Privatier, wie hoch ist der Krankenversicherungsbetrag

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

NoIdea
Beiträge: 1
Registriert: 29.08.2011, 15:09

Privatier, wie hoch ist der Krankenversicherungsbetrag

Beitragvon NoIdea » 29.08.2011, 15:43

Hallo,

meine Frau und ich möchten in ca. 2 Jahren aus dem Berufsleben ausscheiden und die verbleibenden gut 10 Jahre bis zum offiziellen Rentenbeginn ohne Arbeit leben.

Kapitalerträge aus unserem ersparten (zu 100% bereits versteuerten) Vermögen betragen dann Anfangs ca. 2.000 bis 3.000 € pro Monat.

Wie hoch wäre und wie berechnet sich dann unser Krankenversicherungsbeitrag? Momentan sind wir beide freiwillig versichert. Wird jeder von uns zahlen oder wird nur ein Ehepartner versichert und der zweite zählt unter "Familienversicherung"?

Vielen dank für alle sachlichen Auskünfte.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 29.08.2011, 21:06

Wird jeder von uns zahlen oder wird nur ein Ehepartner versichert und der zweite zählt unter "Familienversicherung"?



Komm darauf an, wem genau welche Kapitalerträge zuordnen sind.

Wenn jeder für sich, mehr als 365,00 Euro monatlich Kapitalerträge erziellt, dann muss sich jeder auch selber freiwillig versichern.

Sofern die Kapitalerträge allerdings bspw. allein dem Ehemann zuzuordnen sind und die Ehegattin somit keine Kapitalerträge erzielt bzw. unterhalb von 365,00 Euro monatlich, würde eine kostenlose Familienversicherung bestehen.

Ansonsten zahlt man von den Kapitalerträgen 15,5 % für die KV und 1,95 % für die PV (wenn keine Kinder dann 2,2%) für die Mitgliedschaft.

PKVLaie
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 155
Registriert: 19.01.2010, 15:20

Beitragvon PKVLaie » 06.09.2011, 16:46

Wenn man "normal" als Angestellter arbeitet, interessieren Kapitalerträge ja nicht.
Wie ist das denn, wenn man primär von Kapitalerträgen lebt, aber noch einen Midijob mit z.B. 401 EUR hat.
Zahlt man den GKV-Beitrag dann nur auf die 401 EUR?

heinrich
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1364
Registriert: 17.10.2009, 09:02

Beitragvon heinrich » 06.09.2011, 19:19

wenn Versicherungspflicht besteht,also üüüüüber 400 EUR


dann sind auf Kapitaleinkünfte KEINE Beiträge zu zahlen.

PKVLaie
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 155
Registriert: 19.01.2010, 15:20

Beitragvon PKVLaie » 06.09.2011, 23:32

heinrich hat geschrieben:wenn Versicherungspflicht besteht,also üüüüüber 400 EUR


dann sind auf Kapitaleinkünfte KEINE Beiträge zu zahlen.


Zunächst mal danke für die Antwort.
Weil Du das "üüüüüber" so betonst noch mal die Frage: 401 EUR reichen?
Und man zahlt dann auf die 401 EUR 15,5 %, zur Hälfte je der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, und Kapitalerträge sind egal?

Gerecht ist das ja nicht, um ehrlich zu sein.
Aber es ist für Privatiers eine attraktive Regelung!

heinrich
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1364
Registriert: 17.10.2009, 09:02

Beitragvon heinrich » 07.09.2011, 19:34

das üüüber war evt. etwas überbetont.


aber so ist es: über 400 EUR (wobei 401 EUR schon stark getrickst aussehen)
beseht dann Vers.Pflicht
Beiträge von AG und AN
UND keine Beiträge aus Kapitalerträge.

Kein vers.pfl AN zahlt Beiträge aus Kapital. Hat nichts mit Privatier zu tun.

Wenn beide Ehepartner über ein anzurechnendes Gesamteinkommen von Kapital von üb er 365 EUR haben, dann müssten natürlich beide
üb er 400 EUR verdienen, um der Beitragsberechnung zu umgehen.

Damit wir uns nicht falsch verstehen. Vers.Pflicht besteht nur bei einem tatsächlichen legalen Beschäftigungsverhältnis über 400 EUR. Alles andere kann man strafbaren Betrug werten.

PKVLaie
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 155
Registriert: 19.01.2010, 15:20

Beitragvon PKVLaie » 07.09.2011, 20:54

heinrich hat geschrieben:das üüüber war evt. etwas überbetont.


aber so ist es: über 400 EUR (wobei 401 EUR schon stark getrickst aussehen)
beseht dann Vers.Pflicht
Beiträge von AG und AN
UND keine Beiträge aus Kapitalerträge.

Kein vers.pfl AN zahlt Beiträge aus Kapital. Hat nichts mit Privatier zu tun.

Wenn beide Ehepartner über ein anzurechnendes Gesamteinkommen von Kapital von üb er 365 EUR haben, dann müssten natürlich beide
üb er 400 EUR verdienen, um der Beitragsberechnung zu umgehen.

Damit wir uns nicht falsch verstehen. Vers.Pflicht besteht nur bei einem tatsächlichen legalen Beschäftigungsverhältnis über 400 EUR. Alles andere kann man strafbaren Betrug werten.


Hallo Heinrich,

danke für die Antwort.
Keine Sorge, es geht mir nicht ums tricksen.
Aber Privatier, etliche Jahre vor der Rente, das ist auch mein Ziel.
Eigentlich mit PKV. Das mit dem Midijob und GKV wäre die Notlösung, falls es irgendwann finanziell doch eng würde.
Und ein realer job mit etwas über 400 EUR sollte sich relativ leicht finden lassen, auch als Teilzeitjob, dafür will man ja nicht 40 Stunden pro Woche arbeiten!


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 20 Gäste