Rückzahlung, Kralle >> bitte um Hilfe!

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 07.09.2011, 08:41

Hallo,
aus meiner Sicht gibt es fuer dich nur zwei Moeglichkeiten
wieder krankenversichert zu sein.
1. Eintritt von Krankenversicherungspflicht, dann bist du
die Nachzahlung los.
2. Wiederversicherung (pflicht zur Versicherung), dann
wird es teuer.
Gruss
Czauderna

Alwin :)
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Beitragvon Alwin :) » 07.09.2011, 20:53

Rossi hat geschrieben:Okay, wir sollten die Taktik ein wenig ausklügeln.

Wenn Du nachweislich schon wesentlich früher die hautpberufliche Selbständigkeit eingestellt hast, dann versuche doch einfach das Gewerbe rückwirkend abzumelden.

So könnte es besser gehen!


Will mich hier auch nochmal einklinken. Geht das so einfach die Selbständigkeit rückwirkend abzumelden? Bei mir war das ähnlich wie bei iglu. Es bestand immer noch eine Gewerbeanmeldung bei ALG2-Antrag, aber ich habe das gesamte Jahr 2011 nichts mehr gemacht. Wie in meinem Thread zu lesen war, wurde mir ja jetzt die Anmeldung bei der KK durch die Krankenkasse bestätigt zum 30.April. Könnten die mir jetzt noch im nachhinein mit dem Thema kommen und doch noch versuchen mich aus ihrer KK zu kegeln oder ist eine Mitgliedsbestätigung jetzt bindend? Ich hab da heute auch mit meiner äußerst sympathischen SB beim Jobcenter gesprochen, die mir den Hinweis gab, das Gewerbe zumindestens auf nebenberuflich umzustellen.
Ich hab mit ihr gemeinsam einen Plan erstellt, wie ich wieder in die richtige Spur komme. Mit einer versicherungspflichtigen Teilzeitstelle, einem berufsbegleitenden Studium zum Fachwirt(20 Monate, wird extrem gesucht im Rheinmaingebiet) und halt nebenberuflich weiter zu versuchen im Neubauhausverkauf erfolgreich zu sein. Ich schaue so optimistisch in die Zukunft, aber das kann alles erst starten, wenn dieses Krankenkassenthema vom Tisch ist, weil ich die Weiterbildung ja selbst zahlen muß.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 07.09.2011, 21:42

Wie in meinem Thread zu lesen war, wurde mir ja jetzt die Anmeldung bei der KK durch die Krankenkasse bestätigt zum 30.April. Könnten die mir jetzt noch im nachhinein mit dem Thema kommen und doch noch versuchen mich aus ihrer KK zu kegeln oder ist eine Mitgliedsbestätigung jetzt bindend?


Du bist drin!

Na klar, wenn man nachweislich schon seit über 1 Jahr nichts mehr im dem Gewerbe verrichtet hat, dann war man auch nicht mehr hauptberuflich selbständig. Allerdings muss man dies nachweisen. Und genau dort geht es dann los.

Wenn man dann allerdings eine Gewerbeabmeldung vorlegt, in der die Einstellung des Gewerbetriebes vor 1 Jahr dokumentiert wird, dann hat man es schwarz auf weiss.

Wenn Du jetzt eine Gewerbeabmeldung zum heutigen Zeitpunkt vorlegst und Du willst dann der Kasse mal so einfach verklickern, dass Du schon seit 1 Jahr nichts mehr machst, dann kommen doch die Nachfragen, oder?

Mein Slogan lautet immer, mache es von Anfang an wasserdicht, dass überhaupt keine Diskussionen mehr aufkommen können.

So erspart man sich zahlreiche Nachfragen und Abwimmelungen!

iglu
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Beitragvon iglu » 07.09.2011, 21:50

Alwin :) hat geschrieben:Will mich hier auch nochmal einklinken. Geht das so einfach die Selbständigkeit rückwirkend abzumelden? Bei mir war das ähnlich wie bei iglu. Es bestand immer noch eine Gewerbeanmeldung bei ALG2-Antrag, aber ich habe das gesamte Jahr 2011 nichts mehr gemacht.


Nach meinen sehr(!) bescheidenen Informationen, liegt das wohl im Ermessen des Sachbearbeiters, ist also prinzipiell möglich.
So man denn durch das Gewerbe keine anderweitigen, womöglich noch offenen, Verpflichtungen hat (< z.B. Angestellte), wird das wohl i.d.R. auch recht problemlos gemacht.
Wie lange, weiss ich allerdings auch nicht...
Obacht: Unter Umständen kann in dem Zusammenhang wohl auch eine Ordnungswidrigkeit drohen!

