Hallo,
folgdene Frage:
Versicherter wechselt aufgrund beruflicher Weiterbildung zum 1.9. vom Volltarif in Studententarif, erhält aufgrund der Feistellung keinen Lohn mehr.
Nachgehender Versicherungsschutz besteht demnach bis zum 1.10.
Aufgrund Erkrannkung nicht in der Lage Weiterbildung zu machen, d.h. Arbeitsunfähig. Erkrankung tritt innerhalb des nachgehenden Versicherungsschutzes ein.
Versicherter meldet dies der Versicherung aber erst nach dem 1.10., also
ausserhalb des bestehenden nachgehenden Versicherungsschutzes.
Kann er trotzdem Krankentagegeld beziehen, da die Erkrankung innerhalb des Versicherungsschutzes eingetreten ist, dies der Versicherung aber zu spät gemeldet hat?
Gruß
INFLAMEZ
Unbezahlter Urlaub, nachgehender Versicherungsschutz KTG
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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KTG-Beiträge auch im Studententarif gezahlt
Hallo,
grundsätzlich kann ich dies vollkommen nachvollziehen.
Habe einmal gegoogelt. Keine Versicherung bietet derartiges an.
In diesem konkreten Fall jedoch anders.
Es wurde vom Volltarif mit KTG in Studenttarif gewechselt, im Studentarif war auch ein Beitrag zum KTG mitinbegriffen, d.h. theoretisch versichert.
Auf Nachfrage beim Versicheurngsvertreter wurde ebenfalls bestätigt, dass durch den Wechsel in den Studentarif keine Leistungsänderung einhergeht, also Leistungen wie im Volltarif.
Nun ist der Verischerungsfall eingetreten, d.h. Versicherter krank. (langer Zeitraum)
PKV wimmelt ab und kündigt Krankentagegeldversicherung und will bisher gezahlte Beiträge dazu rückerstatten.
Was meint Ihr?
Gruß
INFLAMES
grundsätzlich kann ich dies vollkommen nachvollziehen.
Habe einmal gegoogelt. Keine Versicherung bietet derartiges an.
In diesem konkreten Fall jedoch anders.
Es wurde vom Volltarif mit KTG in Studenttarif gewechselt, im Studentarif war auch ein Beitrag zum KTG mitinbegriffen, d.h. theoretisch versichert.
Auf Nachfrage beim Versicheurngsvertreter wurde ebenfalls bestätigt, dass durch den Wechsel in den Studentarif keine Leistungsänderung einhergeht, also Leistungen wie im Volltarif.
Nun ist der Verischerungsfall eingetreten, d.h. Versicherter krank. (langer Zeitraum)
PKV wimmelt ab und kündigt Krankentagegeldversicherung und will bisher gezahlte Beiträge dazu rückerstatten.
Was meint Ihr?
Gruß
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ohne Akteneinsicht und Glaskugel uber hören sagen von dritten sehr Schwierig.
Um Sicher zu gehen wir reden von der privaten Krankenversicherung. Und wir reden davon das der Student während der Studienzeit auch Krankentagegeld Anspruchsberechtigt war!
Also ähnlich eines Werkstudenten ein Einkommen für die Dauer des Studiums hatte.
Dann bitte die Abwimmelung der PKV einstellen.
Gruß
Um Sicher zu gehen wir reden von der privaten Krankenversicherung. Und wir reden davon das der Student während der Studienzeit auch Krankentagegeld Anspruchsberechtigt war!
Also ähnlich eines Werkstudenten ein Einkommen für die Dauer des Studiums hatte.
Dann bitte die Abwimmelung der PKV einstellen.
Gruß
Hallo,
ja, es handelt sich um eine PKV mit Krankentagegeldvericherung.
Der Vericherte wurde von seinem Hauptarbeitgeber, bei dem er 5 Jahre bescähtigt war für eine Weiterbildung freigetellt.
Für seine Weiterbildungmaßnahme wurde dann in einen Studtentarif gewechselt, ebeno eine Krankentagegeldvericherung, wofür auch Beiträge gezahlt wurden.
Um die Weiterbildung zu finanzieren hatte sich der Versicherte extra eine Nebenbeschäftigung geucht, ein Arbeitsvertrag wurde für die Zeit der Weiterbildung abgechlossen.
Aufgrund der Erkrankung kann der Vericherte die Arbeitstelle nicht antreten.
GRuß
INFLAMES
ja, es handelt sich um eine PKV mit Krankentagegeldvericherung.
Der Vericherte wurde von seinem Hauptarbeitgeber, bei dem er 5 Jahre bescähtigt war für eine Weiterbildung freigetellt.
Für seine Weiterbildungmaßnahme wurde dann in einen Studtentarif gewechselt, ebeno eine Krankentagegeldvericherung, wofür auch Beiträge gezahlt wurden.
Um die Weiterbildung zu finanzieren hatte sich der Versicherte extra eine Nebenbeschäftigung geucht, ein Arbeitsvertrag wurde für die Zeit der Weiterbildung abgechlossen.
Aufgrund der Erkrankung kann der Vericherte die Arbeitstelle nicht antreten.
GRuß
INFLAMES
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