wäre für Infos dankbar:
Bin dabei eine Mutter-Kind-Kur zu beantragen. Ich bin gesetzlich, mein Kind privat versichert.
Info meiner BKK: wenn das Kind als Begleitkind mitsoll, müsste ich das selber zahlen: wären ca. 1050,- Euro.
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Mein Kind ist erst 18 Monate alt - mein Kinderarzt hat in ihr Attest geschrieben, dass wir "untrennbar" seien und meine Ärztin hat im Attest angegeben, dass Mutter-Kind-Interaktion nötig wäre.
Gibt es wirklich keine Regelung, die die Gesetzliche KK in diesem Fall zur Zahlung verpflichtet? Oder zu einem Zuschuss?

Danke,
mit freundlichen Grüßen,
Xantia