Selbständig, ALG2, Krankenversicherung update 18.11.
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Selbständig, ALG2, Krankenversicherung update 18.11.
Ich bin mal so frei hier meinen Thread mit meinen aktuellen Update zu verschieben, damit ich nicht weiter das falsche Forum zuspammen muß
viewtopic.php?p=27251#27251
Hier noch mein letztes Update:
Hallo Leute, bei mir geht es weiter voran, wenn es alles klar geht sollte ich ab 1.Oktober ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis haben:)
Heute habe ich zum ersten Mal mit meiner Krankenkasse telefoniert, die sehr freundliche SB muß sich jetzt aber erstmal erkundigen, wie denn in meinen Fall vorzugehen ist. Ich habe wie Rossi empfohlen, den normalen Mitgliedsantrag ausgefüllt und mich heute dann beim Telefonat erklärt, bezüglich meiner nichtversicherten Zeit. Ich bin gespannt wie es jetzt da weiter geht.
Jetzt hätte ich aber noch eine Frage, wie ich schon oben gesagt habe, gibt und gab es bei mir keine Krankheitsfälle in den Jahren der Nichtversicherung. Allerdings würde ich jetzt schon gerne auch die zwei mehr als wackeligen Zahnfüllungen ersetzen lassen, ehe das schlimmer wird. Sollte ich jetzt die Zeit noch abwarten bis es eine Regelung gibt, oder sollte ich die ALG2-Zeit noch nutzen, in dem nach Euren Aussagen ja eine Vollversorgung eh gewährleistet wird. Ich will halt wirklich ein gutes Bild für die KK abgeben, dass sie sehen das sie mit mir ab jetzt ein gutes Mitglied haben, dass brav seinen Beitrag zahlt und nicht krank ist.
Edit 14.11. Neue Frage bezüglich freiwillige KV in meinem letzten Beitrag.
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Hier noch mein letztes Update:
Hallo Leute, bei mir geht es weiter voran, wenn es alles klar geht sollte ich ab 1.Oktober ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis haben:)
Heute habe ich zum ersten Mal mit meiner Krankenkasse telefoniert, die sehr freundliche SB muß sich jetzt aber erstmal erkundigen, wie denn in meinen Fall vorzugehen ist. Ich habe wie Rossi empfohlen, den normalen Mitgliedsantrag ausgefüllt und mich heute dann beim Telefonat erklärt, bezüglich meiner nichtversicherten Zeit. Ich bin gespannt wie es jetzt da weiter geht.
Jetzt hätte ich aber noch eine Frage, wie ich schon oben gesagt habe, gibt und gab es bei mir keine Krankheitsfälle in den Jahren der Nichtversicherung. Allerdings würde ich jetzt schon gerne auch die zwei mehr als wackeligen Zahnfüllungen ersetzen lassen, ehe das schlimmer wird. Sollte ich jetzt die Zeit noch abwarten bis es eine Regelung gibt, oder sollte ich die ALG2-Zeit noch nutzen, in dem nach Euren Aussagen ja eine Vollversorgung eh gewährleistet wird. Ich will halt wirklich ein gutes Bild für die KK abgeben, dass sie sehen das sie mit mir ab jetzt ein gutes Mitglied haben, dass brav seinen Beitrag zahlt und nicht krank ist.
Edit 14.11. Neue Frage bezüglich freiwillige KV in meinem letzten Beitrag.
Zuletzt geändert von Alwin :) am 18.11.2011, 12:37, insgesamt 2-mal geändert.
Die Dame von der BKK hatte sich jetzt telefonisch nicht mehr zurückgemeldet, aber heute kam dann ein dickerer Brief an.
