Heirat mit 62, Aufnahme in GKV Familienvers. noch möglich?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Raride
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Heirat mit 62, Aufnahme in GKV Familienvers. noch möglich?

Beitragvon Raride » 22.09.2011, 17:23

Hallo ich bin Neu hier und habe gleich eine heikle Frage:

meine ehemalige Frau, 62 Jahre und ich, seit 15 Jahren geschieden aber seit 10 Jahern wieder mit mir zusammen lebend, möchten demnächst nochmal heiraten.
Das Problem: sie war selbständig und bei einer PKV versichert, irgendwann konnte sie wegen schlechter Geschäfte die Beiträge nicht mehr bezahlen und ihr wurde gekündigt das ist schon 10 Jahre her und seitdem war sie gezwungenermaßen nie mehr Krank :)

Ich bin bei der Barmer freiwillig versichert besteht die Möglichkeit dass nach der Heirat ich einen Antrag auf Aufnahme für dann meine Frau in die Famieleinversicherung stellen klann oder gibt es bei diesem Alter, 62, ein Problem?
Mein Steuerberater sagte mir dass eine Aufnahme in eine Famielienversicherung trotz Heirat ab 55 Jahre nicht mehr möglich wäre, stimmt d as?

Danke schon mal für Antworten.

LG Raride.

heinrich
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Beitragvon heinrich » 22.09.2011, 19:15

für eine Familienversicherung ist das Alter (über 55 Jahre) kein Hinderungsgrund, wenn alle weiteren Voraussetzungen vorliegen.


Dein Steuerberater hat etwas anderes im Kopf. Er hat einmal erfahren müssen, dass ein ARBEITNEHMER. der über 55 ist und der in den letzten 5 Jahren usw usw (ganz kompliziert) NICHT mehr PFLICHTVERSICHERT werden kann, wenn .....


Deine Frau ist aber nicht Arbeitnehmer,die pflichtversichert werden will,


sonder es geht um eine Familienversicherung.

FAZIT: es geht

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Beitragvon Vergil09owl » 22.09.2011, 19:17

Hm ich würde mal so sagen, famileinversicherung und Pflcihtversichrung sind zwei Paar Schuhe, eine Familienversichrung käme meines Erachtens nur dann zustande wenn eine Befreiung von der Versicherungspflicht vorliegt, Befreiung von der Versicherungspflicht und und Versicherungsfreiheit aufgrund der selbst. Tätigkeit sind zwei Paar Schuhe. Wenn das gewerbe abgemeldet ist und und die Ehe rechtskräftig ist, sehe ich da kein Problem. Aber vieleicht kann hier jemand mehr dazu sagen. Ist nur meine Meinung.
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 22.09.2011, 19:34, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon Czauderna » 22.09.2011, 19:24

Hallo,
die Familienversicherung ist grundsätzlich möglich wenn die entsprechenden Voraussetzungen (Einkommen) erfüllt sind - das Alter und die "Vorversicherung" spielen dabei keine Rolle.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Raride » 22.09.2011, 20:10

Ich habe mich zwischendurch telefonisch bei der Barmer Schlau gemacht, der Berater sagte mir dass es egal bei welchem A lter eine Famielienversicherung grudsätzlich möglich wäre aber der Pferdefuss dabei wäre da sie früher in einer PKV versichert war einen Nachweis von dieser Versicherung braucht dass sie dort wirklich versichert war aber dann sehr Wahrscheinlich die Versicherung Beitragsnachzahlung vom 01.01.2009 verlangen wird obwohl sie schon im Jahr 2001 von dieser Versicherung gekündigt wurde.
Eine nicht zu bezahlende und äusserst schwierige Situation.
Wenn das so ist müssten wir eine Fachberatung zu Rat ziehen aber wer ist für sowas zuständig?

LG Raride.

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Beitragvon Vergil09owl » 22.09.2011, 20:15

Noch so ein Scherz? Erstens als Nachweis reicht wenn ein Schreiben beigebracht wird das die PKV geendet hat, alles andere ist Sezuschan Küche auf Eis.
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 22.09.2011, 20:21, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon Rossi » 22.09.2011, 20:20

Na wunderbar!

Zitat:

der Berater sagte mir dass es egal bei welchem A lter eine Famielienversicherung grudsätzlich möglich wäre aber der Pferdefuss dabei wäre da sie früher in einer PKV versichert war einen Nachweis von dieser Versicherung braucht dass sie dort wirklich versichert war aber dann sehr Wahrscheinlich die Versicherung Beitragsnachzahlung vom 01.01.2009 verlangen wird obwohl sie schon im Jahr 2001 von dieser Versicherung gekündigt wurde.


Nach der Heirat würde ich stumpf den Anzeigebogen zur Familienversicherung bei der Kasse einreichen. Dazu den Nachweis, dass man zuletzt 2001 privat versichert war (Kündigungsschreiben). Danach würde ich abwarten, was kommt.

Die Familienversicherung kommt natürlich nur zum Tragen, wenn das Gesamteinkommen (im Sinne des Steuerrechts) unterhalb von 365,00 Euro im Monat liegt. Sonst bringt es nichts!

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Beitragvon Dipling » 22.09.2011, 20:26

Ein Großteil der Sofas hat immer noch nicht kapiert, dass es in der PKV keine rückwirkende Versicherung und keine Beitragsnachzahlungen gibt! Allenfalls einen einmaligen Strafzuschlag, jedoch nur bei Abschluß eines neuen PKV-Vertrages.

