Seit 12.2006 keine Krankenversicherung

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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moldau
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Beitragvon moldau » 08.01.2012, 16:55

Ja, es ist eine andere Kasse. Es ist die KK, zu der ich bei Stellung des ALG II Antrages wollte. Das Jobcenter hat mich dort, obwohl ich ja nach den Problemen schriftlich auf mein Wahlrecht verzichtet habe, letztendlich doch angemeldet. Eigentlich hätten sie mich ja bei meiner alten Kasse anmelden müssen. Ich habe zwar zu meiner alten Kasse keine Angaben gemacht, doch ich bezog vor etwas über einem Jahr schon ALG I, daher hätte dem Jobcenter meine alte Kasse bekannt sein müssen.
Ich bin aber froh, dass ich nicht bei meiner alten KK versichert wurde, da ich Angst vor einer Nachzahlung habe. Ich weiß auch nicht, in wieweit die Kassen untereinander kommunizieren, daher möchte ich bei meiner neuen KK keine Angaben zur Vorversicherung machen.

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Beitragvon moldau » 08.01.2012, 17:02

Mein Wichtigstes Anliegen im Moment ist die Frage, ob ich überhaupt zum Arzt gehen darf ohne Versichertenkarte.

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Beitragvon bruderherz » 08.01.2012, 17:03

Teile doch der Kasse XY mit: Versicherung unterbrochen(löst Wahlrecht aus), davor andere GKV(welche GKV ist auch unwichtig, Hauptsache andere GKV)
Oder sie fragt bei der Rentenversicherung nach, dort ist die letzte Kasse XX sowieso bekannt.
Na klar kannst Du zum Arzt gehen, im Bescheid steht Deine Kasse, eine Kopie des Bescheides würde ich auch an die Kasse XY schicken.

moldau
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Beitragvon moldau » 08.01.2012, 17:39

Ja werde ich machen- vielen Dank erstmal! :)

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Beitragvon bruderherz » 08.01.2012, 18:21

Dann würde ich noch mitteilen, dass ich vor Alg2-Bezug nicht selbständig oder privat versichert war und dass §5 Abs. 5a SGB5 (das ist der Ausschlusstatbestand für eine Pflichtversicherung) nicht zutrifft.
Dann sollte es klappen, aber nichts zu unternehmen ist nicht richtig, weil es dann zwischen Dir, dem Jobcenter und der Krankenkasse mit Briefen hin-und hergeht.
Eine versicherungsrechtliche Beurteilung macht jede Kasse.
Bei mir hat die Kasse selbst beim Rententräger angefragt. Wie ich darauf komme: Ganz einfach, zuerst wollte man eine Kündigungsbestätigung der letzten Kasse, Meldebestätigung. Dann stand aufeinmal die Etage bei der Anschrift, ohne dass ich sie mitgeteilt habe.(Woher hat die Kasse wohl diese Information ?) Später wollte man nur noch die Kopie des Bescheides, ohne dass ich die letzte Kasse und Lücke mitgeteilt habe. Das dauert alles seine Zeit, in 14Tagen beinahe unmöglich.
Aber das Wahlrecht geht ja der Ausstellung der Mitgliedsbescheinigung vor, deshalb kann eine verspätet ausgestellte Mitgliedsbescheinigung die Wahl als solche nicht unwirksam werden lassen, wie die Richter bei den Sozialgerichten urteilten.

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Beitragvon bruderherz » 14.01.2012, 13:46

Hallo,
ich habe etwas gegen das Gesetz, es kann nicht sein, dass man bei ein Gesetz verabschiedet und in der Praxis Unversicherte trotzdem da sind oder man man per EV manche Personen in die Kralle nimmt .Ich bin da auch gut rausgekommen mit Eigeninitiative, aber trotzdem wenn man ein Gesetz verabschiedet muss es auch konsequent umgesetzt werden und nicht Jahre danach, was soll das ? Ich bin für die Abschaffung der Krankenversicherungspflicht.
Na klar, jeder hat ein Wahlrecht und kann alte mögliche Forderungen abwimmeln, trotzdem ist das Gesetz in Bezug auf die Praxis einfach dumm und krank.
Ich habe gar nichts gegen die Krankenversicherungen, mein Vater war sogar Beamter bei der AOK, der Gesetzgeber ist Schuld an diesem Unsinn.
Wenn man einige Beiträge liest, entsteht manchmal der Eindruck: die böse Krankenversicherung die nachfordert, das ist aber auch Unsinn.


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