Tarifwechsel bei der ARAG nur mit Dienstleister möglich?

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

hansen
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 18.12.2011, 17:08

Tarifwechsel bei der ARAG nur mit Dienstleister möglich?

Beitragvon hansen » 18.12.2011, 17:40

Durch eine neuerliche Tariferhöfung bei der ARAG (neu 578 Euro, +10 %) muss ich mich zwangsläufig mit Alternativen beschäftigen. So habe ich auch das Forum gefunden. Ich stelle mich euch gern vor: Ich bin 50 Jahre alt, angestellt und verdiene knapp über der Einkommensgrenze ca. 54 ??? Euro.

Meine Sorgen sind den erfahrenen Forum-Profis garantiert nicht unbekannt. Die ARAG befindet sich seit Jahren in einer Phase der Preistreiberei für die Versicherten. Dem bin ich vor Jahren durch 10% Eigenanteil-Übernahme begegnet. Noch höhere Eigenanteile bedeuten jetzt nur noch eine Entlastung des Arbeitgebers, für den ich dann die Kosten übernehmen würde.

Also befasse ich mich mit Alternativen und bin beispielsweise auf den Dinstleister Wi**e gestoßen. Die wollen, wir hier schon in anderen Beiträgen zitiert, acht Monatseinsparungen Honorar haben und differenzieren auch nicht zwischen Einsparung des Versicherten und des Arbeitgebers. Der Versicherte trägt die Einsparung, und fertig ist das.

Was ich mich angesichts dieser Kosten frage: Warum gelingt es mir als Versicherter nicht, in einen anderen ARAG Tarif bei vergleichbaren Leistungen, aber mit geringeren Kosten zu kommen, die ja den jungen Zugängen in der Versicherung offenkundig angeboten werden? Denn genau darauf, so die Aussage von Wi**e, beruht das Erfolgsgeheimnis des Dienstleisters, die auch bei älteren Versicherten Einsparungen von z.B 600 Euro zu 300 Euro in Aussicht stellen
Soweit zum Problem, dass mir mit Blick auf die 55-Jahre-Altersgrenze (Wechsel zu GKV) und der späteren Rente immer mehr zu schaffen macht. Habt ihr vielleicht Ratschläge zum richtigen Vorgehen?
Herzlichen Dank vorab und allen eine gesegnete Adventszeit.

Dipling
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1005
Registriert: 13.02.2009, 16:24

Beitragvon Dipling » 18.12.2011, 18:53

Das Tarifwechselrecht ist klar geregelt. Der Versicherte hat einen gesetzlichen Anspruch auf einen Tarifwechsel. Gleichwohl stellen sich viele PKVen -widerrrechtlich- aufgrund der entstehenden Einnahmenverluste erst mal quer. Wer seine Rechte kennt, kann den Tarifwechsel dennoch in der Regel selbst durchsetzen:

Rechtsgrundlage: § 204 VVG:

"(1) Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser
1.
Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt; soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen; der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlages und einer Wartezeit dadurch abwenden, dass er hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart;..."

Weigert sich die PKV, sind m.E. folgende außergerichtliche Maßnahmen zielführend:

1. Sachverhalt direkt an den Vorstand der PKV schreiben. Auch darauf hinweisen, dass eine Beschwerde bei der BaFin (siehe unten) erfolgt.

2. Beschwerde beim Ombudsmann für die PKV
http://www.pkv-ombudsmann.de/ihre-besch ... inreichen/


3. Beschwerde bei der BaFin
http://www.bafin.de/cln_152/nn_723750/D ... __nnn=true

Falls dies alles nicht hilft, bleibt der Rechtsweg. "Tarifwechselgebühren" u.ä. sind übrigens unzulässig.

hansen
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 18.12.2011, 17:08

Beitragvon hansen » 20.12.2011, 08:57

@Dipling und alle anderen,

herzlichen Dank für die schnelle und richtungsweisende Antwort. Woher erfahre ich nun aber, welche Tarife zur Auswahl stehen und ob die für mich passen? Die Versicherung dürfte das ja eher nicht so kooperativ sein, oder?

Dipling
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1005
Registriert: 13.02.2009, 16:24

Beitragvon Dipling » 20.12.2011, 12:39

Siehe z.B. die zunächst anonymen und vor allem für Neukunden vorgesehenen online-Rechner auf der ARAG-Webseite. Grundsätzliche Wahl zwischen "Komfort" und "Premium", dann weiter unterteilt nach Selbstbeteiligung, Krankentagegeld usw.

http://www.arag.de/jap_neu/fp/controlle ... variante=1

Je nachdem.wie lange der bisherige PKV-Vertrag bei der ARAG schon bestand bzw. wie hoch die bereits aufgebauten Altersrückstellungen sind, ist der tatsächlich zu zahlende Beitrag im neuen Tarif deutlich niedriger als im online-Rechner angegeben.

hansen
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 18.12.2011, 17:08

Beitragvon hansen » 23.12.2011, 00:14

Moin Dipling,

diesem Link bin ich nachgegangen, allerding kenne ich derzeit nicht die Summen der aktuellen Rückstellungen. Aber das werde ich erfragen, dann sollte sich ein realistisches Bild ergeben.
Ich hatte auch ein Gespräch mit der ARAG, in dem mir versichert wurde , dass es keine günstigeren Paralleltarife für Neueinsteiger geben würde.

Die ARAG-Angebote zum Tarifwechsel beschränken sich daher einzig auf Leistungseinbuße bzw. Basistarif oder eben Erhöhung des Eigenanteils. Gewarnt wurde ich vor einem Basistarif auf GKV-Niveau, eben wegen der Gesundheitsüberprf. bei späteren Tarifen mit besserem Versicherungsschutz. Richtigerweise wurde auch darauf verwiesen, dass GKV ab 2012 noch 10 Euro mehr an Höchstbetrag verlngt, als ich dies 2012 zahlen mussl.

Aber das muss mich ja nicht abhalten, trotzdem bessere Tarife anzustreben.

Was hältst Du von dieser Argumentation?

Dipling
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1005
Registriert: 13.02.2009, 16:24

Beitragvon Dipling » 23.12.2011, 10:34

Ein Wechsel in den Basistarif wäre in dieser Situation in der Tat nicht sinnvoll.

Ein Discounter ist die ARAG auch für Neukunden nicht. Aber dennoch liegt z.B. der Komforttarif für Männer des Jg. 1961, 600 EUR SB schon ohne Berücksichtigung der Altersrückstellungen (und ohne Risikozuschläge) unter dem aktuell gezahlten Beitrag.
Mit Berücksichtigung der bereits gebildeten Altersrückstellungen ist eine deutliche Beitragsersparnis m.E. offensichtlich und die Aussage der ARAG ("keine günstigeren Tarife für Neueinsteiger") so wohl nicht zutreffend. Es ist jedoch noch zu prüfen, wie sich die Leistungen im Vergleich zum bisherigen Tarif verändern.


Zurück zu „Allgemeines PKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 8 Gäste