Versichert währen der Elternzeit - vorsicht lang!

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Tate
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Versichert währen der Elternzeit - vorsicht lang!

Beitragvon Tate » 31.08.2007, 11:51

Guten Tag zusammen,
erstmal - das ist wirklich ein super Forum! Habe schon einige interessante Beiträge gelesen und ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.

Zu meinem Fall:
Bin freiwillig pflichtversichert (bin knapp über dieser Grenze von 42.750 Euro Jahreseinkommen), unverheiratet, habe ein Kind (3 Jahre) und arbeite bereits seit 1 Jahr wieder Vollzeit.
Nun bin ich wieder schwanger (voraussichtlicher Termin April 2008) und da ich das "Problem" bereits bei meinem 1. Kind während der Elternzeit hatte, wird das jetzt wieder auf mich zukommen. Ich war nämlich nicht beitragsfrei versichert, sondern mußte einen Mindestbeitrag leisten bzw. mein Lebensgefährte.

Leider bietet mir mein ARbeitgeber keinen Teilzeitjob an, hat auch eher damit gerechnet, dass ich nicht mehr Vollzeit zum Arbeiten anfange.
Somit fällt die Möglichkeit weg, durch eine Teilzeit-Beschäftigung wieder unter diese Pflichtgrenze zu kommen.
Jetzt habe ich mich schon bisserl schlau gemacht, bzw. im ARD-Ratgeber http://www.wdr.de/tv/ardrecht/sendungen ... 1_03.phtml einen Beitrag gelesen, dass man durch Einzahlung in eine Pensionskasse sein versicherungspflichtiges Einkommen verringern kann.
Diese Möglichkeit habe ich jetzt mal gemacht (ab August), weiß aber nicht wie die Krankenkasse meine Einstufung jetzt berechnet. Nimmt sie das Einkommen seit Jahresanfang und rechnet das auf das Jahr 2007 hoch. :-k

Dann würde ich noch für dieses Jahr über diese Grenze kommen. Wie ist das dann für 2008? Bin ich ab nächstes Jahr wieder pflichtversichert?

Ist jetzt ein bißerl lang geworden. :? ich hoffe, ich habe mich nicht zu umständlich ausgedrückt. Finde die Thematik sehr kompliziert.
Mein Lebensgefährte ist privat versichert (Beamter) und wenn wir heiraten würden, dann wird für die Beitragsberechnung sein Einkommen hergenommen und das wäre weitaus mehr als der Mindestbeitrag.

Bin froh über jede hilfreiche Antwort oder Tipp.

Vielen Dank im Voraus!

Cassiesmann
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Re: Versichert währen der Elternzeit - vorsicht lang!

Beitragvon Cassiesmann » 31.08.2007, 12:19

Tate hat geschrieben:Guten Tag zusammen,
erstmal - das ist wirklich ein super Forum! Habe schon einige interessante Beiträge gelesen und ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.

Zu meinem Fall:
Bin freiwillig pflichtversichert (bin knapp über dieser Grenze von 42.750 Euro Jahreseinkommen), unverheiratet, habe ein Kind (3 Jahre) und arbeite bereits seit 1 Jahr wieder Vollzeit.


Die Pflichtversicherungsgrenze 2007 beträgt 47700€!


Jetzt habe ich mich schon bisserl schlau gemacht, bzw. im ARD-Ratgeber http://www.wdr.de/tv/ardrecht/sendungen ... 1_03.phtml einen Beitrag gelesen, dass man durch Einzahlung in eine Pensionskasse sein versicherungspflichtiges Einkommen verringern kann.

Generell Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge, es muss keine "PenKa" sein.


Diese Möglichkeit habe ich jetzt mal gemacht (ab August), weiß aber nicht wie die Krankenkasse meine Einstufung jetzt berechnet. Nimmt sie das Einkommen seit Jahresanfang und rechnet das auf das Jahr 2007 hoch. :-k

Warum, siehe oben! Sie liegen mutmaßlich unter der relevanten Grenze und sind m.E. bereits Pflichtversichert.
Zuletzt geändert von Cassiesmann am 31.08.2007, 16:35, insgesamt 1-mal geändert.

