Hallo, noch einmal Guten Abend!
Ich beziehe mich auf meinen vorherigen Beitrag, das Thema ist etwas verschieden. Mein Sohn studierte zuerst in Deutschland, wobei er durch die Mutter in einer GKV mitversichert (Familienversicherung) war. Als er 25 wurde, erlosch die Möglichkeit der Familienversicherung. Ich arbeitete damals in Südamerika und versicherte ihn daraufhin in meiner Auslandskrankenversicherung (BDAE, Hamburg), was möglich war, obwohl mein Sohn seinen Wohnsitz in Deutschland hatte. Zwei Jahre später ging er dann nach Südamerika, um zu studieren. Nun hat er sein Studium abgeschlossen, ist zurück in Deutschland, hat sich angemeldet und einen Antrag auf Hartz IV gestellt. Er ist im Moment nicht krankenversichert.
Nun meine Frage bzgl. der KV: Gilt seine damalige Versicherung über die BDAE als private KV, was die Aufnahmekriterien bzgl. einer GKV betrifft? Auch hier habe ich beim BDAE in Hamburg angefragt; man sagte mir: Kein Problem, der Versicherungszeitraum zählt nicht als private KV, da mein Sohn über mich versichert war (ich war nicht in Deutschland gemeldet), auch wenn er seinen Wohnsitz zeitweise in Deutschland hatte.
Ich würde gerne wissen, ob das stimmt. Und wenn ja, auf welche gesetzliche Bestimmungen er sich stützen könnte.
Nochmals vielen Dank für evtl. Ratschläge.
Eddy2011
Nach Auslandsstudium zurück / Auslands-KV
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Grundsätzlich gilt das gleiche hier wie das rossi schon geschreiben hat. Dieletzte Kasse , also gesetzliche Kasse ist zuständig, gesetzliche. Der Auslandsaufenthalt müßte nachgeweisen werden und gut ist.
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 31.08.2011, 20:54, insgesamt 1-mal geändert.
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