Nach Auslandsstudium zurück / Auslands-KV

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Eddy2011
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 30.08.2011, 23:17
Wohnort: Berlin

Nach Auslandsstudium zurück / Auslands-KV

Beitragvon Eddy2011 » 31.08.2011, 00:16

Hallo, noch einmal Guten Abend!
Ich beziehe mich auf meinen vorherigen Beitrag, das Thema ist etwas verschieden. Mein Sohn studierte zuerst in Deutschland, wobei er durch die Mutter in einer GKV mitversichert (Familienversicherung) war. Als er 25 wurde, erlosch die Möglichkeit der Familienversicherung. Ich arbeitete damals in Südamerika und versicherte ihn daraufhin in meiner Auslandskrankenversicherung (BDAE, Hamburg), was möglich war, obwohl mein Sohn seinen Wohnsitz in Deutschland hatte. Zwei Jahre später ging er dann nach Südamerika, um zu studieren. Nun hat er sein Studium abgeschlossen, ist zurück in Deutschland, hat sich angemeldet und einen Antrag auf Hartz IV gestellt. Er ist im Moment nicht krankenversichert.
Nun meine Frage bzgl. der KV: Gilt seine damalige Versicherung über die BDAE als private KV, was die Aufnahmekriterien bzgl. einer GKV betrifft? Auch hier habe ich beim BDAE in Hamburg angefragt; man sagte mir: Kein Problem, der Versicherungszeitraum zählt nicht als private KV, da mein Sohn über mich versichert war (ich war nicht in Deutschland gemeldet), auch wenn er seinen Wohnsitz zeitweise in Deutschland hatte.

Ich würde gerne wissen, ob das stimmt. Und wenn ja, auf welche gesetzliche Bestimmungen er sich stützen könnte.

Nochmals vielen Dank für evtl. Ratschläge.

Eddy2011

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 31.08.2011, 08:30

Grundsätzlich gilt das gleiche hier wie das rossi schon geschreiben hat. Dieletzte Kasse , also gesetzliche Kasse ist zuständig, gesetzliche. Der Auslandsaufenthalt müßte nachgeweisen werden und gut ist.
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 31.08.2011, 20:54, insgesamt 1-mal geändert.

Eddy2011
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 30.08.2011, 23:17
Wohnort: Berlin

Beitragvon Eddy2011 » 31.08.2011, 13:18

Mein Sohn war während der Familienmitgliedschaft im BDAE / Hanse Merkur gut 2 Jahre in Deutschland gemeldet und dann in Südamerika wohnhaft. Haben diese 2 Jahre einen Einfluß?

Vielen Dank
EddyH

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 31.08.2011, 20:55

Meiner Ansicht nach nicht.

Eddy2011
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 30.08.2011, 23:17
Wohnort: Berlin

Beitragvon Eddy2011 » 31.08.2011, 21:01

Danke, Vergil09owl. Ich warte mal ab, wie die Krankenkasse reagiert und gebe dann hier Rückmeldung.


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 22 Gäste