Bin seit 1.1.07 pflichtversichert, aber GKV stellt auf ruhen
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Bin seit 1.1.07 pflichtversichert, aber GKV stellt auf ruhen
Hallo!
wer kennt sich vieleicht damit aus.DAK stellt mich auf ruhend obwohl mein arbeitgeber beiträge an die GKV zahlt.Mit dem neuen gesetz dürfen die das sagen die.war bis ende 2006 freiwillig versichert konnte 2 monate nicht bezahlen.jetzt sind ja auch keine 2 monate mehr offen da ich was abzahle.ich habe gelesen das das nur für freiwillige gilt.solange wie das nicht bezahlt ist ruht alles?
vielleicht weiß einer was darüber Danke für die hilfe
wer kennt sich vieleicht damit aus.DAK stellt mich auf ruhend obwohl mein arbeitgeber beiträge an die GKV zahlt.Mit dem neuen gesetz dürfen die das sagen die.war bis ende 2006 freiwillig versichert konnte 2 monate nicht bezahlen.jetzt sind ja auch keine 2 monate mehr offen da ich was abzahle.ich habe gelesen das das nur für freiwillige gilt.solange wie das nicht bezahlt ist ruht alles?
vielleicht weiß einer was darüber Danke für die hilfe
Hallo,
mit dem Arbeitsverhältnis ist eine Pflichtversicherung eingetreten. Ich gehe mal davon aus, dass du über 400 EUR mtl. verdienst. Somit bist du auch normal versichert.
Den Rückstand für die vergangene freiwillige Versicherung zahlst du ja zurück.
Du kannst auch mal die Hotline vom Gesundheitsministerium anrufen. Dort wird dir auch geholfen.
01805 - 99 66 01
mit dem Arbeitsverhältnis ist eine Pflichtversicherung eingetreten. Ich gehe mal davon aus, dass du über 400 EUR mtl. verdienst. Somit bist du auch normal versichert.
Den Rückstand für die vergangene freiwillige Versicherung zahlst du ja zurück.
Du kannst auch mal die Hotline vom Gesundheitsministerium anrufen. Dort wird dir auch geholfen.
01805 - 99 66 01
vielen dank!das habe ich bereits getan im gesundheitsministerium angerufen.die dürfen das ruhend stellen.verdiene eben sehr wenig und könnte garnichts abzahlen.die verlangen das trotzdem obwohl mir nur 150€ zum leben im monat dann bleiben.die wollen eben eine höhere rate.
das hat das neue gesetz entschlossen ist so die armen trift das zuerst.
liebe grüße frajofrau
das hat das neue gesetz entschlossen ist so die armen trift das zuerst.
liebe grüße frajofrau
-
- Postrank7
- Beiträge: 1167
- Registriert: 08.03.2007, 22:17
frajofrau hat geschrieben:vielen dank!das habe ich bereits getan im gesundheitsministerium angerufen.die dürfen das ruhend stellen.verdiene eben sehr wenig und könnte garnichts abzahlen.die verlangen das trotzdem obwohl mir nur 150€ zum leben im monat dann bleiben.die wollen eben eine höhere rate.
das hat das neue gesetz entschlossen ist so die armen trift das zuerst.
liebe grüße frajofrau
Wenn Sie "bedürftig" sind, erhalten Sie einen Zuschuss zur GKV bzw. die Beiträge werden komplett übernommen!
kenn mich darin nicht mehr weiter aus.verdiene doch ca 850€ monatlich.das wehren die ab.nach abzug von miete etc.kosten für fahrgeld und andere gläubiger abzahlen bleibt nur soviel übrig.150€ zum essen.krankenkasse weiß das, aber die geben sich mit 15€ nicht ab im monat, stattdessen schicken sie mir das hauptzollamt vorbei demnächst, ob es eben so entspricht.
