Keine Krankenversicherung ALGII Antrag

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Luxi
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Beitragvon Luxi » 18.04.2012, 13:04

Salut,

ich hab die Aufsichtbehörde schon angeschrieben um zu wissen in welcher
Form diese Beschwerde den erstellt werden muß.

Ich werde dem Hausjuristen erstmal 24Stunden geben um sich auf dem aktuellen Stand zu bringen.

In der Zeit springt der Soziale Dienst des Krankenhauses für die OP ein.

Ansonsten gibts die Beschwerde.

Grüße

Rossi
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Beitragvon Rossi » 18.04.2012, 14:33

Die Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde ist an keine Form gebunden. Zumindest nach dem Wortlaut der Vorschrift.

Du musst nur den Sachverhalt schildern, alles andere muss die Aufsichtsbehörde machen. Du hast diese Kasse gewählt, es werden Dir nur Steine in den Weg geworfen. Rundschreiben werden - obwohl Du diese in die Runde wirfst - offensichtlich noch nicht einmal gelesen. Eine OP (lebensrettend) kann deswegen nicht sofort durchgeführt. Ich denke mal, jenes sollte reichen.

Völlig klar; Du bist zur Mitwirkung verpflichtet. Aber man muss diese Mitwirkungspflichten explizit trennen. Für die Anzeige zur Versicherungspflicht bedarf es selbstverständlich der Mitwirkungspflicht des Betroffenen. Wenn der Betroffene diese Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, dann wird die sog. Bürgerversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V) eben nicht eingetragen.

Dann kommt als nächstes der ALG II-Bezug. Hier erteilst Du die erforderlichen Aauskünfte und wirkst mit. Also hat die Kasse die Mitgliedschaft einzutragen.

Die Mitwirkungspflicht im Rahmen des ALG II-Bezuges hat nichts mit der Mitwirkungspflicht im Rahmen der Bürgerversicherung zu tun. Es sind zwei unterschiedliche Mitgliedschaften, für denen jeweils eine eigenständige Mitwirkungspflicht besteht.

So verstehe ich das Rundschreiben der hochbezahlten Herrschaften des Spitzenverband Bund der Krankenkassen.


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