Hallo und guten Tag,
Ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage,
Ich lebe mit meinem 2 jährigem Sohn seit letztem Jahr getrennt von seinem Vater! Bis heute ist mein Sohn noch über seinen Vater, welcher in der GKV ist familienversichert! Jedoch beabsichtigt er nun, das ich meinen Sohn privat versichere und er ihn aus der GKV/Familienversicherung entlässt. Ich bin Soldat auf Zeit und beanspruche dafür die freie Heilfürsorge, somit könnte ich ihn nur über meine Anwartschaft bei einer Versicherungsgesellschaft privat mitversichern.
Wie verhält sich das, hat das Kind nicht Anspruch auf eine Pflichtversicherung, kann er den Jungen einfach so aus der gesetzlichen Krankenversicherung entlassen?
Vielen Dank für Eure Mühe!!!
Catinchen
Trotz Trennung Kind bei KV weiter Familienversichert
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Der Vater kann die Kasse nicht anweisen, das Kind aus der Familienversicherung auszutragen.
Denn die Familienversicherung entsteht kraft Gesetz, wenn die Voraussetzungen hierzu vorliegen.
Du brauchst auch nicht die Hilfe des Vaters. Denn Du als sorgeberechtigte Mutter kannst den sog. Familienmeldebogen für deinen 2-jährigen Sohn selber ausfüllen und unterschrieben bei der Kasse einreichen.
Grundsätzlich muss das Mitglied (hier der Vater) diesen Bogen zwar ausfüllen und unterschrieben. Aber bei Getrenntlebenden kann die Unterschrift auch vom Familienversicherte (bwz. dessen Sorgeberechtige) abgegeben werden.
Denn die Familienversicherung entsteht kraft Gesetz, wenn die Voraussetzungen hierzu vorliegen.
Du brauchst auch nicht die Hilfe des Vaters. Denn Du als sorgeberechtigte Mutter kannst den sog. Familienmeldebogen für deinen 2-jährigen Sohn selber ausfüllen und unterschrieben bei der Kasse einreichen.
Grundsätzlich muss das Mitglied (hier der Vater) diesen Bogen zwar ausfüllen und unterschrieben. Aber bei Getrenntlebenden kann die Unterschrift auch vom Familienversicherte (bwz. dessen Sorgeberechtige) abgegeben werden.
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