Der Inhalt umfasste ein weiteres Begrüssungschreiben(Karte habe ich ja schon vor paar Monaten bekommen)
Desweiteren ein Anschreiben für Nicht-Versicherte wo nochmal die Versicherungspflicht ab 01.04.2007 erklärt wird. Der letzte Absatz lautet. "Wichtig für Sie zu wissen: die Versicherungspflicht nach § 5 Abs 1 Nr. 113 SGB V entsteht bei Vorliegen der Voraussetzungen Kraft Gesetzes(also auch ohne Ihre Willenserklärung) und begründet somit auch automatisch Beitragsforderungen. Unabhängig hiervon sind sie verplfichtet dem zuständigen Versicherer Ihre Versicherungspflicht formal mittels Antrag mitzuteilen. Ein Verstoß gegen diese Anzeigepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar." Angehängt daran ist dann der berüchtigte Kralle-Bogen:" Anzeige zur Pflichtversicherung nach §5 abs 1 nr 13.
Der erfreulichste Teil des Briefes war aber dann eine Mitgliedsbescheinigung nach § 175 SGB V -zur Vorlage bei der Agentur der Arbeit, mit dem meine Mitgliedschaft ab 1.April 2011 auch von der Krankenkasse nochmal offiziell bestätigt wird.
Das heisst jetzt für mich zum Zahnarzt kann ich gehen, bevor es wirklich schlimmer wird.
Was bleibt ansonsten für mich zu tun? Ausfüllen sollte ich den Kralle-Bogen ja nicht, wie ich hier gelernt habe.
Hat sich jetzt meine Situation schon verbessert, weil die KK mir die Mitgliedsbescheinigung ausgestellt hat?
Viele Grüße
Alwin
Der Inhalt umfasste ein weiteres Begrüssungschreiben(Karte habe ich ja schon vor paar Monaten bekommen)
Desweiteren ein Anschreiben für Nicht-Versicherte wo nochmal die Versicherungspflicht ab 01.04.2007 erklärt wird. Der letzte Absatz lautet. "Wichtig für Sie zu wissen: die Versicherungspflicht nach § 5 Abs 1 Nr. 113 SGB V entsteht bei Vorliegen der Voraussetzungen Kraft Gesetzes(also auch ohne Ihre Willenserklärung) und begründet somit auch automatisch Beitragsforderungen. Unabhängig hiervon sind sie verplfichtet dem zuständigen Versicherer Ihre Versicherungspflicht formal mittels Antrag mitzuteilen. Ein Verstoß gegen diese Anzeigepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar." Angehängt daran ist dann der berüchtigte Kralle-Bogen:" Anzeige zur Pflichtversicherung nach §5 abs 1 nr 13.
Der erfreulichste Teil des Briefes war aber dann eine Mitgliedsbescheinigung nach § 175 SGB V -zur Vorlage bei der Agentur der Arbeit, mit dem meine Mitgliedschaft ab 1.April 2011 auch von der Krankenkasse nochmal offiziell bestätigt wird.
Das heisst jetzt für mich zum Zahnarzt kann ich gehen, bevor es wirklich schlimmer wird.
Was bleibt ansonsten für mich zu tun? Ausfüllen sollte ich den Kralle-Bogen ja nicht, wie ich hier gelernt habe.
Hat sich jetzt meine Situation schon verbessert, weil die KK mir die Mitgliedsbescheinigung ausgestellt hat?
Viele Grüße
Alwin
Hallo liebe Community,
ich habe eine ähnliche Frage bezüglich einer Zahnarztleistung und der privaten Krankenversicherung.
Mein derzeitige KV ist ein großes privates Unternehmen aus Berlin.
Jetzt wollte ich mich bezüglich einer Veneer-Verblendung des Oberkiefers (4 Zähne) erkundigen, ob ich von den 75 % Kostenerstattung bei einer Begleichung des bis zum 3,5fachen Satzes auch von den restlichen 25 % was erstattet bekommen kann, da ich sonst eine 90%ige Kostenübernahme vereinbart habe.
Im Internet wird man nicht wirklich schlau draus, habe nur allgemeine Informationen zur private Krankenversicherung gefunden.
