Wie entgehe ich der rückwirkenden Krankenkassenzahlung?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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forumkra
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Wie entgehe ich der rückwirkenden Krankenkassenzahlung?

Beitragvon forumkra » 16.02.2012, 11:59

Hallo Zusammen,
Ich bin seit letztes Jahr nicht mehr krankenversichert. Aktuell bin ich selbständig. Damit ich wieder gesetzlich krankenversichert werde, möchte die Krankenversicherung (AOK), dass ich die Beiträge für die Zeit, in der ich nicht mehr krankenversichert war einnehmen. Wie entgehe ich dieser Zahlungen?

Schöne Grüße.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 16.02.2012, 12:37

Hallo,
gar nicht - nur ein Wechsel in die PKV erlöst dich von der Nachzahlung

Gruss

Czauderna

forumkra
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Beitragvon forumkra » 16.02.2012, 12:42

Danke sehr Czauderna,
ich möchte aber unbedingt in die GKV.
Wenn ich eine zeitlang in die PKV wechsle und danach erst wieder zu zb. AOK, hilft mir das oder muss ich dann auch noch die Zeit bei der PKV bezahlen?

Mal angenommen, ich könnte mich bei einem Bekannten als Arbeitnehmer zeigen lassen, müsste er dann die Beiträge rückwirkend übernehmen?

Vielen lieben Dank im Voraus.

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 16.02.2012, 13:30

Seit wann letzten Jahres nicht mehr?

Wenn du hauptberuflich selbständig bist könnte die Kasse auf die Idee kommen deinen Status zu prüfen, auch rückwirkend, wenn das Scheinbeschäftigungsverhältnis bei deinem Freund rückwirkend zustande kommt.

Nicht das die Kasse denn noch auf die Idee kommt durch den RV Träger und dem Hauptzollamt eine Betriebsprüfung bei deinem Freund durchführen zulassen.

Gruss.

Vergil

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Beitragvon forumkra » 16.02.2012, 15:28

Hallo Vergil,

Ich bin seit April nicht mehr krankenversichert .
Seit dieser Zeit bin ich auch selbständig.

Wenn das Beschäftigungsverhältnis nicht mehr rückwirkend zustande kommt, sondern erst ab diesem Monat, müsste ich dann immer noch selbst die vergangenen Beiträge bezahlen?

Mal angenommen, er beschäftigt mich auch schon ab dem Zeitraum April bei sich. Warum sollte die KV dies weiterleiten und nachforschungen anstellen lassen?
Wenn ich dort angemeldet war und nicht gearbeitet, ist das ja nicht die Sache der KV, finde ich..

Sehe ich da etwas nicht, was du aber siehst?

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 16.02.2012, 19:17

Meines Erachtes ja, denn der Arbeitgeber muss bei einer soziaalversichrungspflcihgiten beschäftigung innerhalb von sechs Wochen melden macht er das nicht macht er sich strafbar. #Sowas nennt man den Schwarzarbeit, übrigens die Beiträge müßten denn auch noch nach enrichtet werden von Ihm. Oder übernimmst du denn die komplette Beitragstragung, im Moment befinden wir uns gerade ganz nah im Bereich der Strafprozessordnung.


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