Zuschuss zur Krankenversicherung

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Zuschuss zur Krankenversicherung

Beitragvon sailor1 » 14.08.2007, 12:32

Hallo,

seit Februar bekomme ich nun mein üppige Rente in Höhe von 380,- €
Doch die Krankenversicherung will von meinem Rententräger keine Beiträge. Statt dessen zwingt sie mich in eine freiwillige Mitgliedschaft und verlangt nun von mir 130,- € Beitrag/Monat, das sind weit über 30%.
Wenn ich 30€ weniger Rente bekäme hätte ich 100€ mehr :evil:
Meinen Widerspruch hat die Kasse bis heute nicht bearbeitet.

Kann ich da beim Sozialamt einen Zuschuss beantragen? Und wie ist das mit meiner Frau? Die verdient noch etwas und hat für die Altersvorsorge einen bescheidenen Betrag gespart. Wird das dann von dem Amt mit einbezogen?

Wo kann ich da Hilfe bekommen?

Danke und herzl. Gruß

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Beitragvon fwilke » 15.08.2007, 10:16

Hallo sailor1,

zur Beantwortung bitte ich noch Antworten auf folgende Fragen:
1.) was für eine Rente ist das?
2.) wenn es eine Altersrente ist, wie ist Ihr Status bzgl. der KV? Sind Sie freiwilliges Mitglied, Pflichtmitglied der KvdR?
3.) Welche sonstigen Einkünfte aus welchen Einkunftsarten haben Sie?

Frank Wilke

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Beitragvon sailor1 » 15.08.2007, 10:28

Hallo und guten Morgen,

also es handelt sich um eine berufsständische Rente der Bayerischen Architektenversorgung. Nach jahrelanger Arbeitslosigkeit habe ich mit 60 die vorgezogene Altersrente beantragt.

Bis dahin war ich über meine Frau familienversichert. Jetzt gelte ich als freiwilliges Mitglied.

Neben der "Rente" habe ich keine anderen Einkünfte, bemühe mich aber darum, bisher erfolglos.

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Beitragvon Rossi » 15.08.2007, 13:12

Tja, Sailor, deine Rente ist etwas zu hoch. Würde deine Rente den Betrag von 350,00 Euro monatlich nicht übersteigen, könntest Du dich bei deiner Holden familienversichern.

Ist aber leider nicht so. Du kannst dein Renteneinkommen jetzt noch ein wenig erhöhen, indem Du beim Rententräger einen Beitragszuschuss (§ 106 SGB VI) für diese freiwillige Krankenversicherung beantragst. Der Beitragszuschuss ist abhängig vom Beitragssatz der Krankenkasse, aber er dürfte bei ca. 22,00 - 30,00 Euro liegen.

Zahlst Du die freiwillige KV nicht, dann wird der Leistungsanspruch nach 2 Monaten gem. § 16 Abs. 3 a SGB V ruhend gestellt. Du bekommst nur noch in Notfällen Leistungen bei Krankheit.

Ob Ihr ein Anspruch auf Sozialhife habt, könnte man abklären lassen. Allerdings gilt hier das gesamte Einkommen und auch Vermögen von euch. Ein sog. Notgroschen - ist aber nicht viel - darf man durchaus haben.

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Beitragvon sailor1 » 15.08.2007, 16:04

Hi, danke Dir für die Antwort,

das war's dann also, selbst schuld wenn man eine so hohe Rente bekommt.

Einen Zuschuß gibt der Rententräger nicht, so etwas ist dort nicht vorgesehen. Ich werde mal einen Antrag stellen die Rente um 30€ zu kürzen, dann wäre ich über meine Holde versichert und hätte 100€ mehr in der Tasche.

Also 8% weniger vom Brutto ergäbe 40% mehr Netto!

Deutschland ist ein dolles Land.

