Verandwortung bei Pflege fall??

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livegirli
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Verandwortung bei Pflege fall??

Beitragvon livegirli » 12.09.2007, 17:40

Hallo Leute,
Habe da mal ganz Wichtige Fragen.Und zwar geht es darum das mein Freund eine schwer Körperliche Behinderte Mutter hat,sie ist zur zeit Pflege Stufe 2 aber wegselt jetzt auf Stufe 3.Mein Freund(20) hat sich über ein Jahr um sie gekümmert alleine ohne Familie nur mit dem Pfege dienst.Der Pflegedienst kamm immer Morgens.Da Mein Freund Voll Beruftätig ist hat er sich dann immer Abends um sie gekümmert.Und jetzt will er gerne sein eigenes Leben Beginnen und Ausziehen.Doch jetzt ist die Frage ist er für Sie verandwortlich? Er hat noch einen Onkel und Opa und Oma (Opa hat eigene Firma und hat den Pflege dienst bezahlt)Und muss er für Sie aufkommen wenn sein Opa die Firma seinen Onkel Übergibt? denn dann hat der Opa ja nicht mehr viel geld um denn Pflege Dienst zu bezahlen.Oder Muss dann der Onkel??? :-k

Bitte helft uns mit denn Fragen :oops:

MFG Livegirli

Frank
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Beitragvon Frank » 13.09.2007, 12:26

Hallo,

unterhaltspflichtige Kinder müssen nur in begrenztem Umfang für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen. Der Selbstbehalt muss "angemessen" bleiben. Der Zahlungspflichtige müsse "eine spürbare und dauerhafte Senkung seines berufs- und einkommenstypischen Unterhaltsniveaus" nicht hinnehmen.

Weitere Infos u.a. hier
http://www.zm-online.de/m5a.htm?/zm/2_0 ... inanz1.htm

Gruß
Frank

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Beitragvon livegirli » 13.09.2007, 13:18

hi Frank
Also heißt das jetzt das er nur begrenzt für sie zahlen darf? und sein onkel und sein opa müsssen nicht zahlen? :?
Und muss er sich um sie kümmern? oder darf er ausziehen und mal sein leben anfangen?weil sie wird ja vom pflege dienst beträut und von demm opa und der oma.Blike da noch nicht so durch :roll:


mfg livegirli


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