Rente und Versicherung

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Rente und Versicherung

Beitragvon --anonym-- » 19.03.2012, 09:28

Hallo!

Ich habe eine Rente auf unbestimmte Dauer wg. voller Erwerbsminderung zugesprochen bekommen. Nun bin ich darüber krankenversichert, soviel ist klar.

Was ist aber, wenn Mieteinnahmen dazukommen? Noch habe ich keine, aber in absehbarer Zeit werde ich sie haben...

LG

heinrich
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Beitragvon heinrich » 19.03.2012, 18:59

mit
"nun bin ich darüber krankenversichert"

willst Du uns wohl sagen, dass Du pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner bist (KVDR), weil Du mindestens
9/10 in der zweiten Erwerbslebenshälfte in irgendeiner gesetzlichen Krankenkasse versichert warst.

Wenn dies so ist: Glückwunsch = KEINE Beiträge aus Mieteinnahmen

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Beitragvon --anonym-- » 19.03.2012, 20:40

heinrich hat geschrieben:mit
"nun bin ich darüber krankenversichert"

willst Du uns wohl sagen, dass Du pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner bist (KVDR), weil Du mindestens
9/10 in der zweiten Erwerbslebenshälfte in irgendeiner gesetzlichen Krankenkasse versichert warst.

Wenn dies so ist: Glückwunsch = KEINE Beiträge aus Mieteinnahmen


Was meinst du mit 9/10 der zweiten Erwerbslebenshälfte...!?!
Ich bin erst Mitte 30, habe mit 20 angefangen zu arbeiten und kann es nun nicht mehr. Natürlich mit guten Grund, sonst hätte mir die RV das so nicht zugesprochen... Ich glaube nicht, dass irgendjemand mit mir bzw. meinem Gesundheitszustand tauschen möchte -nö-

Ja, ich bin wohl über die KvdR versichert, zumindest werden ja Beiträge dafür von meiner Bruttorente einbehalten...

Nun ist es aber so, dass ich ein Mietshaus von meinem Grossvater erben werde. Daher die Frage... bei einer Fam.versicherung müsste ich ja auch die Mieteinnahmen angeben und müsste mich dann selbst versichern, oder?

heinrich
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Beitragvon heinrich » 20.03.2012, 07:29

ob Du in der KVdR bist ??

ein einziger Anruf von Dir bei DEINER Krankenkasse (und nicht hier im Forum) wird dies klären.

Frage: bin ich in der KVdR.
Wenn Antwort "J"

Dann Miete = NICHT beitragspflichtig.


wir können es aber auch kompliziert machen
ich versuch aber trotzdem mal Dir die 9/10 Regelung zu erklären in der zweiten ERwerbslebenshälfte.

Dein Erwerbsleben beginnt mit der ersten Beschäftigung (normalerweise mit Beginn der Ausbildung.
Es endet mit dem Tag der Rentenantragstellung (egal wie jung oder alt Du bist)

Dies ist die Rahmenfrist.
Davon nimmst Du die 2. Hälfte.
In dieser Zeit musst Du 9/10 gesetzlich versichert gewesen sein.
=> dann bist Du in der KVdR

=> dann, wie gesagt = Miete nicht beitragspflichtig

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Beitragvon --anonym-- » 20.03.2012, 12:10

Ich frage mich immer wieder, wozu es Foren gibt, wenn man keine Fragen stellen darf...

Ich habe meine Gründe, weshalb ich vorerst NICHT diese Frage bei meiner KK kläre, sondern HIER und ANONYM...

Man muss ja nicht antworten, wenn man davon genervt ist!

heinrich
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Beitragvon heinrich » 20.03.2012, 19:54

gestern habe ich nach meiner Arbeit
und heute vor meiner Arbeit

Deine Fragen beantwortet.

Ich wollte es Dir eigentlich nur leicht machen, in dem Du bei Deiner KK anrufst und dadurch die Lösung direkt hast

und die Lösung nicht erst subsumieren musst.


Genervt bin ich nicht.

Was meinst Du was ich mir den ganzen Tag von Kunden anhören muss, die
alles viel besser wissen als ich.

Dies mache ich hier nur zur Entspannung.

Wenn du diese Frage nicht bei Deiner KK stellen willst; ja dies mag wirklich seine Gründe haben.

Wahrscheinlich meinst auch Du, dass dies alles nur Betrüger sind, die Dir den letzten Cent aus der Tasche ziehen wollen.

Nachdem solche Kunden einmal mit mir gesprochen haben, merken sie, dass dies nicht der Fall ist. Ich versuche immer, die beste Lösung für die Kunden rauszuholen.

Die Gründe, warum Du nicht bei Deiner KK anrufst; tja eine solche Antwort wie von Dir gegeben lässt ja auf Vieles schließen.

Die Leute, die hier Antworten und Ahnung haben sind zu 99 % bei einer KK beschäftigt, dies sei nur mal so am Rande erwähnt.

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Beitragvon --anonym-- » 21.03.2012, 13:49

Hallo Heinrich!

Nein, das meine ich nicht!

Ich bin selbst ehem. Mitarbeiterin einer KK... soviel dazu.
Allerdings als Quereinsteiger und hab immer im Leistungsbereich und auch kurz im Beitragseinzug gearbeitet. Mit Versicherungspflicht und sowas hatte ich nichts zu tun, daher meine Frage...

Ich bin immer noch in der Mitarbeiter-KV versichert und möchte (noch) nicht, dass jmd. von meiner EM-Rente Wind bekommt!

So, nun weißt du dass es GANZ ANDERE Gründe hat, weshalb ich da nicht anrufen möchte!! -nö-

Im Übrigen hab ich hier mal grob die Beiträge überflogen... das sind doch theoretisch alles Fragen, die ein Anruf bei der jew. KK klären könnte, oder??? Dann ist dieses Forum also umsonst !?!

heinrich
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Beitragvon heinrich » 21.03.2012, 16:21

ok, ich habe verstanden, warum du nicht anrufen willst.



Jedoch:
1.
Beim Rentenantrag erhält die Krankenkasse eine Mitteilung vom Rentenantrag, damit die Vorversicherungszeit für die KVdR gepürft wird.

2.
Überspielt der Rentenversicherungsträger maschinell die Rentendaten an die Krankenkasse.

Deine Auffassung, dass die ehemaligen Kollegin nichts davon wüssten, geht daher fehl.

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Beitragvon --anonym-- » 23.03.2012, 14:36

Weißt du, so ganz so blöd, wie du wohl anscheinend glaubst, bin ich nicht...

Aber wissen sie denn auch schon von der unbefr. Rente!?!
Und dass ich daher demnächst kündigen (muss)??


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