Sei doch froh das die Regelung so ist, das ist halt der Unterschied zwischen Freiwillig und Pflichtversichert.
Ich frag mich bei wem der Sozialneid durchschimmert, ich beschwer mich nicht, oder?
Gruss Olaf
Kein Abzug von Tilgungsleistungen bei Einkünften aus VuV
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dr.kuwano hat geschrieben:Sei doch froh das die Regelung so ist, das ist halt der Unterschied zwischen Freiwillig und Pflichtversichert.
Da die freiwillige Versicherung den doppelten Beitrag kostet (bei weniger Einkommen!) ist das ja wohl so eine Art Sponsoring für die Pflichtversicherten?
Im übrigen so freiwillig wie es der Begriff glauben machen will bin ich ja auch nicht versichert: Eine private KV wird bei mehreren Kindern und insgesamt 7 familienversicherten Personen irgendwann unbezahlbar.
So viel zum Begriff "freiwillig".
Sorry, wenn ich das nochmals vorziehe.
Immerhin hab ich es geschafft nun gut 1/4 Jahr mit einem Einkommen weit unter dem gesetzlichen Mindestsatz zu leben. Etwa die Hälfte meines Einkommens frißt unverändert die Krankenkasse.
Nun hab ich gelesen, dass niemand unter den gesetzlichen Mindestsatz hinaus ausgeplündert werden darf.
Ich bin der Auffassung, dass sich meine Krankenkasse rechtswidrig an meinem verfassungsmäßig garantierten Mindesteinkommen bereichert.
Also eine Verfassungsklage kann und werde ich nicht führen. Aber was hat unser Bundespräsi vor ein paar Tagen in seiner Entschuldigungsrede gesagt:
- Was Recht ist muß nicht richtig sein!
Gibts eine praktikablere Lösung für mich, wie das was hier schon genannt wurde?
Immerhin hab ich es geschafft nun gut 1/4 Jahr mit einem Einkommen weit unter dem gesetzlichen Mindestsatz zu leben. Etwa die Hälfte meines Einkommens frißt unverändert die Krankenkasse.
Nun hab ich gelesen, dass niemand unter den gesetzlichen Mindestsatz hinaus ausgeplündert werden darf.
Ich bin der Auffassung, dass sich meine Krankenkasse rechtswidrig an meinem verfassungsmäßig garantierten Mindesteinkommen bereichert.
Also eine Verfassungsklage kann und werde ich nicht führen. Aber was hat unser Bundespräsi vor ein paar Tagen in seiner Entschuldigungsrede gesagt:
- Was Recht ist muß nicht richtig sein!
Gibts eine praktikablere Lösung für mich, wie das was hier schon genannt wurde?
Es wurden bereits alle Möglichkeiten aufgezeigt.
Bei insgesamt 7 kostenlos familienversicheten Personen würde ich auch nicht von einem "Sponsoring der Pflichtversicherten" reden, wenn dann im konkreten Fall im Gegenteil. Die entsprechenden monatlichen Beiträge für eine PKV lägen deutlich im 4-stelligen Bereich.
Eine Mieterhöhung aufgrund hoher Krankenkassenbeiträge ist selbstverständlich unzulässig; Basis für eine Mieterhöhung ist allein die ortsübliche Vergleichsmiete und das auch noch unter Berücksichtigung der sog. Kappungsgrenzen.
Bei insgesamt 7 kostenlos familienversicheten Personen würde ich auch nicht von einem "Sponsoring der Pflichtversicherten" reden, wenn dann im konkreten Fall im Gegenteil. Die entsprechenden monatlichen Beiträge für eine PKV lägen deutlich im 4-stelligen Bereich.
Eine Mieterhöhung aufgrund hoher Krankenkassenbeiträge ist selbstverständlich unzulässig; Basis für eine Mieterhöhung ist allein die ortsübliche Vergleichsmiete und das auch noch unter Berücksichtigung der sog. Kappungsgrenzen.
Dipling hat geschrieben:Bei insgesamt 7 kostenlos familienversicheten Personen würde ich auch nicht von einem "Sponsoring der Pflichtversicherten" reden, wenn dann im konkreten Fall im Gegenteil.
Die Betrachtung hier "Kinder als Kostenfaktor" läßt ja wieder tief blicken.
Ich bin zwar kein Fan von diesem Herrn Sarrazin. Aber in diesem Punkt hat er ganz sicher Recht: "Deutschland macht sich weg" hieß sein Buch, wenn ich das recht in Erinnerung habe?
Dipling hat geschrieben:Eine Mieterhöhung aufgrund hoher Krankenkassenbeiträge ist selbstverständlich unzulässig; Basis für eine Mieterhöhung ist allein die ortsübliche Vergleichsmiete.
Ist zwar o.T. hier: Aber Mieterhöhungen nach Vergleichsmietenverfahren ist m.E. ein von Juristen erfundener Unfug. Damit soll ein sozialer Zweck zur Niedrighaltung der Wohnungsmieten errreicht werden (zu Lasten der Vermieter) Führt regelmäßig zu langwierigen Streitigkeiten, weil es ja sehr oft keine genau vergleichbaren Wohnungen gibt. (Mieter steht als der sozial Schwächere unter dem besonderen Schutz des Gesetzgebers, steht irgendwo im Vorwort zum Mietgesetz)
Meine Verträge enthalten seit über 30 Jahren sog. Indexklauseln mit Anbindung an den Lebenshaltungskostenindex. Ich kann damit problemlos und rechtssicher erhöhen, muß es aber nicht.
Wenn ichs nicht brauche ist mir ein zufriedener Mieter mehr wert, wie eine nach oben ausgereizte Mieteinnahme.
Und Fakt dabei bleibt, dass unsere Krankenkassen mit ihrer Beitragsgestaltung die Preise und die Inflation nach oben treiben. Bedingt schon durch den riesen Verwaltungsapparat, wo ja nur Papier und Bits bewegt werden, aber nichts produziert wird.
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