Bulgarischer Staatsbürger - ges. Krankenversicherung

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soukdi
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Bulgarischer Staatsbürger - ges. Krankenversicherung

Beitragvon soukdi » 23.08.2011, 21:05

Sehr geehrte Forum-Moderatoren und andere Informationsträger,

Ich habe einige Fragen die meinen Bruder betreffen. Er ist 23 Jahre alt, bulgarischer Staatsbürger. Er hat sein Schulabschluss in 2007 in Bulgarien erlangt und seitdem ist er diversen Beschäftigungen in Bulgarien und Spanien nachgegangen.

Seit 01.07.2011 ist er nun in Deutschland angemeldet und macht Deutschkurse bei einer Volkshochschule, die mindestens noch bis Mitte Sepember andauern. Er wird vollständig von mir finanziell unterstüzt. Ich bin nach Studium seit zwei Jahren berufstätig. Er möchte in Deutschland bleiben und sich hier am Besten Ausbildung oder Arbeit suchen. Ich dachte, dass bevor er mit der Suche anfängt, es Sinn macht, dass er erstmal genügend die Sprache beherrscht. Daher habe ich ihn zu den Deutschkursen angemeldet.

Zurzeit (und immer vorher) ist er in Bulgarien versichert und besitzt die EHIC.

Nun habe ich heute angefangen mich über Aufenthaltserlaubnis etc. zu informieren. Ich habe mindestens 10 behördliche Nummer heute angerufen und bin mehr verwirrt als vorher. Es stellt sich heraus, dass er eigentlich innerhalb der ersten drei Monate Arbeit finden muss (wovon ich nicht ausgegangen bin, da ich denke, es ist erstmal wichtig die Sprache richtig zu erlernen). Nach drei Monaten wird er eine Freizügigkeitsbescheinigung ("um sich in Deutschland aufhalten zu können, sonst muss er ausreisen"??!!) brauchen und eine der Voraussetzung für diese Freizügigkeitsbescheinigung ist der Krankenversicherungsschutz (ges. Krankenversicherung). Die Krankenkasse, bei der ich angerufen habe, sagt aber widerum, dass er erstmal einen Arbeitsvertrag vorlegen muss sonst darf er NICHT versichert werden. Bei der 115 haben sie mir dann noch gesagt, dass eine Freizügigkeitsbescheinigung für die Arbeitssuche /Arbeitsaufnahme benötigt wird. Zudem frage ich mich ob die Arbeitgeber jemandem ohne deutsche Krankenversicherung und Freizügigkeit überhaupt eine Stelle anbieten? Es scheint ein Teufelskreis zu sein und das für EU-Bürger :(

Daher ist meine Frage: gibt es denn gar keine Möglichkeit ihn bei einer deutschen Krankenkasse zu versichern ohne dass er jetzt schon eine Arbeitsstelle hat (also während er die Stelle sucht und Deutschkurs macht)?? Das würde den Rest erheblich vereinfachen...

Es tut mir leid, wenn ich die Zusammenhänge so nicht richtig verstehe, aber jeder sagt mir etwas anderes.

VIELEN DANK für jede Information!!

Viele Grüße,
soukdi

soukdi
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Beitragvon soukdi » 24.08.2011, 22:50

Hallo nochmal,

nach weiteren Telefonaten mit Krankenkassen hat mir eine davon geraten, die E104 in der bulgarischen Krankenkasse für ihn ausstellen zu lassen und dann damit zur Krankenkasse zu gehen und einen Antrag auf eine freiwillige Krankenversicherung stellen (Rückiwirkend zum 01.07)? Könnt ihr mir eure Meinung dazu sagen? Hat mein Bruder dann mit dieser freiwilligen Krankenversicherung einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz um die Freizügigkeitsbescheinigung zu beantragen? Ist das eine ganz normale gesetzliche Versicherung?

Vielen, lieben Dank.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 26.08.2011, 00:12

Der Bruder sollte sich jetzt schon während des Sprachkursus um Arbeit - nachweislich - bemühen.

D. h., am besten sofort zur nächsten zuständigen Arbeitsagentur und dort arbeitslos melden. Dort klipp und klar zum Ausdruck bringen, dass er sofort den Sprachkurs beendet, wenn er morgen eine Arbeitsstelle bekommt. Wie es allerdings mit den Bulgarien und den Beschränkungen hinsichtlich einer Arbeitserlaubnis aussieht, kann ich nicht beantworten.

Damit hält er sich seit dem 01.07.2011 bzw. am Montag dem 30.09.2011 zum Zwecke der Arbeitsuche (nachweislich) in Deutschland auf und er wird von der sog. allgem. Versicherungspflicht in Deutschland ( § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) erwischt. Und dies auch noch in den ersten 3 Monaten des Aufenthaltes in Deutschland. Wenn allerdings noch eine Krankenversicherung über Bulgarien bestehen sollten, dann wird er nicht von der Versicherungspflicht erwischt. Er wäre dann ja krankenversichert.

Für die Freizügigkeitsbescheinigung dürfte es egal sein, ob er noch in Bulgarien oder in Deutschland dann versichert ist. Er muss nur versichert sein, mehr nicht!


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