Link ist nur beispielhaft. Und außer lediglich Angeboten hätte ich lieber eine Art Ratschlag.
So dachte ich mir, ich versuche mal hier mein Glück.
Michaela
ich habe eine ähnliche Frage bezüglich einer Zahnarztleistung und der privaten Krankenversicherung.
Mein derzeitige KV ist ein großes privates Unternehmen aus Berlin.
Jetzt wollte ich mich bezüglich einer Veneer-Verblendung des Oberkiefers (4 Zähne) erkundigen, ob ich von den 75 % Kostenerstattung bei einer Begleichung des bis zum 3,5fachen Satzes auch von den restlichen 25 % was erstattet bekommen kann, da ich sonst eine 90%ige Kostenübernahme vereinbart habe.
Im Internet wird man nicht wirklich schlau draus, habe nur allgemeine Informationen zur private Krankenversicherung gefunden.
Link ist nur beispielhaft. Und außer lediglich Angeboten hätte ich lieber eine Art Ratschlag.
So dachte ich mir, ich versuche mal hier mein Glück.
Michaela
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- Beiträge: 1167
- Registriert: 08.03.2007, 22:17
Hallo zusammen, hallo Alwin!
Vorab, dicken Dank für deinen sehr informativen Thread!
Es ist schon eine kleine Erleichterung, als Betroffener anhand deiner Schilderungen den Ablauf nachverfolgen zu können und dadurch etwas Licht ins dieses bedrohliche Dunkel gebracht zu bekommen!
Ich befinde mich gerade in einer sehr ähnlichen Situation, habe aber die Befürchtung, dass alles noch etwas schlimmer ist und dass die zu erwartenden Folgen für mich praktisch kaum zu bewältigen sind.
Von daher würde mich brennend interessieren, ob es zufällig schon ein Update bei dir gibt?
Hat die KV schon in irgendeiner Form auf das Ausbleiben des Krallen-Bogens reagiert?
In dem Zusammenhang habe ich noch nicht so recht verstanden, was denn damit erreicht werden soll, den besagten Krallen-Bogen nicht abzuschicken?
Also, zu den Angaben ist man doch verpflichtet und entsprechend auch zu der Rückzahlung? Spontan muss ich dabei an "aufgeschoben ist nicht aufgehoben" denken.
Wäre nett, wenn das nochmal jemand erläutern könnte?!
Viele Grüße und viel Erfolg!
iglu
Vorab, dicken Dank für deinen sehr informativen Thread!
Es ist schon eine kleine Erleichterung, als Betroffener anhand deiner Schilderungen den Ablauf nachverfolgen zu können und dadurch etwas Licht ins dieses bedrohliche Dunkel gebracht zu bekommen!
Ich befinde mich gerade in einer sehr ähnlichen Situation, habe aber die Befürchtung, dass alles noch etwas schlimmer ist und dass die zu erwartenden Folgen für mich praktisch kaum zu bewältigen sind.
Von daher würde mich brennend interessieren, ob es zufällig schon ein Update bei dir gibt?
Hat die KV schon in irgendeiner Form auf das Ausbleiben des Krallen-Bogens reagiert?
In dem Zusammenhang habe ich noch nicht so recht verstanden, was denn damit erreicht werden soll, den besagten Krallen-Bogen nicht abzuschicken?
Also, zu den Angaben ist man doch verpflichtet und entsprechend auch zu der Rückzahlung? Spontan muss ich dabei an "aufgeschoben ist nicht aufgehoben" denken.
Wäre nett, wenn das nochmal jemand erläutern könnte?!
Viele Grüße und viel Erfolg!
iglu
Die Beweislast für die rückwirkende "Kralle" nach § 5(1) Nr. 13 SGB liegt bei der Kasse. Macht der wegen ALG2-Bezugs nun Versicherungspflichtige keine Angaben zur Vorversicherung, kann die Kasse die "Kralle" dauerhaft nicht durchführen.
