Freiwillig versichert in der GKV/Witwenrente
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Freiwillig versichert in der GKV/Witwenrente
Ja, ich weiß, etwas makaber, aber bei der im anderen Strang genannten Konstellation - ich freiwillig versichert GKV ohne eigenes Einkommen, er als Rentner versichert in PVK - was ist im Todesfall?
Wechsele ich dann ich Kategorie (selbst Rentenbezieher)?
Muß ich KV-Beiträge auf eine evtl. Erbschaft bezahlen?
lg lotte
Wechsele ich dann ich Kategorie (selbst Rentenbezieher)?
Muß ich KV-Beiträge auf eine evtl. Erbschaft bezahlen?
lg lotte
ich kann es gerne etwas ausführlicher machen.
Eine Erbschaft ist NICHT beitragspflichtig. Weder im Rahmen einer freiwilligen Versicherung noch im Rahmen der Krankenversicherung der Rentner.
"Er" ist in der PKV, schreibst Du.
Ich weiß nicht, wer "er" ist.
Ist es dein Ehemann ??
Falls ja.
Dann würdest Du ja wohl unter Umständen ein Witwenrente erhalten.
Und bei Erfüllung einer Vorversicherungszeit auch (die Kategorie wechseln)
von der freiwilligen Versicherung in die Krankenversicherungpflicht der Rentner (KVdR) wechseln.
Eine Erbschaft ist NICHT beitragspflichtig. Weder im Rahmen einer freiwilligen Versicherung noch im Rahmen der Krankenversicherung der Rentner.
"Er" ist in der PKV, schreibst Du.
Ich weiß nicht, wer "er" ist.
Ist es dein Ehemann ??
Falls ja.
Dann würdest Du ja wohl unter Umständen ein Witwenrente erhalten.
Und bei Erfüllung einer Vorversicherungszeit auch (die Kategorie wechseln)
von der freiwilligen Versicherung in die Krankenversicherungpflicht der Rentner (KVdR) wechseln.
ich kann es gerne etwas ausführlicher machen.
Eine Erbschaft ist NICHT beitragspflichtig. Weder im Rahmen einer freiwilligen Versicherung noch im Rahmen der Krankenversicherung der Rentner.
"Er" ist in der PKV, schreibst Du.
Ich weiß nicht, wer "er" ist.
Ist es dein Ehemann ??
Falls ja.
Dann würdest Du ja wohl unter Umständen ein Witwenrente erhalten.
Und bei Erfüllung einer Vorversicherungszeit auch (die Kategorie wechseln)
von der freiwilligen Versicherung in die Krankenversicherungpflicht der Rentner (KVdR) wechseln.
Eine Erbschaft ist NICHT beitragspflichtig. Weder im Rahmen einer freiwilligen Versicherung noch im Rahmen der Krankenversicherung der Rentner.
"Er" ist in der PKV, schreibst Du.
Ich weiß nicht, wer "er" ist.
Ist es dein Ehemann ??
Falls ja.
Dann würdest Du ja wohl unter Umständen ein Witwenrente erhalten.
Und bei Erfüllung einer Vorversicherungszeit auch (die Kategorie wechseln)
von der freiwilligen Versicherung in die Krankenversicherungpflicht der Rentner (KVdR) wechseln.
Ist es dein Ehemann ??
Noch nicht, aber bald.
Falls ja.
Dann würdest Du ja wohl unter Umständen ein Witwenrente erhalten.
Und bei Erfüllung einer Vorversicherungszeit auch (die Kategorie wechseln)
von der freiwilligen Versicherung in die Krankenversicherungpflicht der Rentner (KVdR) wechseln.
Was bedeutet denn hier "Erfüllung einer Vorversicherungszeit" und mit welcher Frist/Zugehörigkeitsdauer(?) wäre da zu rechnen?
lg lotte
Die Vorversicherungszeit ergibt sich aus § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V (Sozialgesetzbuch 5. Teil)
Den musst Du Dir dann einmal durchlesen.
hier ist die Vorschrift
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html
Den musst Du Dir dann einmal durchlesen.
hier ist die Vorschrift
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html
man kann solche Texte als Laie ja schlecht in Gänze lesen und verarbeiten...
Geht es um diesen Absatz?
"Personen, die die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen und diese Rente beantragt haben, wenn sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte des Zeitraums Mitglied oder nach § 10 versichert waren,"
Zur Info: mein Partner ist schon Rentner und war m.W. lange Jahre (Jahrzehnte?) in dieser Versicherung.
Ich selbst bin seit jeher in der GKV.
Ich verstehe jetzt nicht genau, was das in dem Zusammenhang bedeutet?
lg lotte
Geht es um diesen Absatz?
"Personen, die die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen und diese Rente beantragt haben, wenn sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte des Zeitraums Mitglied oder nach § 10 versichert waren,"
Zur Info: mein Partner ist schon Rentner und war m.W. lange Jahre (Jahrzehnte?) in dieser Versicherung.
Ich selbst bin seit jeher in der GKV.
Ich verstehe jetzt nicht genau, was das in dem Zusammenhang bedeutet?
lg lotte
lotte33 hat geschrieben: wenn sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte des Zeitraums Mitglied oder nach § 10 versichert waren,"
lg lotte
Ist man als "freiwillig Versicherter" kein Mitglied?