Werde es morgen probieren und kann dann ggf. mehr berichten.

[..] ..., das Gewerbe zumindestens auf nebenberuflich umzustellen.


Das geht aber nicht rückwirkend, oder? Falls doch: Wo, wie,...?


@Czauderna:
Danke!
Versicherungspflichtig werde ich dann, wenn ich...
a) ALG-II beziehe, oder
b) eine sozialversicherungspflichtige Anstellung habe
Im Falle a), wäre ich an die letzte Versicherung gebunden,
im Fall b) könnte ich mir eine neue GKV aussuchen?
Die unter 2) genannte Wiederversicherung, wäre dann eine freiwillige gesetzliche, oder private KV?
Wenn ich nun mein Gewerbe abgemeldet habe, wäre ich damit auch gleichzeitig wieder gesetzlich versicherungspflichtig, richtig?

Danke, VG,
iglu

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Beitragvon Rossi » 07.09.2011, 21:54

Jawoll,

Nach meinen sehr(!) bescheidenen Informationen, liegt das wohl im Ermessen des Sachbearbeiters, ist also prinzipiell möglich.


so ist es. Bzw. gibt es hier kein Ermessen; es ist einfach die Sichtweise, mehr nicht! Der Eine sieht es so und der Andere ......

Deine Klamotte kann total unterschiedlich ausgehen!

Alwin :)
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Beitragvon Alwin :) » 07.09.2011, 22:36

Rossi hat geschrieben:
Wie in meinem Thread zu lesen war, wurde mir ja jetzt die Anmeldung bei der KK durch die Krankenkasse bestätigt zum 30.April. Könnten die mir jetzt noch im nachhinein mit dem Thema kommen und doch noch versuchen mich aus ihrer KK zu kegeln oder ist eine Mitgliedsbestätigung jetzt bindend?


Du bist drin!

Na klar, wenn man nachweislich schon seit über 1 Jahr nichts mehr im dem Gewerbe verrichtet hat, dann war man auch nicht mehr hauptberuflich selbständig. Allerdings muss man dies nachweisen. Und genau dort geht es dann los. ...

.... Mein Slogan lautet immer, mache es von Anfang an wasserdicht, dass überhaupt keine Diskussionen mehr aufkommen können.

So erspart man sich zahlreiche Nachfragen und Abwimmelungen!


Danke Rossi, ich muß mal wieder loswerden, wie gut das tut, hier so tolle Unterstützung zu erhalten.:-)

Ist das aber jetzt überhaupt für mich noch relevant, ob nun noch eine Gewerbeanmeldung vorliegt oder nicht, wenn Du sagst das ich ja jetzt definitv drin bin?
Die Relevanz bezüglich einer Nachzahlungshöhe verstehe ich natürlich, aber jetzt rein für den Status als Mitglied sollte das doch egal sein, wenn sie mich als Mitglied aktzeptiert haben, oder?
Wie kann ich denn in meinem Fall nachweisen, dass ich nichts mehr gemacht habe. Ich kann ja im dem Sinne von mir nur sagen, dass ich keine Angebote mehr im Immboilienscout hatte und dementsprechend auch keine Anfragen mehr von Interessenten hatte, natürlich auch keine Abschlüsse mehr gemacht habe.
Den Handelsvertretervertrag mit der Baufirma hatte eh nur mein damaliger Geschäftspartner gemacht. Ich merke gerade das Untätigkeit gar nicht so einfach nachzuweisen ist.^^

Alwin :)
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Beitragvon Alwin :) » 07.09.2011, 22:37

iglu hat geschrieben:
Alwin :) hat geschrieben:

Werde es morgen probieren und kann dann ggf. mehr berichten.


iglu


Dank Dir, ich will mich auch noch unbedingt die Woche darum kümmern.

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Beitragvon Rossi » 07.09.2011, 22:57

Juppi, Alwin, Du hat es geschnallt!

Ich merke gerade das Untätigkeit gar nicht so einfach nachzuweisen ist.^^



Wollen wir beide jetzt darüber disktutieren, wie ein Kassenmitarbeiter denkt, wenn er Dich nicht als Versicherter haben will und wie seine Entscheidung ggf. aussieht!?

Alwin; Du bist drinne. Mache Dir keinen Kopp!