In der Praxis versuchen es viele Kassen dennoch, indem sie die Aufnahme - ohne Rechtsgrundlage! - von einem Antrag nach 5(1) Nr. 13 SGB V abhängig machen.
Nach einigen Jahren die Verjährung ein. So sind die Forderungen aus 2007 am 01.01.2012 grundsätzlich verjährt. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben gilt also auch unter diesem Gesichtspunkt nur bedingt.
In der Praxis versuchen es viele Kassen dennoch, indem sie die Aufnahme - ohne Rechtsgrundlage! - von einem Antrag nach 5(1) Nr. 13 SGB V abhängig machen.
Nach einigen Jahren die Verjährung ein. So sind die Forderungen aus 2007 am 01.01.2012 grundsätzlich verjährt. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben gilt also auch unter diesem Gesichtspunkt nur bedingt.
Hallo iglu,
hab auch gerade mal in Deinen Thread geschaut und wünsch Dir viel Glück.
Bezüglich "aufgeschoben ist nicht aufgehoben" sehe ich das ähnlich, jetzt wo man sich endlich aufgerafft hat alles in Ordnung zu bringen, kommt halt gleich wieder eine Ungewissheit die man selbst mit größter Motivation nicht selber beeinflussen kann. Man sieht ja in den ganze Threads hier wie unterschiedlich die Kassen das handhaben.
Mich würde übrigens auch interessieren, wie das ist wenn ich demnächst einen sozialversicherungspflichtigen Job antrete, da ja die Richtlinie des Gemeinsame Rundschreiben auf ALG2-Bezieher abzielen, bezüglich Aufnahme ohne Nachzahlung.
Bisher hat die KK jedenfalls noch nicht wieder reagiert, die Zusendung des KRallebogens ist ca 2 Wochen her.
Edit hab mal in den Thread von Lotto nachgefragt, die ja mit dem Thema am weitesten bzw schon durch ist.
viewtopic.php?p=27515#27515
hab auch gerade mal in Deinen Thread geschaut und wünsch Dir viel Glück.
Bezüglich "aufgeschoben ist nicht aufgehoben" sehe ich das ähnlich, jetzt wo man sich endlich aufgerafft hat alles in Ordnung zu bringen, kommt halt gleich wieder eine Ungewissheit die man selbst mit größter Motivation nicht selber beeinflussen kann. Man sieht ja in den ganze Threads hier wie unterschiedlich die Kassen das handhaben.
Mich würde übrigens auch interessieren, wie das ist wenn ich demnächst einen sozialversicherungspflichtigen Job antrete, da ja die Richtlinie des Gemeinsame Rundschreiben auf ALG2-Bezieher abzielen, bezüglich Aufnahme ohne Nachzahlung.
Bisher hat die KK jedenfalls noch nicht wieder reagiert, die Zusendung des KRallebogens ist ca 2 Wochen her.
Edit hab mal in den Thread von Lotto nachgefragt, die ja mit dem Thema am weitesten bzw schon durch ist.
viewtopic.php?p=27515#27515
Update von mir: Die KK hat mir letzte Woche per Einschreiben nochmal einen Krallevertrag zugestellt, diesmal war aber keine Androhung einer Strafgebühr dabei, wenn ich ihn nicht ausgefüllt zurückgeschicke.
Ich werde das natürlich nicht ausfüllen, aber ich fühle mich immer ein wenig unhöflich, wenn ich überhaupt nicht darauf reagiere. Sollte ich telefonisch nochmal Kontakt aufnehmen mit der SB und sie mal in Richtung Gemeinschaftliches Rundschreiben ansprechen. Es ist einfach was, das man immer noch im Hinterkopf hat, aber es ist nicht mehr so angsteinflössend wie noch vor paar Monaten. Ich würde so gerne einen Schlußstrich unter die ganze Misere der letzten Jahre ziehen und mich einfach optimistisch auf meine neuen Chancen konzentrieren.
