort nun seit 01.04. offiziell raus bin.

Nun liegen mir zwei Angebote von PKV vor und diese haben folgende Bedingungen:

PKV 1 durchschnittl. Tarif, keine Nachzahlung der letzten Wochen (das wird die event. nicht interessieren)
PKV 2 guter Tarif, Nachzahlung der fehlenden Monate (Höhe noch unbekannt)

Jetzt kommt aber noch ein gesonderter Fall: Da ich mit hoher Wahrscheinlichkeit gemäß einer aktuellen Absprache wieder ein Arbeitsverhältnis mit meinem alten Chef eingehen werden und dafür meine Selbstständigkeit aufgeben werden nun meine Frage:

Sollte ich die PKV gleich vergessen und die GKV (BKK) behalten, dort um Milde für die Nachzahlung bitten und gleich dort bleiben ? Wenn ich angestellt bin muss ich vermutlich auf Grund des Gehalts ohnehin wieder zur Gesetzlichen wechseln und dann sowieso nachzahlen müssen, oder?
Hab ich da noch eine Chance zu handeln oder soll ich es so nehmen wie es kommt ? Möchte mich nur selbst anzeigen und nicht warten, bis sie mir den Höchstsatz aufdrücken. Will das ja auch bezahlen aber eben auch nicht mehr als notwendig.

Wäre schön, wenn ihr einen Tipp für mich hättet, wie ich mich am Besten entscheiden sollte.

Vielen Dank vorab...
der Hannes (34J.)

Dipling
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Beitragvon Dipling » 22.08.2011, 21:50

Momentan laufen Beitragsschulden bei der alten GKV auf, da eine Weiterversicherung kraft Gesetzes besteht, solange kein Anspruch auf eine andere Absicherung im Krankheitsfall greift - und zwar als hauptberuflich Selbständiger regulär mindestens ca. 300 EUR pro Monat.

Eine PKV hätte den Vorteil, dass die Weiterversicherung in der GKV kraft Gesetzes (auch ohne Kündigung) erlischt und man bei Wiedereintritt in die GKV bei Jobaufnahme eine Vorversicherung vorweisen kann und die Versicherungslücke vielleicht nicht auffällt.

Allerdings: Ohne offizielle Vorversicherung fordern PKVen in der Regel eine ärztliche Untersuchung und bei Vertragsabschluß einen Strafzuschlag (jedoch keine Beitragsnachzahlung) für die offiziell nicht versicherte Zeit.

Hannes67
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Beitragvon Hannes67 » 23.08.2011, 18:59

Vielen Dank für die Antwort. Habe mit einem Versicherungsmarkler
gesprochen und für die Tage einen Termin vereinbart. Er hat einige
PKV´s, die für mich in Frage kommen. Teilweise ohne Nachzahlung
oder mit einer Strafgebühr aber dann sogar ohne zeitraubende und
leidige Voruntersuchung. So gehts dann auch recht schnell.

Preislich liegen die Angebote der PKV´s sogar noch günstiger als es
die GKV im Moment wäre.
Werde mir das Ganze mal anhören und er meinte, wir werden dazu
eine akzeptable Lösung finden und wenn alles gut geht, bin ich zum
01.09. schon wieder abgesichert. 8)

Wenn ich an die PKV die Strafgebühr bezahle, hätte dann bei einem
event. Rückgang zu einer GKV diese nochmals Anspruch auf eine
Nachzahlung oder wäre das damit abgegolten ? Möchte mich natürlich
absichern und niemanden mit Geld bewerfen, wenns mich dann später
doch noch treffen sollte.
Sollte ich dann die BKK auch darüber informieren, dass ich eine PKV
habe oder einfach das Schreiben ignorieren ? Laut Brief der BKK bin
ich da ja offiziell ohnehin raus und wenn ich mich binnen 14 Tagen
nicht melde, bleibt der Ausstritt zum 31.03.2011 bestehen.

Edit:

Natürlich würde ich denen dann nicht sagen, dass ich die PKV erst ab
01.09. habe, nur eben das sie mich als erledigt betrachten können, da
ich privat versichert bin und sie mich in die erledigte Ablage legen,
oder einfach tot stellen ?

Dipling
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Beitragvon Dipling » 24.08.2011, 09:38

Die GKV könnte bis zum Beginn des PKV-Vertrages nachfordern; unabhängig von ggf. an die PKV gezahlten Strafzuschlägen.

Im Grunde stehen der PKV keine Strafzuschläge zu, da in der der GKV eine Versicherung kraft Gesetzes besteht und die GKV damit zuständig wäre. Diese Auffassung wird aber nicht von allen PKVen geteilt.

Wenn die GKV von sich aus Ruhe gibt, würde ich nichts machen.
Bei Jobaufnahme und damit neuer Versicherungspflicht kann eine andere GKV gewählt werden; die 18-monatige Bindugsfrist greift aufgrund der Unterbrechung der Mitgliedschaft nicht.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 24.08.2011, 21:13

Hallo Hannes,
wenn es würglich ein Makler ist, mal bitte fragen
was er macht ist ja möglicherweise ein Immobilienmakler :-) von Krankenversicherung hat er keine Ahnung.
1. Keine PKV hat Anspruch auf eine Nachzahlung
und 2. keine PKV verzichtet auf die Ateste Ausnahme
Sie haben den schwarzen Peter und riskieren einen Vertrag mit Wartezeit.
und drittens , da Sie ja wieder in die GKV möchten
kann Ihnne niemand die Zuschläge für die fehlende Zeit wegdiskutieren .
Gruß
Ps. gehen Sie zu Ihrer alten Kasse.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 26.08.2011, 00:20

Jooh, Rüdiger, sehe ich auch so.

In der heutigen Zeit machen die priv. Kv.e´n eine sog. Bonitätsprüfung. Denn faule Eier will sich keiner ins Haus holen.

Da Du - Hannes67 - nun mal ins Lager der GKV gehörst, muss Dich die priv. Kv. definitiv nicht nehmen. Sie kann es, muss es aber nicht. Und genau bei dieser Entscheidung - (kann - muss aber nicht) spielt Deine Bonität ne große Rolle. Jenes ist zumindest meine bescheidene Erfahrung.

Ist Dein Makler denn so sicher, dass er die Bonitätsprüfung bei Dir durchbekommt?

Na klar, wenn Du jetzt mit einem Kontoauszug (10.000 Euro Guthaben) wedelst, könnte es natürlich klappen. Aber ist es auch so?


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