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Beitragvon Rossi » 22.09.2011, 20:41

Jooh, Dipling!

Aber es hat schon Fälle gegeben, da wurden die Kunden genötigt zur PKV zu dackeln und sollten dort eine rückwirkende PKV abschliessen, damit die Akte sauber ist.

Na ja!

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Beitragvon Raride » 23.09.2011, 18:51

Danke erstmal für die Anregungen!
Wir wissen nicht genau wie wir uns verhalten sollen: heiraten wir und stellen bei der Barmer einen Antrag auf Famielienversicherung kommen Fragen zur letzten KV das in diesem Fall meiner zukünftigen die PKV war die ihr schon 2001 gekündigt wurde sie aber da dies schon 10 Jahre her ist´dieses Kündigungsschreiben nicht mehr findet also müsste sie diese PKV anschreiben und da denke ich mir dass dann schlafende Hunde geweckt werden.

Wenn das also negativ ausfällt kann sie auch nicht mehr zur ARGE gehen und Grundsicherung beantragen um wenistens in dieser PKV wieder aufgenimmen zu werden, denn dann ist die Heirat vollzogen und die ARGE lehnt alles ab da ich für meine Frau in Spe zu sorgen hätte..
Wir glauben dass ein Fachanwalt, der wieder viel Geld kostet, oder irgendeine Beratungsstelle zu Rate ziehen müssen aber an welche Stelle könnten wir uns wenden?

Natürlich wären wir sehr froh wenn wir in diesem Forun etwas erfahren was wirklich Hand und Fuss für unserer Situation hat.

Bei Euren Antworten sind verschiedene Ansichten zu lesen die uns Mut machen aber auch zu Denken geben.

Also bitte wenn möglich Ratschläge die nicht Entmutigend sind, und wenn negative Antworten kommen müssen wir auch damit leben.

Ach ja hätte ich beinahe vergessen: meine zukünftige hat Momentan einen 400.- € Job der mit 392.- € ausgezahlt wird Rossi hat aber geschrieben dass das Einkommen der Ehefrau unter 365 .- € liegen muss um die Voraussetzungen zur Aufnahme in eine Famielienversicherung zu erfüllen, was ist denn nun Richtig?

VlG Raride

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Beitragvon Rossi » 23.09.2011, 19:08

Zunächst einmal, der Mini-Job (392,00 €) ist hier nicht schädlich. Denn bei einem Mini-Job gilt eine Grenze von 400,00 €.

Ich würde jetzt erst hingehen und von der priv. Versicherung einfach eine Bestätigung einholen, dass bis 2001 eine priv. Kv. bestanden hat.

Dabei dürfte nichts passieren und Du weckst auch keine schlafenden Hunde. Denn die priv. Kv. kann Dir so ohne weiteres keinen PKV-Vertrag andrehen. Wir sind hier im Vertragsrecht; d.h., wenn Du keinen Vertrag (Unterschrift) geschlossen hast, dann kann die priv. Kv. auch nichts fordern. Man kann und darf dies nicht mit der GKV vergleichen, denn hier sieht es anders aus.

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Beitragvon Raride » 23.09.2011, 19:58

Hallo Rossi,

der Vertrag bei der PKV wurde rechtsgültig per Unterschrift im Jahr 1999 abgeschlossen und im Jahr 2001 von der PKV gekündigt, bist Du Dir sicher dass die keine Beitragsnachforderungen oder eine Strafe verlangen können da es das verbürgte Gesetz gibt dass jeder Bundesbürger der mal in einer PKV war sich ab dem 01.01.2009 versichern muss?

VlG Raride.

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Beitragvon Rossi » 24.09.2011, 11:07

Du hast Dir die Frage doch schon selber beantwortet:

der Vertrag bei der PKV wurde rechtsgültig per Unterschrift im Jahr 1999 abgeschlossen und im Jahr 2001 von der PKV gekündigt


Also, der rechtsgültige Vertrag von 1999 endete durch die rechtswirksame Kündigung. Diesen Vertrag gibt es also nicht mehr. Du möchtest einfach nur eine Bestätigung über den damaligen Vertrag, mehr nicht.

Ein neuer Vertrag, mit der Folge eines Strafzuschlages ab Januar 2009, kommt erst durch eine erneute Unterschrift von Dir und Übersendung einer Police zustande. Gerade das machst Du ja nicht. Du willst doch gar kein neuen Vertrag. Du hättest zwar eine Pflicht diesen Vertrag abzuschliessen, aber keiner kann Dich dazu im Bereich der priv. Kv. zwingen. Der Gesetzgeber hat sich lediglich dazu entschieden, wenn Du es macht, dass dann der Strafzuschlag zu zahlen ist. Aber Du machst es ja nicht.

Oder sehen die PKV-Fachleute es anders?

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Beitragvon Raride » 24.09.2011, 15:34

Hallo Rossi,

ja das leuchtet mir ein dass wenn man keinen Vertrag unterschreibt man auch nicht zur Strafzahlung herangezogen werden kann.
Die Police von 1999 ist noch vorhanden mit Nr. u,s,w, langt das nicht wenn man beim Antrag bei der GKV diesen als Kopie dazulegt oder will dann die GKV das Kündigungsschreiben der PKV sehen?

VlG Raride.

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Beitragvon Rossi » 24.09.2011, 16:00

Ich würde dann die Police von 1999 der GKV einreichen.


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