Die Kasse kann natürlich diese Statusentscheidung über die Mitgliedschaft prüfen. Ist aber ne Frage, ob sie dies macht!?

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Beitragvon iglu » 08.09.2011, 01:17

Wie stellt man es überhaupt an, bspw. bei Aufnahme eines Angestelltenverhältnisses, in eine andere GKV, als die in der man zuletzt war, zu kommen? ...insbesondere, wenn man vorher eben nicht versichert war?
Generell will doch jede KV vor der Aufnahme wissen, wo/wie man zuvor versichert war?

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Beitragvon Czauderna » 08.09.2011, 10:56

iglu hat geschrieben:
Alwin :) hat geschrieben:Will mich hier auch nochmal einklinken. Geht das so einfach die Selbständigkeit rückwirkend abzumelden? Bei mir war das ähnlich wie bei iglu. Es bestand immer noch eine Gewerbeanmeldung bei ALG2-Antrag, aber ich habe das gesamte Jahr 2011 nichts mehr gemacht.


Nach meinen sehr(!) bescheidenen Informationen, liegt das wohl im Ermessen des Sachbearbeiters, ist also prinzipiell möglich.
So man denn durch das Gewerbe keine anderweitigen, womöglich noch offenen, Verpflichtungen hat (< z.B. Angestellte), wird das wohl i.d.R. auch recht problemlos gemacht.
Wie lange, weiss ich allerdings auch nicht...
Obacht: Unter Umständen kann in dem Zusammenhang wohl auch eine Ordnungswidrigkeit drohen!

Werde es morgen probieren und kann dann ggf. mehr berichten.

[..] ..., das Gewerbe zumindestens auf nebenberuflich umzustellen.


Das geht aber nicht rückwirkend, oder? Falls doch: Wo, wie,...?


@Czauderna:
Danke!
Versicherungspflichtig werde ich dann, wenn ich...
a) ALG-II beziehe, oder
b) eine sozialversicherungspflichtige Anstellung habe
Im Falle a), wäre ich an die letzte Versicherung gebunden,
im Fall b) könnte ich mir eine neue GKV aussuchen?
Die unter 2) genannte Wiederversicherung, wäre dann eine freiwillige gesetzliche, oder private KV?
Wenn ich nun mein Gewerbe abgemeldet habe, wäre ich damit auch gleichzeitig wieder gesetzlich versicherungspflichtig, richtig?

Danke, VG,
iglu


Hallo,
richtig deine Schlussfolgerung und bei der GKV gibt es keine privat Krankenversicherung sondern nur den Status "freiwillig" oder "pflichtversichert" - die "Wiederversicherten" werden bei uns als
"pflichtversichert" geführt.
Gruss
Czauderna

iglu
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Beitragvon iglu » 08.09.2011, 14:42

Vielen Dank! :-)


So, ein kleines Update:
Ich habe soeben mein Gewerbe rückwirkend abgemeldet. Dies ging seitens des Sachbearbeiters problemlos, die Dauer "erkauft" man sich allerdings durch die Höhe des zu erwartenden Bußgeldes.
Hierzu wollte/konnte sich der Sachbearbeiter nicht näher äussern, kostenlos geht die rückwirkende Abmeldung wohl bis zu drei Monate. In meinem Fall, zum 31.12.2009, werde ich wohl pro Quartal mit mindestens 50,- rechnen müssen.

Im Falle einer Nachzahlung, wäre man für die KK ab dem entsprechenden Datum der Geschäftsaufgabe dann als 'sonstig Versicherter/Erwerbsloser' einzustufen, oder würde noch etwas dagegen sprechen?

iglu
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Beitragvon iglu » 08.09.2011, 17:49

Mit gaaanz viel Glück, hätte ich eventuell die Möglichkeit, einen Midi-Job zu bekommen!
Jetzt bin ich aber auf folgendes gestoßen und erneut verunsichert, weil dies doch irgendwie den meisten Empfehlungen hier im Forum widerspricht...?!

