seit 1999 nicht krankenversichert
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
seit 1999 nicht krankenversichert
Hallo Forum,
bis zum Jahr 1999 war ich freiwillig in einer gesetzlichen KV (BKK) versichert.
Seither bin ich bis zum heutigen Tag in keiner KV.
Ab dem 01.01.2012 habe ich einen Vertrag als Technischer Angestellter, und muß mich damit in einer GKV versichern. Vermutlich ist der Rechtsnachfolger der damaligen BKK zustänig, oder?.
Kann mir jemand eine konkrete Auskunft geben, was zu tun ist und womit ich rechnen muß. Ob ich mit hohen Nach-/Strafzahlungen zu rechnen habe.
Schöne Grüße
Quasimo
bis zum Jahr 1999 war ich freiwillig in einer gesetzlichen KV (BKK) versichert.
Seither bin ich bis zum heutigen Tag in keiner KV.
Ab dem 01.01.2012 habe ich einen Vertrag als Technischer Angestellter, und muß mich damit in einer GKV versichern. Vermutlich ist der Rechtsnachfolger der damaligen BKK zustänig, oder?.
Kann mir jemand eine konkrete Auskunft geben, was zu tun ist und womit ich rechnen muß. Ob ich mit hohen Nach-/Strafzahlungen zu rechnen habe.
Schöne Grüße
Quasimo
Boah, iss ja heftig!
Erneut so ein unversicherte Schäfchen, welches seit dem 01.04.2007 durch die Gegend rennt.
Zitat:
Ein klares Nein!
Es gibt hierzu leider noch keine konkreten Vorgaben von irgendwelchen vorgesetzten Dienststellen der GKV.
Jede GKV sieht es total unterschiedlich und betreibt in der Praxis total unterschiedliche Praktiken.
Leider kommt es jetzt darauf an, an welche Kasse und welchen Sachbearbeiter Du im Einzelfall bei der Kasse landest.
Viel Erfolg!
Erneut so ein unversicherte Schäfchen, welches seit dem 01.04.2007 durch die Gegend rennt.
Zitat:
Kann mir jemand eine konkrete Auskunft geben, was zu tun ist und womit ich rechnen muß. Ob ich mit hohen Nach-/Strafzahlungen zu rechnen habe.
Ein klares Nein!
Es gibt hierzu leider noch keine konkreten Vorgaben von irgendwelchen vorgesetzten Dienststellen der GKV.
Jede GKV sieht es total unterschiedlich und betreibt in der Praxis total unterschiedliche Praktiken.
Leider kommt es jetzt darauf an, an welche Kasse und welchen Sachbearbeiter Du im Einzelfall bei der Kasse landest.
Viel Erfolg!
Hallo,
ich sehe da eher kein Problem - mit Eintritt der
Versicherungspflicht muss die gewählte Krankenkasse eine Mitgliedschaft herstellen.
Natürlich wird die Kasse fragen wo man die letzten Monate (18) versichert war - und wenn dann wahrheitsgemäß ausgeführt wird, dass man eben nicht krankenversichert war - was will die Kasse machen , wenn es keine letzte Kasse (mehr) gibt.
Gruss
Czauderna
ich sehe da eher kein Problem - mit Eintritt der
Versicherungspflicht muss die gewählte Krankenkasse eine Mitgliedschaft herstellen.
Natürlich wird die Kasse fragen wo man die letzten Monate (18) versichert war - und wenn dann wahrheitsgemäß ausgeführt wird, dass man eben nicht krankenversichert war - was will die Kasse machen , wenn es keine letzte Kasse (mehr) gibt.
Gruss
Czauderna
Mir wurde erklärt, dass ich mich, da ich ja bis 1999 bei einer gesetzlichen Kasse versichert war, auch wieder an diese wenden müsse.
Stimmt das, auch wenn es sich um eine freiwillige Versicherung gehandelt hat.
@ Rossi
bezieht sich das klare Nein auf die Strafzahlung oder auf die Möglichkeit einer konkreten Auskunft?
Vielen Dank!
Quasimo
Stimmt das, auch wenn es sich um eine freiwillige Versicherung gehandelt hat.
@ Rossi
bezieht sich das klare Nein auf die Strafzahlung oder auf die Möglichkeit einer konkreten Auskunft?
Vielen Dank!
Quasimo
Die zuständige GKV bezieht sich nun auf den §5 Abs. 3a und sagt sie dürften mich nicht aufnehmen, da ich das 55. Lebensjahr vollendet habe. Simmt das so?
"(3a) Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren. Der Voraussetzung nach Satz 2 stehen die Ehe oder die Lebenspartnerschaft mit einer in Satz 2 genannten Person gleich."
