freiwillig in der GKV versichert, Familienversicherung?

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muckele
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freiwillig in der GKV versichert, Familienversicherung?

Beitragvon muckele » 08.02.2012, 17:55

Hallo,

momentan befinde ich mich in Elternzeit und bin noch GVK, mein Mann ist selbständig und in der PKV. Unser Kind ist bei mir familienversichert.

Was passiert, wenn ich kündige, mich freiwillig in der GVK versichere und einen Minijob ausübe? Kann ich unser Kind dann wieder mitversichern?

Da die Einnahmen aus der Selbständigkeit meines Mannes sehr rückläufig sind, ist er momentan auf Arbeitssuche. Mit einem Job kommt er automatisch wieder in die GKV, aber was machen wir bis dahin? Gibt es noch eine Möglichkeit?

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?

Dipling
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Beitragvon Dipling » 08.02.2012, 20:27

Der Ausschlußtatbestand nach §10(3) SGB V greift nur unter bestimmten Voraussetzungen:

"(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt."

D.h. wenn das Gesamteinkommen des Ehemannes die Jahresarbeitsentgeltgrenze
(in 2012: 4.237,50 Euro/Monat (= 50.850 Euro/Jahr)) nicht überschreitet, kann das Kind kostenlos familienversichert bleiben.

muckele
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Beitragvon muckele » 08.02.2012, 22:17

D.h. wenn das Gesamteinkommen des Ehemannes die Jahresarbeitsentgeltgrenze
(in 2012: 4.237,50 Euro/Monat (= 50.850 Euro/Jahr)) nicht überschreitet, kann das Kind kostenlos familienversichert bleiben.



...und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist


Aber das würde doch bedeuten, dass, wenn mein Mann einen monatlichen Gewinn von 1.500,00 Euro hat, ich aber nur die 400,00 Euro aus dem Minijob verdiene, eine Familienversicherung für das Kind ausgeschlossen ist, oder?

Rossi
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Beitragvon Rossi » 08.02.2012, 23:01

Nee, ein kleiner Denkfehler.

- Ehemann (PKV) versichert, verdient über JAEG
- Ehefrau (GKV) versichert, verdient auch über JAEG (freiwillig versichert)
- Einkommen der Ehefrau (GKV / freiwilig) ist höher als PKV versicherter Ehermann
- dann bleibt das Kind dennoch in der Familienversicherung


Hier verdient der priv. Versicherte ja nicht einmal oberhalb der JAEG, weil er nur 1.500,00 Glocken hat. Somit bleibt das Kindchen in der Familienversicherung. Es spielt nur eine Rolle, wenn die Grenze überschritten wird.

muckele
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Beitragvon muckele » 09.02.2012, 00:40

Ok, dann weiß ich jetzt Bescheid, danke!


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