brauche dringend hilfe keine Krankenversicherung

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kuemmel
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brauche dringend hilfe keine Krankenversicherung

Beitragvon kuemmel » 06.03.2012, 20:23

Hallo Zusammen!

Habe das gleiche Problem, wie es hier schon oft zuvor besprochen wurde, jedoch noch einige Fragen die ich mir in den anderen Beiträgen nicht selbst beantworten konnte.

Nun zu meinem Fall:

Ich bin seit Feb 2010 selbstständig, jedoch konnte ich mir finanziell nie eine KV leisten. Da ich fast keine Einkünfte mehr habe und mich nur mit finanzieller Hilfe meiner Familie über Wasser halte möchte ich meine Selbstständigkeit auflösen. Habe aber nicht die geringste Idee wie ich richtig Vorgehe, da ich das Problem mit der Versicherung habe.

Lt. anderen Themen wäre die vorgehensweise

1. Auflösung Selbstständigkeit
2. Antrag auf ALG 2
3. Anzeigebogen nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V nicht ausfüllen

Jedoch weiß ich nichteinmal wie das beim Amt abläuft, geschweige denn was ich dem Mitarbeiter dort erzählen kann oder was ich lieber nicht sagen sollte.

Ich hoffe es kann mir jemand bei meinem Problem helfen.

Grüße Kuemmel

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Beitragvon bruderherz » 07.03.2012, 15:12

Hallo,

die Krankenkassensache ist zunächst Deine Angelegenheit, 14Tage nach Eintritt der Versicherungspflicht müsste die verpflichtete Stelle nach dem Gesetz eine Anmeldung bei der letzten GKV vornehmen, aber manchmal wird der Antrag einfach nicht weiter bearbeitet.
Versuche nachweislich (Einschreiben) unmittelbar nach Eintritt der Versicherungspflicht eine Anmeldung bei einer anderen Kasse vorzunehmen.
Ansich hast Du nach einer Unterbrechung ein Wahlrecht, (wobei immer noch unklar ist, ob die rückwirkende Versicherung nach Nr.13 eine Anzeigeversicherung oder per Gesetz lückenlose Versicherung, die kein Wahlrecht auslöst, ist)
Allerdings wenn Du unmittelbar zuvor (1Tag) selbständig warst, könnte die GKV-Kasse Dich begründet abweisen, aber von der Selbständigkeit hat sie ja zunächst keine Kenntnis.

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Beitragvon Czauderna » 07.03.2012, 16:08

Hallo,
als ALG 2 Empfänger kannst du die Nummer "keine Angaben zur Vorversicherung" vergessen. Die Kasse wird dich nicht nehmen ohne diese Angaben und wird dies ggf. auch dem Arbeitsamt/Sozialamt/ARGE
so mitteilen und die werden dir kein ALG-2 bewilligen solange die Krankenversicherungsfrage nicht geklärt ist. Wohlgemerkt, es geht um "keine Angaben" - erklärst du etwas, was nicht zur Verweisung an eine andere Kasse führen kann, dann musst du wissen, dass diese Angaben der Wahrheit entsprechen müssen. Anders kann es nur dann laufen, wenn du aufgrund einer Beschäftigung
krankenversicherungspflichtig würdest und der Arbeitgeber die Anmeldung bei der von dir gewählten Kasse macht - dann muss sie dich versichern - die Frage der Vorversicherung ist da nachrangig, zumindest darf die die Kasse nicht abweisen.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon bruderherz » 07.03.2012, 16:46

Wieso das ? Wenn im KV-Antrag extra mitgeteilt wird, dass unmittelbar zuvor keine Selbständigkeit bestand und der §5 Abs.5a SGB V nicht zutrifft und die letzten 18Monate keine Versicherung bestand, darf die Kasse nicht abweisen.

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Beitragvon Czauderna » 07.03.2012, 18:11

bruderherz hat geschrieben:Wieso das ? Wenn im KV-Antrag extra mitgeteilt wird, dass unmittelbar zuvor keine Selbständigkeit bestand und der §5 Abs.5a SGB V nicht zutrifft und die letzten 18Monate keine Versicherung bestand, darf die Kasse nicht abweisen.


Hallo,
ich habe nicht das Gegenteil behauptet - so wie du es schreibst, würde er ja Angaben machen, dann ist ja alles okay - ob die stimmen, das muss er mit sich selbst ausmachen.
Es ging ja um die Frage, wenn keine Angaben gemacht werden, und das ist bei ALG-2 Bezug eben das Problem.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Rossi » 07.03.2012, 20:15

Wo ist hier das Problem?

Es ist relativ einfach und deutlich geregelt! Man findet es in § 175 Abs. 3 SGB V.

1. Schrittt
Kunde muss Mitgliedsbescheinigung innerhalb von 14 Tagen vorlegen.

Macht der Kunde nicht, weil die Kasse sich weigert, oder der Kunde erst gar nicht bei der Kasse vorspricht

- Gesetzliche Grundlage § 175 Abs. 3 Satz 1 SGB V

2. Schritt
Jobcenter muss den Kunden bei der letzten Kasse anmelden.

Entweder teilt der Kunde dem Jobcenter die letzte Kasse mit, oder das Jobcenter muss ermitteln.