Grüße aus Köln!
Quasimo
"(3a) Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren. Der Voraussetzung nach Satz 2 stehen die Ehe oder die Lebenspartnerschaft mit einer in Satz 2 genannten Person gleich."
Grüße aus Köln!
Quasimo
vorherigen Eintrag ergänzt:
Die zuständige GKV bezieht sich nun auf den §6 Abs. 3a und sagt sie dürften mich nicht aufnehmen, da ich das 55. Lebensjahr vollendet habe. Simmt das so?
(3a) Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren. Der Voraussetzung nach Satz 2 stehen die Ehe oder die Lebenspartnerschaft mit einer in Satz 2 genannten Person gleich. Satz 1 gilt nicht für Personen, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 versicherungspflichtig sind.
Liest man den letzten Satz, und schaut dort nach:
§ 5 Abs. 1
Versicherungspflichtig sind
Nr. 13:
Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und
a) zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder
b) bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversichert waren, es sei denn, dass sie zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehören oder bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätten.
Jetzt verstehe ich gar nichts mehr.......
Quasimo
Die zuständige GKV bezieht sich nun auf den §6 Abs. 3a und sagt sie dürften mich nicht aufnehmen, da ich das 55. Lebensjahr vollendet habe. Simmt das so?
(3a) Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren. Der Voraussetzung nach Satz 2 stehen die Ehe oder die Lebenspartnerschaft mit einer in Satz 2 genannten Person gleich. Satz 1 gilt nicht für Personen, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 versicherungspflichtig sind.
Liest man den letzten Satz, und schaut dort nach:
§ 5 Abs. 1
Versicherungspflichtig sind
Nr. 13:
Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und
a) zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder
b) bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversichert waren, es sei denn, dass sie zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehören oder bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätten.
Jetzt verstehe ich gar nichts mehr.......
Quasimo

ist eine Laien auch schwer, solche gesetzlichen Vorschriften zu verstehen.
gehen wir mal chronologisch vor.
1999 aus der GKV raus.
Nicht gesetzlich und nicht privat versichert seit diesem Zeitpunkt.
jetzt kommt der 01.04.2007. Für alle, die zuletzt gesetzlich versichert waren (warst Du ja, da nach 1999 auch nicht privat versichert)
besteht ab 01.04.2007 eine Versicherungspflicht nach § 5 Abs 1 Nr. 13 SGB V.
Genau für diese Regelung besteht im Rahmen des § 6 SGB V, dort den Satz 2 lesen eben KEINE Ausschluss wegen der Altersgrenze.
Oder anders gesagt: die Versicherungsfreiheit (also das Nichtversichertsein) gilt nicht für die Vorschrift des § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V.
FAZIT: ab 01.04.2007 BIST Du versicherungspflichtig; auch wenn Du es noch nicht weißt oder wusstest.
Weiter geht es:
Jetzt kommt die Beschäftigung an 01.01.2012.
UND genau darüber und nur darüber hast Du wohl mit Deiner KK gesprochen. Die gucken in ihrem Computer. Sehen Dich dort nicht als Versicherten in den letzten 5 Jahren und wahrscheinlich (so müsste es sein) warst Du in den letzten 5 Jahren auch noch mindestens die Hälfte davon (also 2,5) Jahre selbstständig.
Dann kam die Antwort: KEINE Versicherungspflicht wegen § 6 ABs. 3 a sGB V.
ABER sieht man das Zusammenspiel von der ab 01.04.2007 bestehenden Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V MUSS man eindeutig zum Schluss kommen, dass
Du ja in den letzten 5 Jahren nicht unversichert warst.
Und eben deswegen besteht bei Dir ab 01.01.2012 auch in der Beschäftigung Versicherungspflicht (bei 401 EUR bis 4237,50 EUR mtl).
Wenn Du es nicht verstehen solltest, lies es Deiner KK einfach vor.
gehen wir mal chronologisch vor.
1999 aus der GKV raus.
Nicht gesetzlich und nicht privat versichert seit diesem Zeitpunkt.
jetzt kommt der 01.04.2007. Für alle, die zuletzt gesetzlich versichert waren (warst Du ja, da nach 1999 auch nicht privat versichert)
besteht ab 01.04.2007 eine Versicherungspflicht nach § 5 Abs 1 Nr. 13 SGB V.
Genau für diese Regelung besteht im Rahmen des § 6 SGB V, dort den Satz 2 lesen eben KEINE Ausschluss wegen der Altersgrenze.
