Wenn die Vorversicherungszeit für die KV der Rentner nicht erfüllt sein sollte, müßte man also weiterhin "freiwillig versichertes Mitglied" bleiben?
Wie verhält es sich dann mit diesem Beitragszuschuß?
Bei einer Witwenrente von ca. 1250 Euro, mit welchen Beiträgen und Zuschüssen wäre da gegenwärtig zu rechnen?
Im Zitat unten steht das ja zwar ausgeführt, aber kann ich jetzt einfach 7,3% der Rente als Zuschuß veranschlagen oder wie?
lg lotte
http://www.finanztip.de/recht/sozialrec ... /kvdr.html
Zuschuss zur Krankenversicherung für Rentner
Für Rentner, die nicht dieser Pflichtversicherung angehören, kann aber auf Antrag ein Zuschuss zu ihrer freiwilligen oder privaten Krankenversicherung, die der deutschen Aufsicht oder der Aufsicht eines Mitgliedstaates unterliegt, in Betracht kommen. [...]
Rentner erhalten einen Zuschuss zur Krankenversicherung vom Rentenversicherungsträger, wenn sie entweder als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung oder privat bei einem Krankenversicherungsuntemehmen, das der deutschen Aufsicht oder der Aufsicht eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU), des Europaischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz unterliegt, versichert sind.
Der Anspruch auf den Zuschuss zur Krankenversicherung besteht frühestens ab Rentenbeginn. Hierfür ist jedoch ein rechtzeitiger Antrag erforderlich. Bei Versichertenrenten muss der Antrag auf den Beitragszuschuss innerhalb von drei Kalendermonaten nach Ablauf des Monats gestellt werden, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Wird der Antrag verspätet gestellt, beginnt der Zuschuss erst mit dem Monat der Antragstellung. Bei Hinterbliebenenrenten wird der Beitragszuschuss nicht für mehr als 12 Kalendermonate vor dem Monat der Antragstellung gezahlt.
Die Höhe des Zuschusses zur Krankenversicherung ist vom Gesetzgeber vorgegeben. Bei freiwillig und privat versicherten Rentnern wird der Zuschuss in Höhe des halben Betrages geleistet, der sich nach Anwendung des um 0,9 Beitragssatzpunkte geminderten allgemeinen Beitragssatzes ergibt. Der Zuschuss beträgt demnach seit dem 1. Juli 2009 rechnerisch 7,0 Prozent der Rente und bei einer Erhöhung des Beitragssatzes ab dem 1. Januar 2011 rechnerisch 7,3 Prozent der Rente.
Freiwillig versichert in der GKV/Witwenrente
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
wenn KVdR NICHT erfüllt.
Richtig: dann müsstest Du freiwilliges Mitglied bleiben, um gesetzlich versichert zu bleiben.
Bei 1250 Witwenrente (sonst keine Einnahmen)
beträgt der Beitrag (den Du selbst an die Krankenkasse zu entrichten hast)
15,5 % von 1250 EUR
also 193,75 EUR zur Krankenversicherung
Pflegeversicherung muss auch noch gezahlt werden
1250 x 2,2 %
bzw. 1,95 wenn Du mindestens ein Kind hast oder vor dem 01.01.1940 geboren bist.
Da Du Lotte33 heißt und wohl 1933 geboren bist (ich bin ja Hellseher)
sind es also 1,95 %
also Pflegebeitrag 24,38 EUR
Gesamt an die gesetzliche Kranken/Pflegekasse = 218,13 EUR abführen.
Deine Bruttorente erhöht sich um den Zuschuss zur Krankenvesicherung (nicht zur Pflegeversicherung) um 7,3 %.
Den Antrag auf Zuschuss solltest Du direkt dort stellen, wo auch der Rentenantrag gestellt wird.
Richtig: dann müsstest Du freiwilliges Mitglied bleiben, um gesetzlich versichert zu bleiben.
Bei 1250 Witwenrente (sonst keine Einnahmen)
beträgt der Beitrag (den Du selbst an die Krankenkasse zu entrichten hast)
15,5 % von 1250 EUR
also 193,75 EUR zur Krankenversicherung
Pflegeversicherung muss auch noch gezahlt werden
1250 x 2,2 %
bzw. 1,95 wenn Du mindestens ein Kind hast oder vor dem 01.01.1940 geboren bist.
Da Du Lotte33 heißt und wohl 1933 geboren bist (ich bin ja Hellseher)
sind es also 1,95 %
also Pflegebeitrag 24,38 EUR
Gesamt an die gesetzliche Kranken/Pflegekasse = 218,13 EUR abführen.
Deine Bruttorente erhöht sich um den Zuschuss zur Krankenvesicherung (nicht zur Pflegeversicherung) um 7,3 %.
Den Antrag auf Zuschuss solltest Du direkt dort stellen, wo auch der Rentenantrag gestellt wird.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 21 Gäste