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Beitragvon Rossi » 15.08.2007, 17:03

Langsam an Sailor,

wenn es sich um eine gesetzliche Altersversicherung handelt, sprich eine sog. Sozialleistung, dann bringt dieser Verzicht nix.

Hierfür hat der Gesetzgeber den § 46 SGB I geschaffen:

(1) Auf Ansprüche auf Sozialleistungen kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Leistungsträger verzichtet werden; der Verzicht kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.



(2) Der Verzicht ist unwirksam, soweit durch ihn andere Personen oder Leistungsträger belastet oder Rechtsvorschriften umgangen werden.


Tja, da haben auch andere schon viel früher gedacht, schlau zu sein.

Wie gesagt, nur dann, wenn es sich bei der Rente um eine Sozialleistung handelt.

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Beitragvon sailor1 » 15.08.2007, 17:37

Hi,

das ist ja das Problem, lt Krankenversicherung handelt es sich nicht um eine gesetzliche Alterssicherung, da nicht BFA.

Die Krankenversicherung schreibt: " Bei der Bayerischen Architektenversorgung handelt es sich um ein privates Rentenversicherungsunternehmen und nicht um eine gesetzliche Rentenversicherung" und " Dieser Versorgungsbezug ist jedoch nicht mit der Rentenzahlung aus der gesetzlichen Rentenversicherung gleichzusetzen"

Also doch kürzen lassen, bzw. verzichten??

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Beitragvon Rossi » 16.08.2007, 10:48

Oh weia, das wird aber jetzt interessant.

Anbei ein paar Kommentierungen zu § 46 SGB I:

Die Vorschrift bezieht sich allein auf den Verzicht von Sozialleistungen i.S.v. § 11. Verzicht kann sich dem Grunde nach sogar nur auf einen kraft Gesetzes zustehenden oder durch Verwaltungsakt festgestellten bestimmten Einzelanspruch als Erfüllungsanspruch (vgl. Komm. § 38) beziehen, weil erst bei einem zumindest dem Grunde nach entstandenen Anspruch ein Verzicht möglich ist.

Eine Umgehung von Rechtsvorschriften kann darin liegen, daß durch einen Teilverzicht auf Geldleistungsansprüche Einkommensgrenzen unterschritten werden sollen, um beitragsfrei Leistungen aus der Familienversicherung (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V) zu erhalten oder unter die Härtefallregelung (§§ 61, 62 SGB V) zu fallen.

Nicht von Abs. 2 erfaßt werden Verzichtserklärungen oder Erlaßverträge die nicht Sozialleistungen betreffen, z.B. arbeitsrechtliche oder beamtenrechtliche Ansprüche oder Verfahrensrechte. Andererseits schließt § 46 Abs. 2 die Unwirksamkeit eines Verzichts nach anderen Vorschriften nicht aus.

Eins ist klar, deine Rente ist keine Sozialleistung im Sinne des SGB.

Es kann natürlich sein, dass es im SGB V eine Spezialvorschrift für derartige Verzichte von privaten Rentenansprüche gibt. Dann wäre dieser Verzicht evtl. auch unwirksam.

Einfach mal die Krankenkasse stumpf fragen.

Wenn die KV nur mit § 46 SGB I um die Ecke kommt, dann dürftest Du - meines Erachtens - gute Karten haben.

Viel Spass!!

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Beitragvon sailor1 » 16.08.2007, 12:35

danke Dir, werde jetzt die Kasse mal anschreiben. Ich werde hier berichten wie es weitergeht.

herzl. Gruß

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Beitragvon sailor1 » 21.08.2007, 14:54

Hallo,

da bin ich wieder und mehr als verwirrt.

Von der Krankenkasse habe ich Post bekommen und die haben mir auf Grund der Ankündigung des Rententeilverzichtes einen Antrag auf Familienversicherung geschickt. :D

Dann Anruf bei der Bayerischen Architektenversorgung und Frage wie ich den Verzicht erklären soll. UNd nun die Auskubft des Abteilungsleiters: Dasgeht bei uns nicht, keine rechtliche Handhabe, ich könne da auf rein gar nichts verzichten? :?:

Ich solle mal prüfen ob ich das nicht anders regeln kann, Abtretung oder so? Er habe zwar Verständnis für mich, aber er könne mir da nicht helfen?

