SCHOCK - Mutter seit Jahren nicht krankenversichert

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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STEILmann
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SCHOCK - Mutter seit Jahren nicht krankenversichert

Beitragvon STEILmann » 13.04.2012, 19:09

Hallo Leute,

heute hab ich eine Katastrophennachricht bekommen: Meine Mutter ist anscheinend seit Jahren nicht krankenversichert.

Meine Mutter ist seit 14 Jahren geschieden und hat seit 10 Jahren eines Lebensgefährten mit einem Einkommen von ca. 2000€ netto.

Sie hat einen Job, bei dem sie <400€ verdient. Den letzten Job, bei dem sie Sozialversicherungen bezahlt hat liegt geschätzt etwa 6 Jahre zurück.

Was ist jetzt zu tun? Will so schnell wie möglich dafür sorgen, dass sie wieder versichert ist. Womit ist zu rechnen? Strafen etc.?

Vielen Dank für eure Hilfe

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Beitragvon Rossi » 13.04.2012, 19:42

Tja, und wieder ein Schäfchen, welches seit dem 01.04.2007 unversichert durch die Gegend rennt.

Also, Kopf unterm Arm und zur letzten Kasse gehen. Dort die Versicherungsfplicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V anzeigen. Gleichzeitig einen Antrag auf Ermäßigung der nachzuzahlenden Beiträge stellen. Wird aber vermutlich nicht funtkionieren.

Die Kasse wird demzufolge die Beiträge ab dem 01.01.2008 (mtl. ca. 140,00 €) nachfordern. Für 2007 sind die Beiträge verjährt.

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Beitragvon STEILmann » 13.04.2012, 19:46

...omg

gibts keinen plan B?
wie siehts aus mit einer heirat mit dem lebensgefährten?

ich mein sie ist und war ja die letzten jahre nicht versichert und muss trotzdem nachzahlungen leisten?

was wäre wenn sie nun einer sozialversicherungspflichtigen arbeit nachgeht?
oder sich arbeitslos meldet?

das hört sich nicht gut an....

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Beitragvon Vergil09owl » 13.04.2012, 20:08

Heirat ist gut, gibt nur ein Problem, geht nicht rückwirkdend.

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Beitragvon STEILmann » 13.04.2012, 20:17

also ist es definitiv so, dass meine mutter die rückzahlungen leisten muss, um in zukunft wieder krankenversichert zu sein, auch wenn sie in nächster zeit heiraten würde.

das ist ein gerade ein harter schlag für mich ....

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Beitragvon Dipling » 13.04.2012, 21:02

Entweder Heirat (wenn der Lebensgefährte GKV-versichert ist) - was der unproblematischste Weg sein dürfte - oder einen sozialversicherungspflichtigen Job ab 401 EUR Gehalt annehmen. Es gibt zu diesem Thema schon viele Threads.

Die Meldung nach §5(1) Nr. 13 SGB V würde schon beim Mindestsatz und ohne Säumniszuschläge mit über 7000 EUR Nachzahlung zu Buche schlagen. Allenfalls könnte man dann noch eine Ermäßigung nach §186(11) SGB V versuchen.

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Beitragvon STEILmann » 13.04.2012, 21:18

dipling, sorry wegen der nachfrage, aber hab ich das richtig verstanden, dass mit einer heirat (lebensgefährte ist gkv) die sache ohne jegliche rückzahlungen vom tisch wäre?

wenn du mir diese kurze antwort geben könntest, kann ich heute beruhigt schlafen und der thread kann geschlossen werden.

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Beitragvon Dipling » 13.04.2012, 21:47

Die Aufnahme in die Familienversicherung ist unproblematisch, weil in aller Regel nur Verwandschaftsgrad und Einkünfte des mit zu Versichernden geprüft werden, die Vorversicherung nur insoweit, als dass keine Überschneidungen bzw. Doppelversicherungen mit anderen GKVen auftreten. Die Chancen, ohne Nachzahlungen bei der GKV des Lebensgefährten unterschlüpfen zu können, sind also gut. Garantien gibt es freilich nicht.

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Beitragvon Vergil09owl » 13.04.2012, 21:51

wichtig wäre noch das es ggf eine andere Kasse ist. Denn ist eigentlich zumindest dieses Problem vom Tisch.

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Beitragvon STEILmann » 13.04.2012, 21:52

Danke euch !
wünsche euch noch nen schönen abend.


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