Gilt diese Art der "Amnestie" aus den Gemeinschaftlichen Rundschreiben, dann auch für Leute die jetzt aus dem ALG2-Bereich wieder in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit gehen, wie ich. Die dicken dunklen Wolken verziehen sich langsam für mich aber die eine, unheilvolle ist noch immer da und belastet einen.
Ich werde das natürlich nicht ausfüllen, aber ich fühle mich immer ein wenig unhöflich, wenn ich überhaupt nicht darauf reagiere. Sollte ich telefonisch nochmal Kontakt aufnehmen mit der SB und sie mal in Richtung Gemeinschaftliches Rundschreiben ansprechen. Es ist einfach was, das man immer noch im Hinterkopf hat, aber es ist nicht mehr so angsteinflössend wie noch vor paar Monaten. Ich würde so gerne einen Schlußstrich unter die ganze Misere der letzten Jahre ziehen und mich einfach optimistisch auf meine neuen Chancen konzentrieren.
Gilt diese Art der "Amnestie" aus den Gemeinschaftlichen Rundschreiben, dann auch für Leute die jetzt aus dem ALG2-Bereich wieder in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit gehen, wie ich. Die dicken dunklen Wolken verziehen sich langsam für mich aber die eine, unheilvolle ist noch immer da und belastet einen.
Nun denn alwin,
was soll ich Dir posten.
Solange Kassenmitarbeiter es leider nicht schwarz auf weiß haben, wird es immer total unterschiedlich gesehen und natürlich in der Praxis unterschiedlich umgesetzt. Jenes ist halt meine bescheidene Erfahrung, mehr nicht.
Von daher kommt es leider immer darauf an.
was soll ich Dir posten.
Solange Kassenmitarbeiter es leider nicht schwarz auf weiß haben, wird es immer total unterschiedlich gesehen und natürlich in der Praxis unterschiedlich umgesetzt. Jenes ist halt meine bescheidene Erfahrung, mehr nicht.
Von daher kommt es leider immer darauf an.
Hallo, ich hab mal wieder ein paar Fragen. Wie es scheint, hat die Kasse jetzt wegen ALG2-Bezug und der daraus resultierenden Versicherungspflicht mich ohne weiteres Druck machen wieder aufgenommen in die Solidargemeinschaft, jedenfalls kommen jetzt keine Kralle-Bögen mehr von der Kasse und ich denke das neue Rundschreiben ist auch bei meiner Kasse veröffentlich, so das ich mich mittlerweile sicher fühle das keine Nachzahlungen mehr kommen.
Natürlich will ich nicht ewig in ALG2 bleiben und habe mittlerweile einen 400€ Job, KK wird aber noch von der Arge bezahlt.
Nun habe ich morgen ein Vorstellungsgespräch für einen Fulltimejob, allerdings vorraussichtlich als Handelvertreter aber mit einem ordentlichen Fixum jeden Monat.
Wie läuft das nun mit der Krankenkasse wenn ich den Job annehme, da müsste ich mich ja freiwillig versichern. Ich will auch bei der jetztigen Kasse bleiben.
Geht das jetzt so einfach, wieivel Prozent vom Fixum wären das? Kann das zu Problemen führen bei der Kasse? Ich will keinesfalls den Status verlieren und würde lieber noch etwas weitersuchen nach einen sozialversicherungspflichtigen Fulltimejob, der ja auf jedenfall keine Probleme bereiten würde, da ja weiterhin eine Versicherungspflicht vorliegt.
Natürlich will ich nicht ewig in ALG2 bleiben und habe mittlerweile einen 400€ Job, KK wird aber noch von der Arge bezahlt.