- Gesetzliche Grundlage § 175 Abs. 3 Satz 2 SGB V

Die Versagung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes durch das Jobcenter, weil bspw. eine Mitgliedsbescheinigung nicht vorgelegt wird oder die letzte Kasse nicht sofort ermittelt werden kann, ist völlig rechtswidrig. Die Sicherung des Lebensunterhaltes hat im Ansatz nichts mehr der Krankenversicherung zu tun. Dies ist ein anderes paar Schuhe.


Die Krankenkasse kann die Mitgliedschaft nicht verweigern, bzw. von der vorigen Anzeige zur Versicherungspflicht abhängig machen (vgl. GR vom 30.06.2011 zu § 5 Abs. 5a SGB V Begriff unmittelbar)

3. Schritt
Die letzte Kasse ist nicht zu ermitteln.

Jobcenter muss für den Kunden eine Kasse wählen und dies dem Kunden und der Kasse mitteilen.



So habe ich es verstanden!


[/u]

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Beitragvon Czauderna » 07.03.2012, 22:11

Hallo Rossi,
ja, so wird es wohl sein - das Job-Center sucht also die Kasse in diesem Falle aus - na, dann ist die Kasse raus aus dem Schneider.
Meine Erfahrung (jetzt schon drei Fälle und unterschiedliche Job-Center), die haben dem Bewerber klipp und klar zu verstehen gegeben, entweder Auskunft über Vorversicherung bzw. letzte Kasse oder Antrag wird bearbeitet, aber nicht gleich.
Theorie und Praxis - ich hätte es als Kasse auch lieber wenn mir das Job-Center einen Versicherten zuweist - weniger Arbeit für uns.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Rossi » 07.03.2012, 22:34

Na ja Günter, wenn ich Deine Erfahrungen denn jetzt hier höre, falle ich rückwärts vom Stuhl.

Vermutlich sind es dann die Jobcenter, die bei mir irgendwann ein sog. Aufbauseminar besuchen.

In diesem Aufbauseminar versuche ich gemeinsam mit den Teilnehnehmern den Gesetzestext zu lesen und versuche ihnen verständliche Erläuterungen geben zu können. Meistens gucken sie mich mit ihren blauen Glubschaugen an.

Jenes ist manchmal nicht einfach, weil es natürlich auch Mitarbeiter bei den Jobcentern gibt, die auch immer nach den Bauchgefühlen handeln. Diese Mitarbeiter gibt es bei den Kassen auch.

Super

Zitat:



ich hätte es als Kasse auch lieber wenn mir das Job-Center einen Versicherten zuweist - weniger Arbeit für uns.


Iss ja jetzt nicht wahr! Wirklich weniger Arbeit?

Soll ich mal meinen Ordner rausholen, wo gerade dann die Kasse mit einem Zweizeiler stumpf die Mitgliedschaft abgelehnt hat? Dort stand dann drinne "bitte stornieren Sie die Meldung"!

Welche Kasse hier den Vogel abgeschossen hat, verschweigt der Rossi schamvoll.

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Beitragvon bruderherz » 08.03.2012, 12:52

Hallo,

ich hatte das gleiche Problem, man sollte schon etwas Eigeninitiative zeigen, ich war mehrere Jahre nicht versichert, die letzte BKK hat sich nicht bei mir gemeldet, warum sollte ich mich bei Ihr melden ? Ich wusste von dem Problem, dann habe ich mich bei der AOK angemeldet und mitgeteilt, dass weder Selbständigkeit noch der Absatz 5A zutrifft, die Kasse hat sich vorbildlich verhalten und meine Angaben sind wahrheitsgemäss. Kein Problem wenn man es richtig angeht.

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Beitragvon bruderherz » 08.03.2012, 13:31

Aber wenn man zu lange beim Jobcenter bleibt(mehrere Jahre) ist man behindert, leider, man wird immer dummer und wird verschaukelt oder man kämpft für seine Rechte und zeigt Eigeninitiative, ich klage, ich lasse mir das rechtswidrige System nicht bieten, ich bin motiviert und lasse mich weder von der unfähigen von der Leyen (keine Erfahrung im Arbeitsministerium , will aber entscheiden, einfach krank oder der Kanzlerin mich unterjubeln), Ihr sollt doch klagen und Widerstand leisten, damit bleibt man immer in Bewegung, das Jobcenter ist zum Teil rechtwidrig oder leider überlastet, die Frage stellt sich immer: warum bekommt der oder die einfach Geld ?
Der oder die soll auch eine Gegenleistung bringen, bloss welche ?
Bei aggressiven Typen, wie z.T. Ausländern (nicht alle ) traut man sich nicht.
Ich lasse mich vom Jobcenter nicht verschaukeln, ich bin nur ein paar Monate hilfebedürftig, bin mir aber sehr sicher meine Situation schnell zu verändern, helfen können die mir sowieso nicht.


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