Tate
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Danke für die Antwort - aber

Beitragvon Tate » 31.08.2007, 15:55

ich habe ja geschrieben dass ich pflichtversichert bin nur FREIWILLIG,weil es da zwei Grenzen gibt. Die eine, die Sie erwähnt haben von 47.700 Euro, ab der man in die private Krankenversicherung wechseln kann.
Und die andere, wo man automatisch in die FREIWILLIGE gesetzliche KV eingestuft wird.
siehe link: http://www.pkv-financial.de/vorausetzungen.html

Es bringt einem eigentlich nichts, man wird genauso behandelt wie jeder pflichtversicherter bzw. geniesst jetzt keine besondere Privilegien wie bei einer privaten Krankenkassse, ausser dass man höhere Beiträge zahlt.
Es würde mich sonst nicht sonderlich belasten.
Man merkt erst den Unterschied, wenn man in Elternzeit geht und dann feststellt, dass man nicht beitragsfrei versichert ist, wie Frauen, die knapp unter dieser Grenze von 42.750 EUro liegen. :(

Das Thema ist etwas komplex - trotzdem DAnke für Ihre Antwort

Cassiesmann
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Re: Danke für die Antwort - aber

Beitragvon Cassiesmann » 31.08.2007, 16:16

Tate hat geschrieben:ich habe ja geschrieben dass ich pflichtversichert bin nur FREIWILLIG,

Es gibt keine freiwillige Pflichtversicherung lassen Sie sich diesen Begriff mal auf der Zunge zergehen ;-)

...weil es da zwei Grenzen gibt. Die eine, die Sie erwähnt haben von 47.700 Euro, ab der man in die private Krankenversicherung wechseln kann.
Und die andere, wo man automatisch in die FREIWILLIGE gesetzliche KV eingestuft wird.
siehe link: http://www.pkv-financial.de/vorausetzungen.html

Falsch, Sie sind gesetzlich pflichtversichert! Ab 42.750€ (Beitragsbemessungsgrenze) werden keine weiteren Beiträge mehr erhoben, was aber nichts mit der freiwilligen KV zu tun hat.

Verzeihen Sie es mir, aber Sie müssen mir nicht das deutsche Krankenversicherungssystem erklären!



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Beitragvon fwilke » 31.08.2007, 23:38

Hallo zusammen,

tja - wenn Sie knapp über 42.750€ liegen, ... was ist knapp?
Okay, sagen wir'S andersrum: Haben Sie ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen von weniger als 47.700€? Dann sind Sie PFLICHTVERSICHERT in der GKV - da beißt die Maus keinen Faden ab.

Sollte eine weibliche Person freiwilliges Mitglied in der GKV sein, so zahlt diese in der Elternzeit in der Tat in etwa den Arbeitnehmeranteil zur GKV weiter.

Frank Wilke

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Beitragvon Cassiesmann » 31.08.2007, 23:53

fwilke hat geschrieben:Hallo zusammen,

tja - wenn Sie knapp über 42.750€ liegen, ... was ist knapp?
Okay, sagen wir'S andersrum: Haben Sie ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen von weniger als 47.700€? Dann sind Sie PFLICHTVERSICHERT in der GKV - da beißt die Maus keinen Faden ab.

Sollte eine weibliche Person freiwilliges Mitglied in der GKV sein, so zahlt diese in der Elternzeit in der Tat in etwa den Arbeitnehmeranteil zur GKV weiter.

Frank Wilke


Danke für die Übersetzung ins Deutsche!

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Beitragvon DKV-Service-Center » 01.09.2007, 09:55

Möglicherweise hat sich die Dame von der Versicherungspflicht befreien lassen ?
Alles nur Mut Maaß ungen :-)

Ich empfehle eine Beratung zum Thema Krankenversicherung.
Erster Ansprechpartner Ihre Jetzige Krankenversicherung.
Gruß

Cassiesmann
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off topic

Beitragvon Cassiesmann » 01.09.2007, 11:43

DKV-Service-Center hat geschrieben: Mut Maaß ungen :-)


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