Ich müßte ja mind. 3 Jahre in den letzten 5 Jahren Rentenbeiträge gezahlt haben. Zählt dazu auch das Arbeitslosengeld und das Krankengeld? Also für die 3 Jahre?
Völlig korrekt, ALG I / ALG II / Krankengeld zählt dazu. Ferner musst Du insgesamt auch mindestens 60 Monate im gesamten Leben gearbeitet haben.
Du musst allerdings zum Zeitpunkt der Erwerbsminderung die 3 Jahre haben.
Klar, wenn Du den Rentenantrag erst stellst, wenn die 3 Jahre demnächst voll sind, dann könnte es klappen. Aber ganz so dumm sind die bei der DRV ja auch nicht. Es besteht nämlich die Möglichkeit den Zeitpunkt der vollen Erwerbsminderung vorzuverlegen. Nehmen wir mal an, der Unfall ist der Zeítpunkt der vollen Erwerbsminderung, weil danach überhaupt nix mehr ging. Dann wird nämlich gerechnet, ob Du die 3 Jahre vor dem Unfall gehabt hast. Zeiten nach diesem Unfall bzw. nach der vollen Erwerbsminderung zählen dann nämlich nicht mehr. Sie werden erst bei der Altersrente wieder gerechnet.
Aber ich würde es probieren. Grundsätzlich nehmen die DRV den Antragsmonat als Zeitpunkt der Erwerbsminderung. Hast Du nen schlauen Sachbearbeiter, der wird vermutlich ein wenig puhlen.
Ansonsten zählt Deine private Unfallrente im Bereich der Bemessungsgrundlage für die freiwillige KV voll als Einkommen. Wenn die Rente oberhalb von 816,97 Euro liegt, dann musst Du diese Einkommen einfach mit dem jeweils gültigen Beitragssatz deiner KV multiplizieren. Na ja, manche KV´haben auch Beitragsklasse, da ist es dann gestaffelt.