Stimmt das, kann ich da wirklich nix machen??

herzl. Gruß

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Beitragvon Rossi » 21.08.2007, 17:09

Jepp, iss doch klasse.

Jetzt muss du hart bleiben und den Abteilungsleiter mal höflich bitten, für diese Auskunft eine Rechtsgrundlage zu benennen. Tja, gibt es in anderen Sozialleistungsbereichen leider auch. Entweder bekommt man die Leistung, oder man verzichtet ganz darauf. Ein Teilverzicht ist vielfach nicht möglich. Aber es kommt einzig und allein darauf an, was in den Bestimmungen steht!

Nach welcher Rechtsgrundlage wird denn die Altersversorgung gewährt?

Eine Abtretung, um beispielsweise dann unter 350,00 Euro zu kommen, hilft nicht viel weiter. Im Bereich der Familienversicherung wird der Zahlbetrag der Rente berücksichtigt. Und der beträgt bei Dir 380,00 Euronen!!!

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Beitragvon sailor1 » 21.08.2007, 17:25

danke für die wie immer schnelle Antwort. :D

werde das sofort schriftlich anfordern und mich wieder melden.

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Beitragvon Rossi » 22.08.2007, 08:31

Also ich würde der Bayrischen Architektenversorgung einen netten Brief schreiben indem Du ab sofort auf monatlich 35,00 Euro der Rente verzichtest. Die Verzicht soll jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden können.

Als Begründung würde ich unter anderem auch schreiben, dass die Mitarbeiter so nett sind und du daher auf 35,00 Euro verzichtest. Dieser Betrag kann für das interne Betriebsfest verwendet werden, um so die Motivation der Mitarbeiter aufrecht zu erhalten. :roll:

Sofern ein Teilverzicht nicht möglich ist, bittest du explizit um eine substantivierter Ablehnung mit Angabe der Rechtsgrundlage.

Viel Spass

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Beitragvon sailor1 » 23.08.2007, 17:17

Habe gerade einen Anruf aus Bayern erhalten. Der freundliche Mitarbeiter sagte mir, dass ich nicht verzichten könne. Als ich ihn bat mir die Rechtsgrundlage zu benennen sagte er dass er keine kenne, aber auch keine für einen Verzicht. Ohne Rechtsgrundlage sei kein Verzicht möglich.

Als ich auf eine schriftliche Antwort bestand hat er mir geantwortet, dass er die Sache nun an die Rechtsabteilung weitergeben werde. Mal sehen wie das weiter geht, ist ja richtig spannend.

Jetzt muß ich mich bei meiner Versicherung melden, habe da nur bis 31.08 Zeit um mich neu anzumelden. Ich werde nun die Familienversicherung beantragen und als Verdienstbescheinigung den Rentenbescheid mit meiner Verzichtserklärung beilegen.

Ich berichte weiter,

Rossi
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Beitragvon Rossi » 24.08.2007, 08:27

Nun denn, lustig lustig trallala!!!!

Da kann man mal sehen, es wird einfach stumpf etwas behauptet und ne Rechtsgrundlage hat man dafür aber nicht sofort parat.

Jetzt muss sich der hochbezahlte Volljurist die Klamotte erst einmal reinziehen.

Hast Du denn die freiwillige KV schon gekündigt?

Wenn Du eine Kündigung zum 31.08.2007 ausgesprochen hast und Dein Versicherungsschutz ab dem 01.09.2007 nicht anderweitig sichergestellt ist, dann bist Du schwups wieder versichert. Allerdings nicht freiwillig, sondern pflichtversichert gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Der Beitrag ist gleich!!!


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