Gesetzliche KV: 1-Monat Übergangszeit zwischen 2 Jobs

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Runner29
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Gesetzliche KV: 1-Monat Übergangszeit zwischen 2 Jobs

Beitragvon Runner29 » 21.08.2007, 02:56

Hallo,

ich habe folgende Frage: Derzeit bin ich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert (allerdings insgesamt weniger als 12 Monate) und werde mein derzeitigen Arbeitsplatz zum 31. August 2007 verlassen. Da ich ab 1. Oktober 2007 bereits eine neue Stelle habe, bin ich lediglich den ganzen September ohne versicherungspflichtigen Job.

Unter der Annahme, dass ich im September kein Arbeitslosengeld I/II bekomme: wie bin ich in diesem Fall in der gesetzlichen Versicherung in der 1-monatigen Übergangszeit versichert?

- Greift für den September die 1-Monats-Regelung des § 19 Abs. 2 SGB, sofern ich im September kein Einkommen erziele? (handelt es sich bei dem 1-Monatigen Leistungsanspruch nach § 19 Abs. 2 SGB überhaupt um einen vollwertigen Krankenversicherungsschutz?)

- Oder könnte ich mich alternativ für den Monat September freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, obwohl ich insgesamt weniger als 12 Monate Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung war? (z.B. zum Mindestarif von ca. 130 Euro, sofern ich im September kein Einkommen erziele). Muss mich die gesetzliche Kasse "freiwillig" versichern, wenn ich das will? (Ich war letztes Jahr als Student noch privat versichert und bin erst seit Anfang diesen Jahres in der Versicherungspflicht).

Vielen Dank für Eure Antworten

Rossi
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Beitragvon Rossi » 21.08.2007, 08:29

Du kommst in den Genuß des sog. nachgehenden Versicherungsanspruches gem. § 19 Abs. 2 SGB V; vorausgesetzt du hast keine andere Tätigkeit aufgenommen.

Eine freiwillig KV ist voraussichtlich nicht möglich, da die Vorversicherungszeit nicht erfüllt ist, es gibt aber 2 unterschiedliche Vorversicherungszeiten. Unter anderem ist ein Beitritt zur freiwilligen KV auch möglich wenn man in den letzten 5 Jahren mindestens 2 Jahre versichert war.

Aber brauchst du hier nicht, weil der nachgehende KV-Schutz ist nämlich kostenlos.

Die Pflichtversicherung der sog. Nichtversicherten kommt auch nicht zum Tragen, da Du ja über einen ausreichenden KV´-Schutz im Überbrückungsmonat verfügst!

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Beitragvon Runner29 » 21.08.2007, 10:00

Vielen Dank für die Antwort

dann sollte ja sogar die kostengünstigste "Variante" realistisch sein...

Falls es doch möglich sein sollte, dass ich mich freiwillig versichern kann in diesem Monat (z.B. weil die Kasse freiwilliger Versicherung zustimmt trotz Verfehlen der 12-Monats-Frist bzw. 24-Monatsfrist für 5 Jahre), hätte ich denn dann hieraus einen Vorteil? (Z.B. evtl. Vorteil, dass der freiwillig versicherte Überbürckungsmonat für die 12-Monatsfrist mitzählt und ich deshalb in Zukunft leichter einen "Anspruch" auf freiwillige Versicherung habe?

Viele Grüße

Rossi
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Beitragvon Rossi » 21.08.2007, 13:45

Würde ich mir überlegen!!!

Wenn irgendwann mal wieder ne freiwillige KV anstehen sollte, klar hierfür benötigt man die Vorversicherungszeit.

Aber es gibt ja ab dem 01.04.2007 die sog. Pflichtversicherung der Nichtversicherten. Wenn also keine freiwillige KV möglich ist und du keinen anderen ausreichenden KV-Schutz hast, dann fällst Du hierunter!!!


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