Was beinhaltet § 10?
Und was ist z.B. mit Hausfrauen, die nie eine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben?
Meine Mutter z.B. hat kurz nach dem Abitur geheiratet und Kinder bekommen...- da kann man schlecht 9/10 der zweiten Hälte seit Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu Grunde legen - einfach, weil der Startpunkt sozusagen fehlt...
lg lotte
-
- Postrank7
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für hilfreiche Hinweise wäre ich allerdings dankbar.
Vielleicht könntest Du auch erstmal einige Fragen beantworten?
Was zählt denn als "erstmalige Aufnahme einer Erwerbstätigkeit"?
Habe nach dem Abi studiert, dann einige Jahre in der Univerwaltung gearbeitet, habe da allerdings m.W. nur Rentenbeiträge gezahlt, weil kleine Teilzeit und schon da "freiwillig krankenversichert"...
lg lotte
Vielleicht könntest Du auch erstmal einige Fragen beantworten?
Was zählt denn als "erstmalige Aufnahme einer Erwerbstätigkeit"?
Habe nach dem Abi studiert, dann einige Jahre in der Univerwaltung gearbeitet, habe da allerdings m.W. nur Rentenbeiträge gezahlt, weil kleine Teilzeit und schon da "freiwillig krankenversichert"...
lg lotte
Wird dann in meinem Fall gerechnet ab Aufnahme der Verwaltungstätigkeit?
Und geht es dabei nur um die Frage wie man seit der Zeit krankenversichert war, also rein ob bei der GKV oder nicht?
Spielt es dann eine Rolle, ob "freiwillig" oder im sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis mit Arbeitgeberanteil?
Bei diesen Ein-Wort-Antworten fehlt mir doch etwas der Bezug...
lg lotte
Und geht es dabei nur um die Frage wie man seit der Zeit krankenversichert war, also rein ob bei der GKV oder nicht?
Spielt es dann eine Rolle, ob "freiwillig" oder im sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis mit Arbeitgeberanteil?
Bei diesen Ein-Wort-Antworten fehlt mir doch etwas der Bezug...
lg lotte
was bedeutet denn jetzt "Verwaltungstätigkeit".
aber , da ich ja Hellseher bin, meinst Du sicherlich,
die Aufnahme Deiner ersten Beschäftigung, die Du in irgendeiner Verwaltung im Büro ausgeübt hast.
Für die Erfüllung der KVdR (Krankenversicherungspflicht der Rentner)
werden ALLE (also ALLLLLE) zurückgelegten Zeiten
bei irgendeiner GESETZLICHEN Krankenkasse angerechnet.
Also: angerechnet wird
eine Zeit der Pflichtversicherung
eine Zeit der freiw. Versicherung
und auch Familienversicherungszeiten.
Verstanden, dann ok.
Falls nicht, dann wende Dich doch vertauensvoll an Deine Krankenkasse.
Soche Gespräche führe ich z.B. jeden Tag und in einem Gespräch kann man eindrucksvoller erklären.
Ich zeichne den Kunden dann immer auf , von wann bis wann ihr
Erwerbsleben läuft
davon die 2. Hälfte dann
dann 9/10 davon
dann schauen wir , ob die Zeiten , die in der gesetzlichen KK vorliegen
9/10 ausmachen
Fall ja: KVDR
Falls nein: keine KVDR
du musst da nicht alles verstehen. Es reicht für einen Profi ein einziger kurzer Blick in den Computer.
Wenn z.b. immer bei EINER KK die Versicherung bestand sehen ich in 3 Sekunden, ob die KVDR erfüllt ist.
Ruf den Profi bei DEINER KK doch einfach an.
Bist Du aber von einer zur anderen KK gehüpft, dann wird die Feststellung nicht so schnell gehen.
aber , da ich ja Hellseher bin, meinst Du sicherlich,
die Aufnahme Deiner ersten Beschäftigung, die Du in irgendeiner Verwaltung im Büro ausgeübt hast.
Für die Erfüllung der KVdR (Krankenversicherungspflicht der Rentner)
werden ALLE (also ALLLLLE) zurückgelegten Zeiten
bei irgendeiner GESETZLICHEN Krankenkasse angerechnet.
Also: angerechnet wird
eine Zeit der Pflichtversicherung
eine Zeit der freiw. Versicherung
und auch Familienversicherungszeiten.
Verstanden, dann ok.
Falls nicht, dann wende Dich doch vertauensvoll an Deine Krankenkasse.
Soche Gespräche führe ich z.B. jeden Tag und in einem Gespräch kann man eindrucksvoller erklären.
Ich zeichne den Kunden dann immer auf , von wann bis wann ihr
Erwerbsleben läuft
davon die 2. Hälfte dann
dann 9/10 davon
dann schauen wir , ob die Zeiten , die in der gesetzlichen KK vorliegen
9/10 ausmachen
Fall ja: KVDR
Falls nein: keine KVDR
du musst da nicht alles verstehen. Es reicht für einen Profi ein einziger kurzer Blick in den Computer.
Wenn z.b. immer bei EINER KK die Versicherung bestand sehen ich in 3 Sekunden, ob die KVDR erfüllt ist.
Ruf den Profi bei DEINER KK doch einfach an.
Bist Du aber von einer zur anderen KK gehüpft, dann wird die Feststellung nicht so schnell gehen.
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