Ich habe seit 2002 freiberuflich in Südamerika gearbeitet und bin nun wieder zurück in Deutschland. Im November 2010 wurde ich Rentner.
Ab November 2002 war ich über eine Auslandskrankenversicherung (BDAE, Hamburg) versichert, ich war aber nie in Deutschland gemeldet. Zuletzt war ich von Januar bis November 2002 in der BEK über meine Frau (mit)versichert. Die BEK prüft im Moment meinen Antrag.
In Frage kämen zwei Alternativen:
a) Familienversicherung über meine Frau (ich liege aber mit meiner Rente etwa EUR 25 über dem Höchstsatz für Familienversicherung) oder
b) Freiwillige Versicherung mit etwa EUR 165 im Monat.
Natürlich kam sofort die Frage, ob ich vorher privat versichert war, wobei ich antworte, daß ich in Deutschland nie privat versichert war. Denn als ich über die BDAE auslandsversichert war, war ich ja nicht in Deutschland gemeldet.
Ich habe darauf bei der BDAE angefragt, die mir mitteilte, daß eine Auslandskrankenversicherung für Langzeitaufenthalte nicht als eine private Versicherung in Hinblick auf die Kriterien für einen Wiedereintritt in eine GKV zählt. Naja, da würde ich gerne wissen, ob das stimmt

Vielen Dank für Euren Rat.
Gleich kommt noch einmal eine andere Frage; hat aber mit meinem Sohn zu tun, deswegen mit einem eigenem Thema versehen.
Eddy2011