Fehler (?) der KK: Studentenbeitrag oder nicht?

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blubbmoep
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Fehler (?) der KK: Studentenbeitrag oder nicht?

Beitragvon blubbmoep » 05.03.2012, 12:25

Hallo,

ich hoffe, das Thema ist hier richtig - eigentlich geht es zwar um eine Studentenversicherung, aber da allgemeine Fragen zum Vorgehen der KK im Vodergrund stehen, passt es vielleicht doch besser hierher.

Folgende Situation:

Person x hat 2011 ihr Studium beendet und war seither im Sinne der Krankenversicherung "nichts" (nicht weiter eingeschrieben, nicht versicherungspflichtig angestellt, nicht arbeitslos gemeldet). Dementsprechend musste sich Person X freiwillig versichern; bereits mehrfach hat sie der KK allerdings mitgeteilt, dass es bald mit der Promotion weitergehen soll. In diesem Kontext antwortete die KK generell, dass Person X dennoch nicht wieder zum Studententarif versichert würde, da Promotionsstudenten aus diesem Konzept rausfallen.
Nun stellen wir uns vor, dass sich Person X inzwischen in einen Promotionsstudiengang eingeschrieben hat, wobei den Immatrikulationsunterlagen natürlich auch eine Bescheinigung über die Krankenversicherung beigefügt werden muss. Hierbei findet sich auch ein weiteres Formular, dass die Hochschule nach der Einschreibung der KK schicken muss, um diese über den Status des Versicherten zu informieren. Im Falle der Person X ist dies geschehen (logischerweise inklusive der Angabe, dass sie zur Promotion eingeschrieben ist). Daraufhin erhält Person X allerdings von der KK ein weiteres Schreiben, dem zu entnehmen ist, dass sie nun doch und entgegen aller vorherigen Angaben wieder in die Studentenversicherung aufgenommen werde.

- Ist dies möglich oder hat ein Sachbearbeiter einen Fehler gemacht? D.h. zählen als aus der Studentenversicherung ausgenommene Promotionsstudenten eventuell nur diejenigen, die nicht eingeschrieben sind (sodass es bei allen Vorgesprächen mit der KK zu einem Missverständnis kam)?
- Wenn Person X sich auf diese neue Vereinbarung einließe, d.h. in Zukunft nur noch den ermäßigten Beitrag bezahlen würde, könnte die KK den Differenzbetrag anschließend zurückfordern?
- Und ist Person X am Ende vielleicht sogar verpflichtet, die KK über die möglicherweise falsche Einstufung (die jedoch nicht auf falschen Angaben des Versicherten zurückgehen!) zu benachrichtigen? Schließlich ist das Sozialrecht fùr Laien nicht immer leicht zu durchschauen und es kann wohl kaum erwartet werden, dass ein jeder Versicherter eventuelle Ausnahmen und Besonderheiten kennt!


Edit - nachdem ich mich eben nochmal im Studentenforum umgesehen habe:
Person X hat 11 Fachsemester studiert und ist inzwischen 26, also noch im eigentlichen Rahmen für eine Studentenversicherung
Falls das Thema hier doch falsch ist, bitte verschieben :) danke!

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 05.03.2012, 13:31

Hallo,
Promotion führt nicht zur Verlängerung der KVdS. und begründet auch keine KVdS. - ich denke, dass die Kasse hier einen Fehler gemacht hat.
Nein, das muss der Betroffene nicht zwingend wissen, von daher kann er die "Entscheidung" der Kasse auch so hinnehmen. Problematisch wird es erst, wenn die Kasse den Fehler bemerken sollte und dann rückwirkend die höheren Beiträge haben will, dann kann es Ärger geben, der u.U. in eienen Rechtsstreit münden könnte - nicht deshlab, weil das "Verschulden" beim Versicherten liegt, sondern dasas die Kasse trotz ihres Fehlers, diesen rückwirkend korrigieren muss bzw. kann - und genau das ist dann der Knackpunkt - kann so kommen, muss aber nicht.
Gruss
Czauderna

blubbmoep
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Beitragvon blubbmoep » 05.03.2012, 13:59

Hallo Czauderna,

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Nur nochmal zum Verständnis - Ärger kann der Versicherte an sich nicht bekommen, wenn er die KK über ihren Fehler nicht in Kenntnis setzt? Wenn der dümmste Fall darin besteht, dass die KK den Differenzbetrag zurückfordert, könnte man diesen schließlich einfach beiseite legen, falls sie es irgendwann merken und dann einfach zurückzahlen, oder? Also damit würde der Rechtsstreit ja überflüssig, nehme ich mal an.
Wann verjährt so etwas denn? D.h. ab wann müsste man nicht mehr mit einer Nachforderung rechnen?

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 05.03.2012, 15:56

blubbmoep hat geschrieben:Hallo Czauderna,

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Nur nochmal zum Verständnis - Ärger kann der Versicherte an sich nicht bekommen, wenn er die KK über ihren Fehler nicht in Kenntnis setzt? Wenn der dümmste Fall darin besteht, dass die KK den Differenzbetrag zurückfordert, könnte man diesen schließlich einfach beiseite legen, falls sie es irgendwann merken und dann einfach zurückzahlen, oder? Also damit würde der Rechtsstreit ja überflüssig, nehme ich mal an.
Wann verjährt so etwas denn? D.h. ab wann müsste man nicht mehr mit einer Nachforderung rechnen?


Hallo,
die Verjährung tritt ein 4 Jahre nach Entstehung, d.h. 2012 verjährt am
31.12.2016.
Gruss
Czauderna


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