Neue Versicherungspflichtgrenze ab 2012- 50.850 EUR.

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Susanne-Angelika
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Neue Versicherungspflichtgrenze ab 2012- 50.850 EUR.

Beitragvon Susanne-Angelika » 19.10.2011, 13:30

Habe soeben gelesen das es ab 2012 eine neue Versicherungspflichtgrenze geben soll, nämlich EUR 50.850 anstatt wie im 2011 EUR 49.500.
Bin seit April 11 in der PKV da die Versicherungspflichtgrenze für 2011 nahe zu passte. Ab 2012 erfülle ich diese jedoch nicht mehr. Was hat das für Konsequenzen ? Muss ich wieder zur GKK wechseln ?
Besten Dank für eine Rückinfo.

Dipling
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Beitragvon Dipling » 19.10.2011, 16:03

Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB V zu stellen:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__8.html

Eine Rückkehr in die GKV ist bei erfolgter Befreiung allerdings ohne weiteres nicht mehr möglich, selbst wenn das Gehalt drastisch sinkt.


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