Nun habe ich morgen ein Vorstellungsgespräch für einen Fulltimejob, allerdings vorraussichtlich als Handelvertreter aber mit einem ordentlichen Fixum jeden Monat.
Wie läuft das nun mit der Krankenkasse wenn ich den Job annehme, da müsste ich mich ja freiwillig versichern. Ich will auch bei der jetztigen Kasse bleiben.
Geht das jetzt so einfach, wieivel Prozent vom Fixum wären das? Kann das zu Problemen führen bei der Kasse? Ich will keinesfalls den Status verlieren und würde lieber noch etwas weitersuchen nach einen sozialversicherungspflichtigen Fulltimejob, der ja auf jedenfall keine Probleme bereiten würde, da ja weiterhin eine Versicherungspflicht vorliegt.
Alwinhat geschrieben:Hallo, ich hab mal wieder ein paar Fragen. Wie es scheint, hat die Kasse jetzt wegen ALG2-Bezug und der daraus resultierenden Versicherungspflicht mich ohne weiteres Druck machen wieder aufgenommen in die Solidargemeinschaft, jedenfalls kommen jetzt keine Kralle-Bögen mehr von der Kasse und ich denke das neue Rundschreiben ist auch bei meiner Kasse veröffentlich, so das ich mich mittlerweile sicher fühle das keine Nachzahlungen mehr kommen.
Natürlich will ich nicht ewig in ALG2 bleiben und habe mittlerweile einen 400€ Job, KK wird aber noch von der Arge bezahlt.
Nun habe ich morgen ein Vorstellungsgespräch für einen Fulltimejob, allerdings vorraussichtlich als Handelvertreter aber mit einem ordentlichen Fixum jeden Monat.
Wie läuft das nun mit der Krankenkasse wenn ich den Job annehme, da müsste ich mich ja freiwillig versichern. Ich will auch bei der jetztigen Kasse bleiben.
Geht das jetzt so einfach, wieivel Prozent vom Fixum wären das? Kann das zu Problemen führen bei der Kasse? Ich will keinesfalls den Status verlieren und würde lieber noch etwas weitersuchen nach einen sozialversicherungspflichtigen Fulltimejob, der ja auf jedenfall keine Probleme bereiten würde, da ja weiterhin eine Versicherungspflicht vorliegt.
Hallo Leute kann mir jemand was sagen bezüglich freiwilliger KV nach der "Rückkehr" in die Versicherungspflicht durch ALG2 seit Mai 2011. Das erste Vorstellungsgespräch war recht positiv und es wird wohl die nächste Woche ein entscheidenes zweites stattfinden, da würde ich gern wissen was das KV-technisch auf mich zukommt.
Für eine freiwillige Weiterversicherung bei Aufnahme hauptberuflicher Selbständigkeit sind in den letzten 5 Jahren 24 Monate offizielle GKV-Mitgliedschaft oder alternativ ununterbrochen 12 Monate GKV-Mitgliedschaft nötig. Beides ist im konkreten Fall vermutlich nicht erfüllt und eine freiwillige Weiterversicherung schiede damit aus.
In Betracht kommt, für eine Weiterversicherung bei Aufnahme der Selbständigkeit §5(1) Nr. 13 SGB V zu nutzen, da nach dem Ende des ALG2-Bezuges kein Anspruch auf eine andere Absicherung im Krankheitsfall besteht. Die Beiträge entsprechen denen bei freiwilliger Mitgliedschaft (je nach Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen regulär zwischen ca. 300 und 600 EUR monatlich).
In Betracht kommt, für eine Weiterversicherung bei Aufnahme der Selbständigkeit §5(1) Nr. 13 SGB V zu nutzen, da nach dem Ende des ALG2-Bezuges kein Anspruch auf eine andere Absicherung im Krankheitsfall besteht. Die Beiträge entsprechen denen bei freiwilliger Mitgliedschaft (je nach Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen regulär zwischen ca. 300 und 600 EUR monatlich).
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