Wer übernimmt denn das?quäl mich zurzeit gesundheitlich rum da ich behandlung abbrechen mußte und kein geld privat habe um das zu bezahlen.schlimm vielen vielen dank für die nette hilfe mfg.frajofrau
Wer übernimmt denn das?quäl mich zurzeit gesundheitlich rum da ich behandlung abbrechen mußte und kein geld privat habe um das zu bezahlen.schlimm vielen vielen dank für die nette hilfe mfg.frajofrau
-
- Postrank7
- Beiträge: 1167
- Registriert: 08.03.2007, 22:17
frajofrau hat geschrieben:kenn mich darin nicht mehr weiter aus.verdiene doch ca 850€ monatlich.das wehren die ab.nach abzug von miete etc.kosten für fahrgeld und andere gläubiger abzahlen bleibt nur soviel übrig.150€ zum essen.krankenkasse weiß das, aber die geben sich mit 15€ nicht ab im monat, stattdessen schicken sie mir das hauptzollamt vorbei demnächst, ob es eben so entspricht.
Wer übernimmt denn das?quäl mich zurzeit gesundheitlich rum da ich behandlung abbrechen mußte und kein geld privat habe um das zu bezahlen.schlimm vielen vielen dank für die nette hilfe mfg.frajofrau
Gehen Sie zum Sozialamt, zur Schuldnerberatung und danach zur AOK!
Tja, ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.
Der Gesetzgeber hat zum 01.04.2007 zahlreiche Änderungen vorgenommen. Unter anderem auch die Bestimmungen von § 16 Abs. 3 a SGB V:
(3a) Der Anspruch auf Leistungen für nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz Versicherte, die mit einem Betrag in Höhe von Beitragsanteilen für zwei Monate im Rückstand sind und trotz Mahnung nicht zahlen, ruht nach näherer Bestimmung des § 16 Abs. 2 des Künstlersozialversicherungsgesetzes. Satz 1 gilt entsprechend für Versicherte dieses Buches, die mit einem Betrag in Höhe von Beitragsanteilen für zwei Monate im Rückstand sind und trotz Mahnung nicht zahlen, ausgenommen sind Leistungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind; das Ruhen endet, wenn alle rückständigen und die auf die Zeit des Ruhens entfallenden Beitragsanteile gezahlt sind oder wenn Versicherte hilfebedürftig im Sinne des Zweiten oder Zwölften Buches werden.
Hier ist die Rede von Versicherten die mit 2 Monatsbeiträgen sich im Rückstand befinden.
Tja, wie ich das derzeit sehe, ist das bei dir wohl der Fall, oder!?!?
Der Gesetzgeber hat zum 01.04.2007 zahlreiche Änderungen vorgenommen. Unter anderem auch die Bestimmungen von § 16 Abs. 3 a SGB V:
(3a) Der Anspruch auf Leistungen für nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz Versicherte, die mit einem Betrag in Höhe von Beitragsanteilen für zwei Monate im Rückstand sind und trotz Mahnung nicht zahlen, ruht nach näherer Bestimmung des § 16 Abs. 2 des Künstlersozialversicherungsgesetzes. Satz 1 gilt entsprechend für Versicherte dieses Buches, die mit einem Betrag in Höhe von Beitragsanteilen für zwei Monate im Rückstand sind und trotz Mahnung nicht zahlen, ausgenommen sind Leistungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind; das Ruhen endet, wenn alle rückständigen und die auf die Zeit des Ruhens entfallenden Beitragsanteile gezahlt sind oder wenn Versicherte hilfebedürftig im Sinne des Zweiten oder Zwölften Buches werden.
Hier ist die Rede von Versicherten die mit 2 Monatsbeiträgen sich im Rückstand befinden.
Tja, wie ich das derzeit sehe, ist das bei dir wohl der Fall, oder!?!?
-
- Postrank7
- Beiträge: 1167
- Registriert: 08.03.2007, 22:17
-
- Postrank7
- Beiträge: 1167
- Registriert: 08.03.2007, 22:17
rossi hat geschrieben:Jooh, Du hast etwas überlesen.
Schaue Dir mal näher Satz 2 an; dann kommt vermutlich die Erleuchtung; oder?!?!?!
Okay, da der 2. Satz mit dem GKV-WSG kam, sehe ich meinen Fehler ein und versteh auch den Zusammenhang!
http://www.vdak.de/versicherte/Leistung ... istung.pdf
-
- Postrank7
- Beiträge: 1167
- Registriert: 08.03.2007, 22:17
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 11 Gäste