Rentner seit 2005 ohne Krankenversicherung

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

gonzoNRW
Postrank2
Postrank2
Beiträge: 18
Registriert: 13.11.2011, 21:42

Beitragvon gonzoNRW » 13.12.2011, 17:06

Ohje, das ja mal echt blöd, wenn das Standart ist und die diese Taktik fahren damit es noch richtig kompliziert wird...

Mal sehen wann die Krankenkasse sich endlich mal meldet und vor allem was sie an Beiträgen wollen und vor allem was mit der Nachzahlung wird, wenn er keine Grundsicherung bekommt.

So wie ich Dipling verstanden habe kann er, wenn er keine Grundsicherung, sondern vielleicht nur etwas WOhngeld bekommt Schwierigkeiten bekommen, wenn er seine Ratenzahlung nicht nachkommt... alles nicht gut.

Viele Grüße und ich werde berichten!

gonzoNRW
Postrank2
Postrank2
Beiträge: 18
Registriert: 13.11.2011, 21:42

Beitragvon gonzoNRW » 22.12.2011, 23:40

Hallo zusammen,

ich denke es geht vorran heute hat die AOK nach den Rentenbescheiden von April 2007 gefragt, damit der Beitrag berechent werden kann. Die Frau bei der Rente war sehr nett und schickt alles per Post :)

Ob er Grundsicherung und Hilfen zur Pflge bekommt bezweifele ich inzwischen, ausser der AOK Beitrag ist so hoch dass er mehr Ausgaben hat ...

Schöne Feiertage!!

gonzoNRW
Postrank2
Postrank2
Beiträge: 18
Registriert: 13.11.2011, 21:42

§ 186 SGB V verneint - 4500EUR Nachzahlung

Beitragvon gonzoNRW » 04.01.2012, 13:18

Vergil09owl hat geschrieben:Alsodie Beiträge wären erst 4 Jahre rückwirkend zu zahlen grundsätzlich. Den Antrag kann nur dein Nachbar stellen. Es müßte gleichzeitig ein Antrag nach § 186 Abs. 11 SGB V gestellt werden, Beitragserlass, aufgrund der geringen finanziellen Möglichkeiten. Es wird nötig sein die Gesamtlage zu schildern.



Hallo zusammen,

nun habe ich mal bei der AOK angerufen. Da der Sachbearbeiter im Urlaub ist, hat sich wer anders der Sache angenommen und nun kommt der Hammer - ca 4500EUR wollen die haben :shock:

Den Beitragserlass hat er vereint, das gäbe es nicht nur weil er wenig Rente habe und es müssten mindestens 150-200EUR pro Monat abgezahlt werden, (da er so alt ist und die Forderung nicht begleichen kann) sonst würde diese Basisversorgung kommen...

Die Beiträge zum §186 habe ich teilweise gelesen, aber meist ging es nicht um Rentner die es verpasst habe, so dass ich nicht wirklich schlau daraus wurde :(

Diese Woche kommt der Bescheid dann und ich hoffe, dass da noch was geht mit Euer Hilfe!

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 04.01.2012, 21:03

Bullshit es gilt § 186 SGB V siehe dazu was Rossi geschreiben hat. Die AOK hat einen Beitragserlaß zu prüfen.

gonzoNRW
Postrank2
Postrank2
Beiträge: 18
Registriert: 13.11.2011, 21:42

Beitragvon gonzoNRW » 13.02.2012, 17:38

Hallo zusammen,

nun haben wir eine Karte und einen Bescheid mit angenehm niedrigen Beitrag von 23,05EUR und "nur" 934,84EUR Beitragsnachzahlung \:D/.
Hat sich alles nochmal verzögert, da der Sachbearbeiter gewechselt hat und dann der große Chef alles nochmal abgesegnet hat...

Die Nachzahlung kann er aber nicht mal so grade klar machen und der vorgeschlagenen Ratenzahlung iHv 100EUR auch nicht nachkommen, echt weltfremd die Leute da ](*,)

Wir werden nun den Antrag nach § 186 SGB V stellen und dann mal sehen was kommt --- wobei ich mich frage ob das überhaupt geht, da eh schon der Mindestssatz berechnet wurde - ist das dann eh Pokern?

Vielen Dank aber bis hier hin für Eure Hilfe!!

gonzoNRW
Postrank2
Postrank2
Beiträge: 18
Registriert: 13.11.2011, 21:42

Beitragvon gonzoNRW » 14.02.2012, 20:39

Update:

Heute habe ich einfach mal angerufen und die finazielle Lage geschildert -> einen Beitragsnachlass gäbe es in diesem Fall nicht, jedoch könnten die Raten auf nur 10EUR gesenkt, die Säumnisgebühren und Zinsen würden rausgenommen und keine weiteren Kosten kämen. Auch wurde in Aussicht gestellt, dass nach einem Jahr pünktlicher Zahlung ein Vergleich geschlossen werden könnte.

Ich vermute, dass es der Spatz in der Hand ist und wohl das geringste Übel für die und vermutlich auf für ihn...


Was meint ihr dazu?

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 16.02.2012, 07:04

Wenn das denn tatsächlich so ist ist das eine recht gute Lösung vom Ansatz her.

gonzoNRW
Postrank2
Postrank2
Beiträge: 18
Registriert: 13.11.2011, 21:42

Beitragvon gonzoNRW » 19.02.2012, 23:17

Ok dann bin ich beruhigt - bisher habe wir nur die 10EUR Ratenzahlung ohne Säumnisgebühren schriftlich und werden im März die 1. Rate zahlen. Mit dem Passus einmal nicht, dann alles - was aber wohl muss...

Ob dann wirklich ein Vergleich geschlossen wird zeigt sich erst in einem Jahr, aber wenn bis dahin vielleicht 300EUR gepart wurden, könnte da vielleicht was gehen und die können die Akte schließen - ich bin gespannt...


Vielen Dank nochmal für Eure geduldige Hilfe =D>


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 20 Gäste