Auf verschiedenen Seiten habe ich nun gelesen, dass ich als Unversicherter
_immer_ und zwangsläufig der letzten GKV beitreten muss!
Also, anders als oben im Fall b) eben keine Wahlmöglichkeit habe und auch ein Arbeitgeber mich in der letzten GKV anmelden muss.
(Quelle u.a.: http://www.caritas.de/45080.html)

...und auch der Bezug von ALG-II würde mich wohl doch nicht retten:
Ehemals Selbstständige nicht Krankenversicherte sind nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtig, wenn sie ALG II beziehen – auch wenn sie kurz vor Eintritt des Leistungsbezugs [..] nicht mehr selbstständig tätig sind.
(http://www.aok-business.de/sozialrecht- ... endige.php)


Habe ich nun irgendeine Möglichkeit, in eine (andere) GKV zu kommen, oder nicht?
Und wenn ein Wechsel die Ideallösung wäre, wie wäre das zu machen?
Hätte denn der eventuelle Midi-Job, bzw. eine Anstellung dann überhaupt noch einen Vorteil?


...

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Beitragvon Czauderna » 08.09.2011, 17:52

iglu hat geschrieben:Mit gaaanz viel Glück, hätte ich eventuell die Möglichkeit, einen Midi-Job zu bekommen!
Jetzt bin ich aber auf folgendes gestoßen und erneut verunsichert, weil dies doch irgendwie den meisten Empfehlungen hier im Forum widerspricht...?!

Auf verschiedenen Seiten habe ich nun gelesen, dass ich als Unversicherter
_immer_ und zwangsläufig der letzten GKV beitreten muss!
Also, anders als oben im Fall b) eben keine Wahlmöglichkeit habe und auch ein Arbeitgeber mich in der letzten GKV anmelden muss.
(Quelle u.a.: http://www.caritas.de/45080.html)

...und auch der Bezug von ALG-II würde mich wohl doch nicht retten:
Ehemals Selbstständige nicht Krankenversicherte sind nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtig, wenn sie ALG II beziehen – auch wenn sie kurz vor Eintritt des Leistungsbezugs [..] nicht mehr selbstständig tätig sind.
(http://www.aok-business.de/sozialrecht- ... endige.php)


Habe ich nun irgendeine Möglichkeit, in eine (andere) GKV zu kommen, oder nicht?
Und wenn ein Wechsel die Ideallösung wäre, wie wäre das zu machen?
Hätte denn der eventuelle Midi-Job, bzw. eine Anstellung dann überhaupt noch einen Vorteil?


...


Hallo iglu,
als "Unversicherter" oder wie ich es nenne "Wiederversicherter", da stimmt das schon, die letzte Kasse ist Pflicht und dann natürlich auch die entsprechende Nachzahlung. Als versicherungspflichtiger Arbeitnehmer bist du aber "Neuversicherter" und hast freie Kassenwahl und keine Kasse darf dich ablehnen.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Rossi » 08.09.2011, 20:26

Na ja iglu, ich will Dich ja nicht völlig durcheinander bringen.

...und auch der Bezug von ALG-II würde mich wohl doch nicht retten:
Ehemals Selbstständige nicht Krankenversicherte sind nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtig, wenn sie ALG II beziehen – auch wenn sie kurz vor Eintritt des Leistungsbezugs [..] nicht mehr selbstständig tätig sind.
(http://www.aok-business.de/sozialrecht- ... endige.php)



Du läßt Dich durch diese Information ganz schön ins Boxhorn jagen.

Die entsprechende Kasse beruft sich hinsichtlich dieser Problematik auf eine Schnellentscheidung des LSG NRW aus 2010.

Leider verschweigt die Kasse scharmvoll, dass es hierzu in Deutschland schon insgesamt 13 Entscheidungen gibt.

Jetzt darfst Du 3 x raten, wie die anderen Entscheidungen ausgegangen sind.

Ich kann es Dir verraten:

12 Entscheidungen gegen die Kassen
1 Entscheidung für die Kassen

Und genau die 1 Entscheidung wird auf der Internetseite der Kasse dick angepriesen.

Findest Du jenes in Ordnung?

Es liegt mittlerweile beim BSG!

iglu
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Beitragvon iglu » 12.09.2011, 11:57

Hallo und Danke nochmal für eure Unterstützung! :-)
Wie es der Zufall will, habe ich nun wirklich ein versicherungspflichtiges Anstellungsverhältnis in Aussicht!

Sollte ich nun direkt mit der neuen Krankenkasse Kontakt aufnehmen, oder mich besser vom Arbeitgeber anmelden lassen?
Und zu welcher KK würdet ihr mir generell raten: Eine kleine KK, die evtl. ja froh über ein neues Mitglied ist, oder eine der größeren KKen?
Tauschen sich die Kassen eigentlich untereinander aus, bzw. erfährt meine alte KK dann davon?

Beste Grüße und vielen Dank,
iglu


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