Oder anders gesagt: die Versicherungsfreiheit (also das Nichtversichertsein) gilt nicht für die Vorschrift des § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V.
FAZIT: ab 01.04.2007 BIST Du versicherungspflichtig; auch wenn Du es noch nicht weißt oder wusstest.
Weiter geht es:
Jetzt kommt die Beschäftigung an 01.01.2012.
UND genau darüber und nur darüber hast Du wohl mit Deiner KK gesprochen. Die gucken in ihrem Computer. Sehen Dich dort nicht als Versicherten in den letzten 5 Jahren und wahrscheinlich (so müsste es sein) warst Du in den letzten 5 Jahren auch noch mindestens die Hälfte davon (also 2,5) Jahre selbstständig.
Dann kam die Antwort: KEINE Versicherungspflicht wegen § 6 ABs. 3 a sGB V.
ABER sieht man das Zusammenspiel von der ab 01.04.2007 bestehenden Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V MUSS man eindeutig zum Schluss kommen, dass
Du ja in den letzten 5 Jahren nicht unversichert warst.
Und eben deswegen besteht bei Dir ab 01.01.2012 auch in der Beschäftigung Versicherungspflicht (bei 401 EUR bis 4237,50 EUR mtl).
Wenn Du es nicht verstehen solltest, lies es Deiner KK einfach vor.
Genau
Hallo Heinrich,
Danke für Deinen Versuch es mir, einem Laien zu erklären. Ist aber ja auch recht komplex!
Habe das auch so gelesen und verstanden, aber bevor ich mich morgen weiter rumstreite, noch einmal zur Klarstellung:
Gruß aus Köln
Quasimo
Danke für Deinen Versuch es mir, einem Laien zu erklären. Ist aber ja auch recht komplex!
Habe das auch so gelesen und verstanden, aber bevor ich mich morgen weiter rumstreite, noch einmal zur Klarstellung:
- - Bis 99 war ich freiwillig in der GKV versichert, nicht Pflichtversichert. Macht das einen Unterschied?
- Zitat
"Genau für diese Regelung besteht im Rahmen des § 6 SGB V, dort den Satz 2 lesen eben KEINE Ausschluss wegen der Altersgrenze."
Hier meinst Du doch sicher den Satz 3: "Satz 1 gilt nicht für Personen, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 versicherungspflichtig sind.", oder ?
Gruß aus Köln
Quasimo
Das macht keinen Unterschied, Quasimo.
heinrich hat Recht, deine KK liegt daneben.
Wahrscheinlich fällt der Groschen, wenn du es ihnen so vorliest wie empfohlen. Wenn nicht, wollen sie Dich nicht versichern, obwohl sie müssen.
Bleib dran. Lies es notfalls dem Vorgesetzten des dann beratungsresistenten Sachbearbeiters vor. Dann fällt dessen Groschen hinterher, wenn du nicht mehr dabei bist ...
Gruß von
Gerhard
heinrich hat Recht, deine KK liegt daneben.
Wahrscheinlich fällt der Groschen, wenn du es ihnen so vorliest wie empfohlen. Wenn nicht, wollen sie Dich nicht versichern, obwohl sie müssen.
Bleib dran. Lies es notfalls dem Vorgesetzten des dann beratungsresistenten Sachbearbeiters vor. Dann fällt dessen Groschen hinterher, wenn du nicht mehr dabei bist ...
Gruß von
Gerhard
Jooh
Zitat:
Versicherungspflicht ja, dann aber auch rückwirkend zum
01.04.2007 und alle Beiträge nachzahlen.
Jenes ist die Standartauskunft der Kassen!
Ich habe es in diesem Forum schon zig mal eingestellt. Es war der Fall von Sabine. Sie bekam auch diese Auskunft. Danach begann die Maschinirie der Kasse; die Kanone wurde herausgeholt und es wurde auf einen Spatzen geschossen.
Sabine konnte sich erfolgreich gegen die Praxis der Kasse wehren. Sie hat fast in allen Punkten der Kasse gezeigt wo der Hammer hängt.
Zitat:
Versicherungspflicht ja, dann aber auch rückwirkend zum
01.04.2007 und alle Beiträge nachzahlen.
Jenes ist die Standartauskunft der Kassen!
Ich habe es in diesem Forum schon zig mal eingestellt. Es war der Fall von Sabine. Sie bekam auch diese Auskunft. Danach begann die Maschinirie der Kasse; die Kanone wurde herausgeholt und es wurde auf einen Spatzen geschossen.
Sabine konnte sich erfolgreich gegen die Praxis der Kasse wehren. Sie hat fast in allen Punkten der Kasse gezeigt wo der Hammer hängt.
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