Hallo Forum,
ich bin bei meinem Mann mitversichert, bisher hatte ich (und habe noch) einen Minijob mit 320 EUR, daher noch familienversichert.
Jetzt kann ich selbständig (Unterricht) noch dazu verdienen, aber unterschiedlich, im Schnitt wohl 250/Minat.
Werde ich dann mit 320+250=570 veranlagt, oder schwankt das je nach konkretem Einkommen? Gibt es einen Mindestsatz, dass ich also für ca. 800 KV-Beiträge zahlen muss, auch wenn ich das gar nicht habe?
Danke im Voraus!
Hanna
Familienversicherung - Einkommen
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Mit dem Gesamteinkommen fliegst Du schon mal aus der Familienversicherung heraus.
Die freiw. Kv. geht mit einer Mindestbemessung von 875,00 € los. Dies sind dann min. ca. 145,00 € monatlich und zwar unabhängig davon, dass Dein tatsächliches Einkommen nur 570,00 € beträgt.
Wenn Du Pech hast, dann stuft Dich die Kasse auch noch als hauptberuflich selbständig ein, dann geht es mit einer Mindestbemessung als Härtefall bei 1.312,50 € los, dies währe dann ein Beitrag von ca. 220,00 €.
Die freiw. Kv. geht mit einer Mindestbemessung von 875,00 € los. Dies sind dann min. ca. 145,00 € monatlich und zwar unabhängig davon, dass Dein tatsächliches Einkommen nur 570,00 € beträgt.
Wenn Du Pech hast, dann stuft Dich die Kasse auch noch als hauptberuflich selbständig ein, dann geht es mit einer Mindestbemessung als Härtefall bei 1.312,50 € los, dies währe dann ein Beitrag von ca. 220,00 €.
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